Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug

Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn man arbeitslos ist?

Erhalten Sie Hartz-4-Leistungen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge für die Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, kommt die Agentur für Arbeit für die Kosten auf.

Wie ist man krankenversichert, wenn man arbeitslos ist?

Waren Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert, dann bleibt dies auch so. Für zuvor Privatversicherte gilt bei Hartz-4-Bezug, dass sie wählen können, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder in der privaten bleiben. Mehr zur PKV erfahren Sie hier.

Wie lange bin ich krankenversichert, wenn ich arbeitslos bin?

Während der gesamten Arbeitslosigkeit werden die Kosten vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit übernommen. Sie müssen also keine Sorgen haben, dass Sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr krankenversichert sind.

Trotz Arbeitslosengeld: Sie bleiben stets krankenversichert

Sind Sie arbeitslos? Die Krankenversicherung kann trotzdem vom Jobcenter gezahlt werden.
Sind Sie arbeitslos? Die Krankenversicherung kann trotzdem vom Jobcenter gezahlt werden.

Einzahlungen in die Krankenversicherung – auch bei Arbeitslosigkeit – sind oft teuer und können deshalb nicht von jedem Versicherungsnehmer ohne jegliche Bedenken, besonders während finanzieller Engpässe, gezahlt werden.

Da eine Krankenversicherung jedoch wichtig ist, grundsätzlich Versicherungspflicht herrscht und sie bei Krankheiten, Schwangerschaften und nach Unfällen Leistungen erbringen kann, gibt es eine Möglichkeit für Empfänger von ALG 2, die Krankenversicherung durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. So ist auch durch die Krankversicherung geschützt, wer arbeitslos ist.

Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus:

Hartz 4 und gesetzliche Krankenversicherung: Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit?

Hartz-IV-Empfänger werden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), in der sie zuletzt versichert waren, pflichtversichert. Sie haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehören auch die Familienangehörigen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.

Seit dem 1.1.2016 ist jedoch jedes Mitglied einzeln in der Krankenkasse krankenversichert, eine Familienversicherung für Hartz-4-Empfänger gibt es nicht mehr. Das hat allerdings nur wenige Auswirkungen auf den Bezugsberechtigten. Denn: Lediglich der Status der Versicherten innerhalb der Krankenversicherung ändert sich. Zudem hat jeder, auch wenn er kein Mitglied einer Krankenkasse ist, Anspruch auf eine medizinische Notversorgung.

Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung, die der jeweilige Leistungsträger direkt an die Krankenkasse zahlt, wird auch die Pflegeversicherung beim Bezug von Hartz 4 vom Jobcenter übernommen. Beiträge für die Rentenversicherung werden bei Arbeitslosigkeit allerdings vom Amt nicht gezahlt.

Zudem erhalten Sie in der Regel auch keine Rentenpunkte für die Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld II erhalten und keine Arbeit haben. Anders sieht das beim Arbeitslosengeld I aus, denn hier können Sie trotz Arbeitslosigkeit Rentenpunkte sammeln. Das sollten Sie beachten, wenn Sie über eine längere Zeit Hartz 4 beziehen.

Bei einer vom Jobcenter verhängten Sperrzeit – zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Sanktionen kein ALG 2 mehr erhalten – ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert, dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.

Hartz-IV-Empfänger mit privater Krankenversicherung

Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung auch für privat versicherte Hilfebedürftige gezahlt.
Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung auch für privat versicherte Hilfebedürftige gezahlt.

Für den Beitrag in einer privaten Krankenversicherung erhält ein Hartz-4-Leistungsberechtigter nach § 26 Absatz 2 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags eines Leistungs­beziehers in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Zuschussbetrag wird in Höhe des halbierten Basistarifes gewährt, in den sich der Betroffene bei Arbeitslosigkeit selbst bei der Krankenkasse einstufen muss. Behält der Bezugsberechtigte seinen vorherigen Status bei, so muss er die Differenz selbst zahlen.

Voller Deckungsbeitrag für Privatversicherte

Da die bisherige Regelung der hälftigen Übernahme privat versicherter Hartz-4-Empfänger jedoch unfair gegenüber gesetzlich Versicherten ist, gab es viele Klagen gegen die vom Jobcenter lediglich gezahlte Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sind Leistungsträger deshalb dazu verpflichtet, den vollen Deckungsbeitrag eines Basistarifs der privaten Krankenversicherung bei Hartz-4-Empfängern zu übernehmen. Die Beiträge werden direkt an die Versicherung überwiesen.

Aufstockendes Hartz 4: Wird die Krankenversicherung trotzdem vom Jobcenter gezahlt?

