Eine kinderreiche Familie kann etwas sehr Schönes sein. Aus diesem Grund freuen sich Paare im Normalfall sehr darüber, bald Nachwuchs empfangen zu können. Zu dieser großen Vorfreude gesellen sich jedoch auch schnell Ängste und Sorgen: Sind wir finanziell genug abgesichert, um einen Menschen großzuziehen? Wie sollen wir die Mehrausgaben ohne großartige Rücklagen stemmen? Für diese Fälle gibt es das Kindergeld, das der Staat für Familien auszahlt, die ein oder mehrere Kinder in die Welt setzen.

Das Kindergeld, das mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird, soll den Eltern und Familien finanzielle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass Mehrausgaben zumindest zu einem Teil gedeckt werden können. Aber wie viel Geld erhalten Sie für Ihr Kind genau? Beeinflusst die Anzahl der Kinder die Auszahlung vom Kindergeld? Wer leistet eigentlich den Zuschuss und gibt es eine Einkommensgrenze, ab der Kindergeld nicht mehr gezahlt wird? Wie lange gibt es Kindergeld?
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In unserem Ratgeber zum Thema lesen Sie alles dazu, wann ein Anspruch auf Kindergeld für Sie besteht.
Das Wichtigste zum Kindergeld in Kürze
Kindergeld wird mindestens bis zum 18., höchstens bis zum 25. Lebensjahr bei einem Kind in einer Ausbildung gezahlt.
Mit unserem Kindergeld-Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Sie Anspruch auf diese Leistung haben.
Die Auszahlungstermine vom Kindergeld sind gesetzlich vorgeschrieben und orientieren sich an der Endziffer der Kindergeldnummer.
Inhalt
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Staatliches Kindergeld durch die Familienkasse
In Deutschland erhält eine Familie für jedes geborene Kind einen gewissen Beitrag. Die rechtlichen Grundlagen für diese finanzielle Unterstützung finden sich im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie im Einkommenssteuergesetz (EStG). Demnach können in Deutschland lebende Eltern, die uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, für jeden ihrer Sprösslinge von der Familienkasse Kindergeld erhalten.
Sind die Eltern getrennt, erhält derjenige, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, das Kindergeld. Wohnen Eltern nicht in Deutschland, sondern im Ausland und sind demnach nicht uneingeschränkt steuerpflichtig, können sie trotzdem Kindergeld erhalten. Dafür muss allerdings eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie stehen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit
- Sie sind Entwicklungshelfer oder Missionar
- Sie besitzen eine Tätigkeit nach Beamtenrecht außerhalb Deutschlands
- Sie beziehen eine deutsche Rente

Neben diesen Bedingungen muss auch das Kind, für das Kindergeld bezogen wird, Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass nur für Kinder Geld bezogen werden kann, wenn diese in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union leben.
Eine Ausnahme bilden Kinder dann, wenn diese Nachkommen von Entwicklungshelfern oder Missionaren nach obiger Definition sind. Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt, können Sie deshalb trotzdem erhalten. Weiterhin erhält Kindergeld für sich selbst, wer
- seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat,
- Vollwaise ist oder den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennt,
- nicht bei einer anderen Person bereits als Kind berücksichtigt wird.
Liegen die genannten Gründe vor, kann ein Kind auch für sich selbst die Zahlung von Kindergeld beantragen.
Viele Bezugsberechtigte fragen sich oft, ob es beim Kindergeld eine Einkommensgrenze gibt. Beachten Sie: Es gibt keine solche Grenze, bis zu der Kindergeld gezahlt wird. Grundsätzlich ist jeder Elternteil im Zuge der oben genannten Voraussetzungen dazu berechtigt, Kindergeld von der Familienkasse zu erhalten. Auch dann, wenn ein hohes Einkommen bei einem oder auch beiden Elternteilen vorliegt, wird Kindergeld gezahlt.
Können auch Ausländer Kindergeld beziehen?
Auch ausländische Mitbürger haben in gewissen Fällen Anspruch auf die Auszahlung von Kindergeld. Dies trifft in folgenden Situationen zu:
- Sie sind Staatsangehöriger der EU, des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz,
- Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, erhalten Arbeitslosengeld oder Sozialgeld und sind Staatsangehöriger von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei,
- Sie haben eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis und dürfen damit in Deutschland arbeiten,
- Sie sind als Flüchtling oder Asylberechtigter anerkannt.
