Widerspruch beim Jobcenter gegen den Hartz-4-Bescheid einlegen

Wichtig! Seit 2023 wurde das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) durch das Bürgergeld abgelöst. Wie Sie gegen einen fehlerhaften Bescheid vorgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid.

Das Wichtige zum Widerspruch in Kürze

Wann kann ich einen Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, gegen jeden Bescheid vom Jobcenter einen Widerspruch einzulegen. Dabei kann es sich beispielsweise auch um einen Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen handeln.

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Das Jobcenter wird den Fall erneut überprüfen. Erhalten Sie dann einen negativen Bescheid, bleibt als letzte Möglichkeit noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Wie muss ein Widerspruch aussehen?

Hier finden Sie ein Muster, welches Sie kostenlos herunterladen und für Ihren Widerspruch verwenden können.

Wie können Sie sich gegen Entscheidungen des Jobcenters wehren?

Wie Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wie Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Seit 2005 existiert nunmehr das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Durch die damalige Reform sollte das Verfahren vereinfacht und der Aufwand für Antragsteller und Jobcenter reduziert werden. Die Realität sieht oft anders aus.

Die Einrichtungen stehen unter großem Zeitdruck. Dabei können Fehler entstehen. Erhält ein Hilfebedürftiger einen fehlerhaften Bescheid, so hat dieser die Möglichkeit, einen Widerspruch beim Jobcenter einzulegen.

Wie genau muss so ein Widerspruch gegen den Hartz-4-Bescheid aussehen? In unserem Ratgeber liefern wir ein Muster, welches als Orientierung dient und von Ihnen kostenlos heruntergeladen werden kann. Weiterhin erfahren Sie, wann ein Widerspruch gegen das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) möglich ist und was Sie tun können, wenn dieser zurückgewiesen wird.

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Wann lohnt ein Widerspruch wegen Hartz 4 beim Jobcenter?

Überall dort, wo Menschen arbeiten, können ihnen Fehler unter­laufen. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bildet da keine Ausnahme. Nur hier können Fehl­einschätzungen besonders schwer ins Gewicht fallen: Schließlich geht es für Arbeitslose um die Existenzsicherung.

Diese steht jedem Bürger laut Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu. Daher sollten entsprechende Anträge schnell und richtig bearbeitet werden. Als häufige Fehlerquelle hat sich die falsche Berechnung des Regelsatzes herausgestellt. Dafür ist zwar ein fester Rahmen gesetzt, allerdings hängt die tatsächliche Summe der Auszahlungen von vielen Faktoren ab.

Ein Widerspruch gegen den Hartz-IV-Bescheid ist möglich.
Ein Widerspruch gegen den Hartz-IV-Bescheid ist möglich.

So spielen beispielsweise die Vermögenswerte eine zentrale Rolle. Jedem Hartz-4-Empfänger steht ein gewisser Freibetrag zu, alles was darüber hinausgeht, kann allerdings den monatlichen Anspruch mindern. Ähnlich verhält es sich mit den Freibeträgen aus einem Minijob.

Hier ist also jeweils eine genaue Berechnung vonnöten, damit der Hilfebedürftige auch wirklich den Betrag bekommt, der ihm zusteht. Kommt Ihnen der ermittelte Wert laut Hartz-IV-Bescheid zu gering vor, können Sie einen Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Wenden Sie sich an die Widerspruchsstelle vom Jobcenter, entstehen Ihnen dadurch weder Kosten noch Nachteile. Ein Widerspruch gegen den ALG-2-Bescheid ist also jederzeit möglich.

Bei diesen Bescheiden ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung vom Jobcenter möglich

Im Rahmen von Sozialleistungen gibt es viele unterschiedliche Bescheide, die einem Arbeitslosen zugestellt werden können. Diese sollten Sie stets genau auf Fehler überprüfen. Dazu gehören:

  • Bewilligungsbescheid
  • Ablehnungsbescheid
  • Aufhebungsbescheid
  • Sanktionsbescheid
  • Rückzahlungsbescheid

Da es sich bei diesen Schreiben um Verwaltungsakte handelt, hat der Betroffene entsprechend das Recht, einen Widerspruch beim Jobcenter einzulegen. Diese Möglichkeit ist zudem in der Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Sie gibt außerdem den Zeitraum vor, in dem das Rechtsmittel eingelegt werden kann.

Dieser beträgt einen Monat ab Zustellung des Schreibens. Sie haben also vier Wochen Zeit, um entsprechend zu reagieren und sich zu überlegen, ob Sie einen Widerspruch beim Jobcenter einreichen wollen oder nicht. Sind Sie nicht sicher, kann Ihnen ein Anwalt in beratender Funktion zur Seite stehen.

Bei Hartz IV einen Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor

Ein Widerspruch kann dem Jobcenter persönlich oder postalisch zugestellt werden.
Ein Widerspruch kann dem Jobcenter persönlich oder postalisch zugestellt werden.

Nachdem Sie den Bescheid sorgfältig geprüft haben und Ihnen dabei Unstimmigkeiten aufgefallen sind, können Sie der Rechts­behelfsbelehrung entnehmen, in welcher Form und Frist ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. In diesem Fall handelt es sich um einen Widerspruch beim Jobcenter binnen vier Wochen.