Sind Sie nicht voll leistungsberechtigt, sondern üben eine Erwerbstätigkeit aus, die Ihnen allerdings nicht genug Geld im Monat einbringt, so können Sie als Aufstocker – genau wie Arbeitslose – ebenfalls Hartz 4 erhalten. Dabei wird Ihnen Ihr Lohn bis zur Lohn-Untergrenze aufgestockt. Da Sie in solch einem Fall jedoch nicht arbeitslos sind – die Krankenversicherung dementsprechend zu den Sozialversicherungs­beiträgen, die von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, zählt – sind Sie durch das Jobcenter nicht krankenversichert.

Krankenversicherung bei Hartz IV: Ohne Leistungsbezug Beiträge erhalten?

Arbeitslos - wer zahlt nun die Krankenversicherung? Das SGB II regelt dazu die Zuständigkeit des Jobcenters.
Arbeitslos – wer zahlt nun die Krankenversicherung? Das SGB II regelt dazu die Zuständigkeit des Jobcenters.

Was passiert in einem solchen Fall, in dem Sie zwar keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, also nicht arbeitslos sind, die Krankenversicherung allerdings trotzdem nicht zahlen können? Hier greift § 26 des SGB II.

Denn hier steht geschrieben, dass Personen, die nur aufgrund der zu zahlenden Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung hilfebedürftig wären, normalerweise aber aus dem ALG-2-Anspruch herausfallen, Zuschüsse zu den Zahlungen für die (gesetzliche oder private) Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung erhalten können.

Dieser Zuschuss beläuft sich auf die Differenz, mit der Sie unter den ALG-2-Bezug fallen würden. Auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld kann die Krankenversicherung entsprechend vom Jobcenter übernommen werden.

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Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

85 Gedanken zu „Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten

  1. Caro

    Hallo!
    Ich bin nach Bestätigung der Arbeitsagentur arbeitsunfähig, also unter 3 Std. pro Tag arbeitsfähig u. somit nicht vermittelbar. Mein ALG 1 läuft Ende 06/23 aus, aber ich ich habe in nicht unerheblicher Höhe geerbt. Demnach bekomme ich wohl kein ALG 2. Muss ich die Krankenkasse dann auch selbst zahlen?
    Ich bin psychisch und orthopädisch behindert (GdB 40 + Gleichstellung) und habe extreme Zukunftsängste ;o((

  2. Anette

    Guten Tag,

    wenn ich Hartz 4 beziehe und einen 520 € Job habe wer bezahlt mich dann wenn ich krank bin. Das Jobcenter oder der Arbeitgebr des Minijobs der ja nicht sozialversicherungspflichtig ist.

  3. Michaela S.

    Guten Tag,
    ich besitzen momentan eine 30%ige Beihilfeversicherung (private KV) aufgrund der Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr. Diese Gebührnisse fallen ab 01.04. weg. Vor meiner Zeit bei der Bundeswehr war gesetzlich versichert. Wie werde ich ab 01.04. versichert bzw. muss ich mich versichern, gesetzlich oder privat?

  4. Doreen L.

    Ich bekomme da mein Lebensgefährte zu viel hat sicher kein Hartz 4. Wir haben uns immer alle Kosten geteilt Miete etc.
    Ich kann nicht verlangen das er jetzt alles zahlt.
    Wie kann ich mir Hilfe holen.

  5. Franzi F.

    Hallo Liebe Community,

    folgendes Problem:
    Das JC hat in meine Kranken-und Pflegeversicherung eingezahlt , obwohl ich „nur Aufstocker“ war und voll erwerbstätig bin. Meine Tochter ist bei mir mitversichert.
    Ab 01.01.2019 habe ich eine höheres Einkommen erzielt und fiel somit aus dem Bezug und das JC hat weiter eingezahlt.
    Jetzt bekomme ich ein Schreiben in dem das JC die Beträge an die KK und die Pflegeversicherung von mir für den Januar zurückhaben will, obwohl Sie hätten gar nicht zahlen müssen, da ich selbst alles nachweislich Lohnzettel entrichte. Folglich wäre das JC selbst Schuld oder?