Für welche Kinder wird genau gezahlt?

Nicht nur für leibliche Kinder können Eltern oder Erziehungsberechtigte Kindergeld erhalten. In § 2 BKGG wird eine Definition der Personen genannt, die neben den leiblichen Kindern auch als Sprösslinge und somit grundsätzlich kindergeldberechtigt angesehen werden. Dazu zählen
- in den Haushalt aufgenommene Kinder eines Ehegatten oder Lebenspartners
- Pflegekinder, wenn das Obhutsverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht
- vom Bezugsberechtigten in den Haushalt aufgenommene Enkel
Für die genannten Personengruppen kann laut BKGG ebenfalls Kindergeld gezahlt werden, wenn diese die bereits im vorherigen Kapitel genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wer zahlt das Kindergeld aus? Öffentlicher Dienst und das Kindergeld
Wie bereits erwähnt, ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Auszahlung des Kindergelds zuständig. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Denn dieser besitzt eigene Familienkassen, die die Auszahlung vornehmen. Liegt solch eine Arbeitssituation bei Ihnen vor, erfolgt die Kindergeldauszahlung normalerweise zusammen mit Ihrem Arbeitsentgelt. Gibt es Probleme bei der Auszahlung – haben Sie beispielsweise das Kindergeld einen Monat nicht bekommen – so müssen Sie sich an die für die Auszahlung verantwortliche Familienkasse wenden, um das Problem zu klären.
Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse
Wenn Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen wollen, sollten Sie dies am besten so schnell wie möglich nach der Geburt Ihres Kindes machen. Dazu ist es nötig, dass Sie den Antrag auf Kindergeld vollständig ausfüllen. Ein Vordruck für den Antrag auf Kindergeld hierfür ist bei der für Sie zuständigen Familienkasse auch online herunterzuladen. Haben Sie den Antrag ausgefüllt, müssen Sie diesen ausdrucken und unterschrieben an die Familienkasse senden.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Antragspapiere direkt bei der Familienkasse einzufordern. Ein telefonischer Antrag ist nicht gültig. Sollte sich innerhalb der Bezugszeit etwas bezüglich Ihrer Kinder ändern, hat ein bereits volljähriges Kind beispielsweise seine Ausbildung abgeschlossen, so sind diese Änderungen unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen.
Anzahl der Sprösslinge: Wie beim Kindergeld die Staffelung erfolgt

Je mehr Kinder Sie in die Welt setzen, desto mehr Geld können Sie auch insgesamt erhalten. Das Kindergeld dient dabei als Sozialleistung und nimmt zusammen mit dem Kinderfreibetrag Einfluss auf die Freistellung des Existenzminimums des Kindes.
Die Höhe des Betrags, den Sie für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder erhalten können, ist davon abhängig, wie viele Kinder Sie haben.
Die folgende Auflistung zeigt, welche Beträge pro Monat im Jahr 2017 möglich sind:
Für wen? | Wie viel? |
---|---|
Erstes und zweites Kind | 192 Euro |
Drittes Kind | 198 Euro |
Jedes weitere Kind | 223 Euro |
Beachten Sie: Ab dem Jahr 2018 erhöht sich das Kindergeld für jedes Kind um jeweils zwei Euro.
Kindergeld wird monatlich durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Ob dies im Voraus geschieht oder erst im Nachhinein, ist davon abhängig, welche Kindergeldnummer Ihr Kind besitzt. Denn: Je nach Endziffer gibt es unterschiedliche Tage im Monat, an dem die Auszahlung vom Kindergeld erfolgt.