Dazu müssen Sie ein entsprechendes Widerspruchsschreiben aufsetzen. Dieses sollten Sie entweder persönlich beim Jobcenter abgeben oder postalisch per Einschreiben verschicken. Somit haben Sie im Zweifelsfall einen Nachweis, dass das Rechtsmittel fristgerecht eingereicht wurde.

Es empfiehlt sich, eine stichhaltige Begründung zu liefern. Je genauer Sie sich über Ihre Rechte informieren und Ihre Ansprüche auf das Papier bringen, desto höher sind Ihre Chancen auf Erfolg. Nach Eingang des Widerspruchs hat das Jobcenter drei Monate Zeit, darauf zu reagieren.

Mustervorlagen für das Widerspruchsschreiben ans Jobcenter

Laut Vorgabe des Bundessozialgerichts müssen die einzelnen Hartz-IV-Empfänger einer Bedarfsgemeinschaft jeweils ihre individuellen Rechtsansprüche geltend machen. Ein Widerspruch für mehrere Personen (Hartz-4-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft) ist jedoch auch auf einem Blatt Papier möglich.

Im Folgenden erhalten Sie eine Vorlage, wie ein Widerspruch gegen den ALG-2-Bescheid aussehen kann:

Hinweis: Volljährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden hier im Briefkopf mit als Absender aufgeführt.

Vor-und Zuname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Stadt

Ihr Jobcenter mit Bezirk
Straße und Hausnummer des Jobcenters
Postleitzahl und Stadt

Widerspruch gegen den Bescheid wegen [Grund angeben]
[Aktennummer]
[Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich einen Widerspruch gegen den Bescheid mit der Nummer [Nummer einfügen] ein.

Dies begründet sich wie folgt:

[Begründung hinzufügen]

[Datum und Unterschrift]

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Widerspruch Hartz 4 (.doc)Widerspruch Hartz 4 (.pdf)

Muster für den Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter (mit minderjährigen Kindern)

Sind auch minderjährige Kinder von einem Bescheid betroffen, gegen den Sie Widerspruch einlegen wollen, kann dieser folgendermaßen aussehen:

Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:
Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Datum: XX.XX.XXXX

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid / das Verfahren vom „hier Datum“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich / wir fristgerecht Widerspruch gegen den mir am „hier Datum“ zugestellten Bescheid ein.

Begründung:

……………………………………………………………………

Hiermit legen wir auch als gesetzliche/r Vertreter für unser/e minderjähriges/en Kind/er 1.Vor / Nachnahme 2. Vor / Nachname fristgerecht Widerspruch gegen den uns am „hier Datum“ zugestellten Bescheid ein.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Bedenken Sie: Es handelt sich hierbei jeweils um Muster für einen Widerspruch gegen das Jobcenter. Dieses muss entsprechend bearbeitet und an Ihre Situation angepasst werden. Sie bieten somit nur eine Orientierungshilfe, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

Widerspruchsbescheid vom Jobcenter

Im Widerspruchsbescheid vom Jobcenter wird Ihnen das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt.
Im Widerspruchsbescheid vom Jobcenter wird Ihnen das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt.

Die Entscheidung über den Fall wird dem Betroffenen in einem sogenannten Widerspruchs­bescheid mitgeteilt. Dieser informiert über den Ausgang der erneuten Überprüfung des Bescheids, welchem widersprochen wurde.

Dabei kommen in der Regel zwei Varianten in Betracht:

  • Dem Widerspruch wird durch das Jobcenter stattgegeben und der ursprüngliche Bescheid entsprechend korrigiert oder ein neuer aufgesetzt.
  • Der Antrag wird abgelehnt und die Anordnung des ersten Bescheids bleibt bestehen.

Erhalten Sie binnen drei Monaten gar keine Reaktion auf Ihren Widerspruch durch das Jobcenter, so können Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.

Wurde vom Jobcenter der Widerspruch zurückgewiesen, besteht als letztes Mittel die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Dies kann mit hohen Kosten verbunden sein. Daher empfiehlt es sich, bevor Sie diesen Schritt gehen, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten. Dieser kann Sie entsprechend beraten und weitere Schritte einleiten.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

47 Gedanken zu „Widerspruch beim Jobcenter gegen den Hartz-4-Bescheid einlegen

  1. Frank H.

    Verringerung der Leistung wegen Nichterscheinen habe wegen Baumaßnahmen Bahnsteig nicht rechtzeitig erreicht
    der Zugang in Gößnitz war nur von der gegenüberligenden Seite des Bahnhofs aus einer anderen Straße möglich und das war zeitlich nicht machbar

  2. Nur

    Hallo
    Unsere sachbearbeiterin ist der Meinung alles perfekt zu machen und sie kürz und kürzt unser geld überall wo sie meint recht zu haben wir sind 4 persohnen und bekommen nur noch 270€ wie soll ich damit leben? Unsere miete währe zu hoch Gas zu viel und und die findet immer wieder was. Wir waren zu 5 mein einer Sohn ist ausgezogen seit dem hat es angefangen weiß echt nicht mehr weiter ???

    1. Frank H.

      Nicht kleinkriegen lassen notfals Anwalt heranziehen das hilft!!!!

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