    MFG

  6. Manuel F.

    Meine Freundin hat einen spanischen Pass, ist jedoch außerhalb der EU aufgewachsen. Sie ist seit Oktober 2018 in Deutschland und seit Februar 2019 Selbstständig als Architektin.
    Keine gesetzliche Krankenkasse möchte sie aufnehmen, da sie in den letzten 2 Jahren nicht innerhalb der EU versichert war. eine private KG kann sie sich nicht finanzieren. Ihre finanzielle Situation ist wegen Auftragsmangel mittlerweile so schlecht, dass wir einen SGB ii Antrag stellen wollen/müssen. Dies steht ihr auch zu, jedoch kann sie den nicht ohne KG oder vorläufige Bescheinigung der KG beantragen. Die KGs verweigern sich jedoch ohne Bescheid für SGB ii.
    Meine und Ihre Frustration verwandelt sich mittlerweile in Wut, weil es scheint das keiner helfen möchte und sich alles gegen sie stellt. Ihre Finanzielle Situation wird immer schlimmer und hat existenzielle Ängste.

    Haben sie vielleicht einen Tip oder Idee?
    Vielen Dank.

  7. Steffan

    Guten Tag,

    ich und meine Freundin beziehen momentan Harz4. Wir haben ein gemeinsames Kind (2Jahre) und ich mache momentan eine Umschulung. Ich werde dieses Jahr mit der Umschulung fertig sein. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung meiner Freundin aus? Wir haben gehört, das wenn ich Arbeit habe die Krankenversicherung von ihr mitzahlen muss. Stimmt das so?

  8. Maja

    Hallo ich habe einen 450 Euro Job und bin gleichzeitig aufstocker von Harz 4., da ich mir die Krankenversicherung so nicht leisten kann. Meine Frage ist nun ob ich weiter Leistungen verhalten muss um krankenversichert zu sein oder müssen die mich auch ohne zusätzliche Leistungen also aufstocken krankenversichern.?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maja,

      die Beiträge für die Krankenversicherung werden übernommen, sofern Sie leistungsberechtigt sind. Wurden keine aufstockenden Leistungen bewilligt, ist auch die Krankenversicherung selbst zu zahlen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Vanessa S.

    Hallo!
    Bei mir ist folgende Situation:
    Mein Lebensgefährte der mit in meiner Bedarfsgemeinschaft ist hat nun eine Festeinstellung bei der ca. 1200€ auf dem Konto landen. Ich bin normale Harz4-Empfängerin.
    Nun will das JC die Kosten für meine Privatversicherung nicht übernehmen, in welcher ich unfreiwillig (dadurch, das mein Vater beamter war, bin ich mit 25Jr hineingerutscht) bin.
    Daraus ergibt sich insgesamt weniger Geld zum Leben für uns als wenn beide Harz4-Empfänger sind.
    Miete/Alle NK 370€, Ticketkosten für die Anfahrt meines Freundes 70€, Strom 90€ und dazu dann meine Versicherung von 330€.
    Kann man irgendwie dagegen vorgehen, dass das JC die Versicherung dennoch übernimmt?

  10. Jimmy

    Hallo,
    ich hatte erst gedacht, ich bin der Einzige der mächtige Probleme mit dem Jobcenter und Agentur für Arbeit hat. Nun zu meinem Fall: Im November habe ich mich arbeitslos gemeldet – ich habe im Wege eines Aufhebungsvertrages mein Arbeitsverhältnis gekündigt wg. Krankheit. Im Dezember 2018 habe ich eine Ablehnung bzw. Erlöschung des Anspruches erhalten (hatte eine Sperrzeit im Vorjahr 2017 wg. einer Kündigung vom Arbeitgeber bekommen), die Sperrzeit ging bis 2/2018. Nach diesen Ablehnungsbescheid wg. Erlöschung des Anspruches läuft mein Widerspruchsverfahren. Ich habe dann AlGII beantragt (27.12.2018!). Heute bekam ich eine Ablehnung des Anspruches auf Leistung nach dem SGBII, da meine Lebensgefährtin – Auszubildende im 3. Lehrjahr 1080,00 € brutto- genügend verdient um für die Unkosten etc. aufzukommen. Got sei dank habe ich meine Eltern, die mich schon seit November 2018 unterstützen.
    Ich bin doch echt erstaunt, dass trotz Inanspruchnahme der Beschwerdestelle (jobcenter) keine andere Reaktion vom jobcenter kam – ich fühle mich von Deutschland „verarscht“.
    Jetzt ist mein Problem mit meiner Krankenversicherung! Wo bekomme ich diesen Antrag auf Zuschuss? Kann man den Formlos stellen?
    Ich bitte dringen dum eine Antwort.