Auszahlungstermin für das Kindergeld
Viele fragen sich, wann das Kindergeld genau ausgezahlt wird und ob es im Voraus für den Monat geleistet werden kann. Eine grundsätzliche Antwort kann darauf nicht gegeben werden. Denn der Zeitpunkt der Auszahlung ist davon abhängig, welche Endziffer die Kindergeldnummer Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder hat.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit legt die Auszahlungstermine vom Kindergeld in einer Liste für das gesamte Jahr fest, sodass Sie genau ablesen können, wann für welches Kind beim Kindergeld die Auszahlung im jeweiligen Monat erfolgt. Die folgende Tabelle zeigt, welche Auszahlungstermine beim Kindergeld für die kommenden Monate vorgesehen sind:
Endziffer der Kindergeldnummer | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
---|---|---|---|---|---|---|---|
0 | 02.06.2017 | 04.07.2017 | 03.08.2017 | 04.09.2017 | 05.10.2017 | 03.11.2017 | 04.12.2017 |
1 | 07.06.2017 | 05.07.2017 | 04.08.2017 | 05.09.2017 | 05.10.2017 | 06.11.2017 | 05.12.2017 |
2 | 07.06.2017 | 06.07.2017 | 07.08.2017 | 06.09.2017 | 06.10.2017 | 07.11.2017 | 06.12.2017 |
3 | 08.06.2017 | 07.07.2017 | 08.08.2017 | 07.09.2017 | 10.10.2017 | 09.11.2017 | 07.12.2017 |
4 | 09.06.2017 | 11.07.2017 | 09.08.2017 | 11.09.2017 | 11.10.2017 | 10.11.2017 | 08.12.2017 |
5 | 13.06.2017 | 12.07.2017 | 11.08.2017 | 12.09.2017 | 12.10.2017 | 13.11.2017 | 11.12.2017 |
6 | 14.06.2017 | 13.07.2017 | 14.08.2017 | 13.09.2017 | 16.10.2017 | 14.11.2017 | 12.12.2017 |
7 | 16.06.2017 | 14.07.2017 | 15.08.2017 | 14.09.2017 | 17.10.2017 | 16.11.2017 | 13.12.2017 |
8 | 19.06.2017 | 18.07.2017 | 16.08.2017 | 19.09.2017 | 18.10.2017 | 17.11.2017 | 14.12.2017 |
9 | 21.06.2017 | 20.07.2017 | 18.08.2017 | 20.09.2017 | 20.10.2017 | 20.11.2017 | 15.12.2017 |
Können Sie Kindergeld auch rückwirkend erhalten?

Aber ist es auch möglich, beim Kindergeld eine Nachzahlung zu erhalten, wenn Sie den Antrag darauf zu spät gestellt haben? Prinzipiell kann auch eine rückwirkende Zahlung erfolgen. Bisher war dies bis zu vier Jahre möglich – angelehnt an § 169 der Abgabenordnung.
Die Bundesregierung stellte im April 2017 allerdings einen neuen Entwurf zur Änderung dieser Möglichkeit vor: Rückwirkend solle das Kindergeld zukünftig nur noch für höchstens sechs Monate ausgezahlt werden.
Damit solle die Möglichkeit für betrügerisches Verhalten minimiert werden. Zusätzlich sehe die Bundesregierung keinen Grund dafür, die vierjährige Rückwirkung beizubehalten, da das Kindergeld immer jeweils die Sicherung des Existenzminimums im aktuellen Kalenderjahr gewährleisten solle. Deshalb würden Anträge auch immer zeitnah gestellt und eine rückwirkende Zahlung bis zu vier Jahren wäre unnötig.
Arbeitslosengeld 2: Was ist bezüglich der Sozialleistung zu beachten?
Das Kindergeld wird bei Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes 2 – auch Hartz 4 genannt – als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet: Sind Sie Hartz-4-Bezieher und haben ein Kind oder mehrere Kinder, für die die Leistung der Familienkasse ausgezahlt wird, so wird dieser Betrag in voller Höhe auf Ihren Bedarf angerechnet. Einen Freibetrag beim Kindergeld gibt es also nicht, wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Achtung: Um aufgrund der finanziellen Mehrbelastung ein Abrutschen von Eltern in Hartz 4 zu vermeiden, kann auch ein Kinderzuschlag gezahlt werden. Dieser soll Geringverdiener unterstützen und vermeiden, dass Eltern auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind und gleichzeitig einen Arbeitsanreiz für diese darstellen.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Eine weitere wichtige Frage, die es im Zuge der Kindergeldsituation zu beantworten gibt, ist die nach der Dauer der Auszahlung. Denn ein Kind erhält das Kindergeld natürlich nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen.