  11. Liza L.

    Hallo,
    Mein Freund und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich beziehe Leistungen, er nicht und er arbeitet auch nicht.
    Ich bezahle die Krankenversicherung. 180 € im Monat. Habe ich Anspruch auf Zuschuss oder sogar daß das Jobcenter die Kosten übernimmt.?
    Vielen Dank im voraus
    Viele Grüße
    Liza

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Liza,

      sofern Sie einen Anspruch auf ALG 2 haben, werden in aller Regel auch die Kosten der Krankenversicherung übernommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Mike

    Hallo ,
    bin in die Krankengeldfalle ( 1 Tag ) durch fälschlicherweise vom Arzt statt 02.012019 auf 03.01.2019 ausgestellte AU getappt
    Widerspruch durch mich und bestätigtes Schreiben des Arztes abgelehnt.
    Anspruch auf Krankengeld und Versicherung verloren. Arbeitslos und noch immer krank.
    Was kann ich bloß tun , bin total fertig .
    Welche Schritte empfehlen Sie mir.
    Danke im Voraus

  13. Nancy

    Hallo ,brauche dringend Hilfe.Bin seit Juni 2018 beim jobcenter angemeldet.Habe bis jetzt noch keine Zahlung erhalten ,angeblich fehlen jedes mal Unterlagen die später seltsamerweise,da ich von allem Kopien besitze,scheinbar wieder auftauchen.Es werden keine Beiträge zur kk gezahlt.Diese Rechnung beläuft sich mittlerweile auf 2000€.zusätzlich wird angedroht ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet zu haben.Seit Februar 2018,seit der Anspruch auf alg1 erschöpft ist habe ich kein Einkommen.Ich lebe seit 8 Monaten von 0!Ra ist auch eingeschaltet,wird aber genau so abgebügelt wie ich.Keiner will mir helfen!Hat einer von Ihnen einen Rat für mich?

  14. Johanna

    Hallo,

    besteht die möglichkeit der kostenübernahme der krankenversicherung für den vormonat (vor bewilligung von ALGII)? da die kosten dann in den bewilligungszeitraum fallen und mir das geld nun schmerzlich fehlt, würde ich gerne wissen welche möglichkeiten ich da habe. abgebucht wird die krankenversicherung ja erst im folgemonat.

    liebe grüße
    johanna

  15. Cecilia

    Hallo, guten Tag!!!

    Im Mai habe ich mich von meinem Mann getrennt und er war privat. Ich kann nicht in die GKV wechseln, da ich 58 Jahre alt bin. Ich verdiene 1094 Euro pro Monat, (vom arbeiter für pkv 88 euro eingeschlossen, da ich 60% der stunden habe) und ich muss 622,42 Euro KVBasisTarif plus Pflegeversicherung bezahlen, ab Januar 2019 : 75 Euro pro Monat. Das Job Center mit SGB II gibt mir 242 Euro pro Monat. Und ich bezahle monatlich 600 Euro Miete. 45 Euro für Strom. 30 Internet.
    Ich wohne zusammen mit meinem Sohn von 18 Jahren, er hat Bafög, 230 Euro pro Monat und er gibt mir 100 pro Monat, plus 190 von Kinder Geld, das heißt, und halte das Auto, im Januar muss ich 250 Euro halb Versicherung bezahlen Ich brauche das Auto, da ich mit dem Auto arbeite. Neben 300 Euro Klassen Fahrt meines Sohnes,
    Ich bekomme keine monatlichen Unterhalt von meinem Ex-Mann, da er nicht der Vater meines Sohnes ist.
    Ich habe auch 2000 Euro früherer Schulden mit dem PKV, dass ich sie bezahlen und mir Briefe schicken muss, die mich mit dieser Schuld zwingen, seit ich sie ab November begleite.
    Bezahlt mich das Job Center gut? Ich glaube, wir haben nicht genug zu leben.
    Ich habe keine Verwandten, die mir helfen können, wir sind nur mein Sohn und ich.

    Vielen Dank.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cecilia,

      wir möchten Ihnen empfehlen einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen und die Angelegenheit prüfen zu lassen. Diesen können Sie mithilfe eines Beratungshilfescheins finanzieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Irmgard

    hallo mein Mann hat bis 30.09.2018 ALG2 bezogen da er schwerbehindert ist und nicht erwerbsfähig Demenz bekommt er jetzt kein ALG2 mehr
    er hat Pflegestufe 3 bekommt 545 Euro
    ich bin mit meiner Tochter noch in ALG2 bekommen Grundsicherung wie geht das jetzt weiter mit der Krankenversicherung meines Mannes wer zahlt die jetzt und wird das Pflegegeld dann eingestellt?

  17. Rüdiger

    Hallo,

    wie ist das für Auslandsrückkehrer, die zuletzt privat versichert waren und nach ihrer Rückkehr sich arbeitslos (ALGII) melden müssen?
    Müssen sie sich wieder privat versichern oder können sie durch den Bezug von ALGII in die gesetzliche KV wechseln?
    Wer übernimmt die Beträge für die private oder gesetzliche KV?

    Danke Vorab!
    Rüdiger

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rüdiger,

      sofern ein Leistungsanspruch auf ALG II besteht, kann auch die gesetzliche Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen werden. Auslandsrückkehrer können in der Regel wieder in ihre alte Krankenversicherung zurück, Erkundigen Sie sich einfach bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt gemeldet waren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Markus

    Hallo zusammen,

    Ich lebe mit meiner Freundin in einer Berdarfsgemeinschaft zusammen. Ich bin voll Berufstätig und meine Freundin geht wegen Depressionen nicht arbeiten. Leider ist mein Gehalt so hoch,dass Sie keine Unterstützung bekommt. Jetzt ist Sie aus der Familienversicherung Ihres Vaters altersbedingt raus und soll in die freiwillige für 183€ monatlich.
    Ich kann mir das nicht leisten, da ich bereits alles zahle und kann ihr somit leider nicht aushelfen.
    Welche Möglichkeiten haben wir, dass Sie zumindest KV ist? Ich bin da trotz intensiver Suche nicht schlauer geworden.

    Ich danke euch vielmals

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Markus,

      erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle, welche Alternativen infrage kommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Mrkus

    Hallo zusammen,

    Ich lebe mit meiner Freundin in einer Berdarfsgemeinschaft zusammen. Ich bin voll Berufstätig und meine Freundin geht wegen Depressionen nicht arbeiten. Leider ist mein Gehalt so hoch,dass Sie keine Unterstützung bekommt. Jetzt ist Sie aus der Familienversicherung Ihres Vaters altersbedingt raus und soll in die freiwillige für 183€ monatlich.
    Ich kann mir das nicht leisten, da ich bereits alles zahle und kann ihr somit leider nicht aushelfen.
    Welche Möglichkeiten haben wir, dass Sie zumindest KV ist? Ich bin da trotz intensiver Suche nicht schlauer geworden.

    Ich danke euch vielmals

  20. Marina

    Hallo Team,
    ich habe gelesen, dass die Bewilligung zum Erstantrag auf Hartz IV mehrere Monate dauern kann.
    Ich erhalte noch ALG I und ich bin gesetzlich krankenversichert über das Arbeitsamt.
    Das Jobcenter übernimmt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung die Beiträge zur Krankenkasse.
    Da aber die Nachversicherungspflicht der Krankenkassen nur einen Monat beträgt, ist meine Frage:
    Muss ich mich in der Zeit vom Ende des Arbeitslosengeldes bis zum Beginn der Bewilligung von Hartz IV selbst krankenversichern (wenn die Bewilligung länger als einen Monat dauert), diese Beiträge selbst bezahlen und erhalte ich diese dann vom Jobcenter zurück?
    Danke für die Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marina,

      in der Zeit, in der Sie keine Leistungen von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beziehen, müssen Sie selbst die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Ob Sie diesen Betrag rückwirkend vom Jobcenter erhalten, können wir nicht beurteilen. Denkbar wäre dies höchstens für den Monat, in dem das Arbeitslosengeld 2 beantragt wurde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. ariane

    hallo team,

    meine tochter bekommt hartz 4. sie hat ein baby bekommen und das elterngeld ist immer noch nicht berechnet, so daß das jobcenter die leistungen nicht berechnen kann. daraufhin hat das jobcenter die zahlungen eingestellt, gleichzeitig die zahlungen an die krankenkasse. somit ist sie und der säugling nicht krankenversichert bis die sache geklärt ist. ist das rechtens, daß in diesem staat eine mutter mit säugling nicht krankenversichert ist aufgrund von einer längeren bearbeitungszeit?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ariane,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können daher keine Aussage dazu machen, ob das Jobcenter hier rechtlich richtig handelt. Ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle können Ihnen weiterhelfen. Unser Kenntnis nach besteht auch die Möglichkeit Leistungen unter Vorbehalt oder ein Hartz-4-Darlehen zu beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Martin M.

    Guten Tag,

    ich befinde mich ähnlich wie einige Schreiber hier in der Lage, dass ich mich weiterhin privat versichern muss und nun nach Studienende in den Basistarif wechsle. Aus den Fragen/Antworten habe ich sowohl die Möglichkeit herausgelesen, dass das Jobcenter lediglich 50% des Beitrags des Basistarifs als auch 100% übernimmt.

    Mir wurde vom Jobcenter die Auskunft gegeben, dass es lediglich 50% seien. Von was hängt das nun ab?

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir nicht alle Umstände kennen. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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