Normalerweise gilt, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an die Eltern bzw. einen Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird. Allerdings gibt es – wie bei vielen Regeln – diesbezüglich auch Ausnahmen. Grundsätzlich besteht daher auch die Möglichkeit, dass Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt wird – und zwar bis zum 25. Geburtstag.
Ist Ihr Kind 18 oder älter, aber bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, so kann das Kindergeld weiterhin gezahlt werden – und zwar bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Absolviert das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium, kann das Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr geleistet werden.
Auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres wird im Hinblick auf das Kindergeld als Ausbildung gezählt. Auch für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gezahlt werden, wenn diese nicht länger als vier Monate andauert. Ebenso wird Kindergeld bei einem Zweitstudium des Kindes gezahlt. Allerdings darf der Student dann keine Erwerbstätigkeit ausüben, die den Anspruch auf Kindergeld eventuell zunichtemacht. Eine Arbeit darf ausgeübt werden, wenn
- nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden
- oder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.
Auch ein Ausbildungsverhältnis, im Zuge dessen eine Vergütung gezahlt wird, ist laut BKGG unschädlich für den Empfang von Kindergeld während eines Zweitstudiums bzw. einer -ausbildung.
Was gilt für Menschen mit Behinderungen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine körperliche oder geistige Behinderung haben und deshalb nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, erhalten Kindergeld zeitlich unbegrenzt. Als Voraussetzung für das Kindergeld gilt allerdings, dass diese Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres bereits vorlag und sie maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass das Kind nicht für sich selbst sorgen kann. Bei der Beurteilung dieser Situation werden die Kosten des Lebensbedarfs den Einnahmen des Kindes gegenübergestellt und anschließend hinsichtlich der Unterhaltsleistung bewertet.
Kindergeld oder Freibetrag?

Eine wichtige Frage, die sich viele Eltern ebenfalls in Bezug auf das Kindergeld stellen, ist die nach dem Vorteil gegenüber dem Kinderfreibetrag. Dieser bezeichnet im Steuerrecht einen Freibetrag, der Eltern zugutekommt, wenn diese für ein Kind sorgen müssen.
Im Jahr 2017 beträgt dieser Freibetrag 7.356 Euro pro Kind. Grundsätzlich können Eltern nur eine dieser beiden Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie ein Kind aufziehen.
Normalerweise berechnet das Finanzamt im Zuge der Steuererklärung, welche Variante einen größeren Vorteil für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darstellt und setzt die Leistung entsprechend fest. Ein Beispiel soll vereinfacht darlegen, wie die Auswahl zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld erfolgt:
Beachten Sie: Sie müssen selbst normalerweise nicht ausrechnen, welche Möglichkeit für Sie die bessere ist. In der Regel errechnet das Finanzamt automatisch die für Sie bestmögliche Lösung.
Hallo liebes Hartz4 Team.
Eigentlich brauche ich von Euch nur eine Auskunft. Ich bin 22 Jahre und beende am 31.8. 2017 mein FÖJ Jahr. Beziehe noch ALG2 und bekomme Kindergeld. Habe eine 1 Zimmerwohnung als Untermieter. In den abgelaufenen Bewilligungsbescheiden wurde mir das Kindergeld angerechnet. Jetzt bei dem neuen Bewilligungsbescheid nicht !! Ist dem JC ein Fehler unterlaufen ? Ab dem 1.09. 2017 werde ich eine einjährige Schule zum MSA Abschluß besuchen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir eine Auskunft geben könntet.
Viele Grüße Eric L.
Hallo Eric,
da ist dem Jobcenter wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen. In diesem Fall sollten Sie dies schnellstmöglich klären. Andernfalls kann eine hohe Rückzahlung Ihrerseits drohen.
Ihr Team von hartz4hilfthartz4.de
Meine Freundin ist griechin und macht eine Ausbildung. Sie hat ein Kind aus erster Ehe 2006 geboren und jetzt ein neues Baby ohne Vater. Sie hat Schulden bei der Kindergeldkasse, welche monatlich 92,00 Euro abziehen. Jetzt hat sie noch eine Kontopfändung bekommen trotz der Zahlungen und auch verzugszinsen ist da was nicht richtig wie kann sie leben wie kjann sie sich und die Kinder absichern können sie uns helfen bitte,