3,5 Prozent weniger Sozialwohnungen in Deutschland

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Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, ist der Bestand an Sozialwohnungen im Jahr 2018 um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das entspricht einem Wegfall von knapp 42.500 Sozialwohnungen. Insgesamt wurden rund 1,18 Millionen Sozialwohnungen in der Bundesrepublik vermietet.

Sozialwohnungen: Lediglich in zwei Bundesländern ist der Bestand gewachsen

Der Bestand an Sozialwohnungen ist um 3,5 Prozent zurückgegangen.
Der Bestand an Sozialwohnungen ist um 3,5 Prozent zurückgegangen.

Positive Nachrichten bezüglich der Sozialwohnungen gab es nur aus Bayern und Sachsen. Dort stieg der Bestand im vergangenen Jahr um 1.285 bzw. 161 Wohnungen an. In allen anderen Bundesländern sind die Zahlen rückläufig.

Doch wie kann es dazu kommen? Sozialwohnungen verfügen in aller Regel nur über eine Mietbindung von 30 Jahren und können danach frei auf dem Mietmarkt angeboten werden. Zudem ist seit Jahren ein Rückgang beim Bau von Sozialwohnungen zu verzeichnen. So wurden vergangenes Jahr zwar 27.000 Wohnungen neu gebaut, 70.000 fielen allerdings aus der Mietbindung.

Besonders stark hat es Brandenburg erwischt: Innerhalb eines Jahres verlor das Bundesland rund 30 Prozent seiner Sozialwohnungen. In der Bundeshauptstadt bliebt der Bestand nahezu identisch.

Interessant: Deutschlandweit verfügt das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit mehr als 450.000 geförderten Wohnungen über den größten Bestand. Pro Einwohner gerechnet, führen Hamburg und Berlin das Ranking an. Das Saarland und Sachsen-Anhalt bilden das Schlusslicht.

Wer darf Sozialwohnungen beziehen?

Sozialwohnungen können auch für Hartz-4-Empfänger eine Option sein.
Sozialwohnungen können auch für Hartz-4-Empfänger eine Option sein.

Sozialwohnungen können nicht von jedermann bezogen werden. Wer sich für eine entsprechende Bleibe interessiert, braucht einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser kann beim zuständigen Bezirks-, Bürger- oder Wohnungsamt beantragt werden.

Bevor ein Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen ausgestellt wird, muss erst einmal überprüft werden, ob der Antragssteller die jährliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Deren Höhe ist in § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) festgelegt:

Die Einkommensgrenze beträgt:

für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro,

für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro,

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 Euro.

Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze nach Satz 1 für jedes Kind um weitere 500 Euro.

Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass Sozialwohnungen mit niedriger Miete auch wirklich an die Menschen vermietet werden, welche sich keine anderen Wohnungen auf dem freien Markt leisten können.

Allerdings steht es den einzelnen Bundesländer gemäß § 9 Abs. 3 WoFG frei, eigene Einkommensgrenzen, die sich am örtlichen Mietspiegel orientieren, festzulegen. Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen einen kleinen Überblick:

BundeslandEinkommensgrenze für einen EinpersonenhaushaltEinkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt
Allgemein12.000 Euro18.000 Euro
Baden-Württemberg52.700 Euro52.700 Euro
Bayern22.600 Euro34.500 Euro
Berlin19.200 Euro28.800 Euro
Brandenburg15.600 Euro22.000 Euro
Bremen12.000 Euro18.000 Euro
Hamburg17.400 Euro26.100 Euro
Hessen16.351 Euro24.807 Euro
Mecklenburg-Vorpommern12.000 Euro18.000 Euro
Niedersachsen17.000 Euro23.000 Euro
Nordrhein-Westfalen20.420 Euro24.600 Euro
Rheinland-Pfalz18.500 Euro26.500 Euro
Saarland12.000 Euro18.000 Euro
Sachsen16.800 Euro25.200 Euro
Sachsen-Anhalt12.000 Euro18.000 Euro
Schleswig-Holstein20.400 Euro28.100 Euro
Thüringen14.400 Euro21.600 Euro

Wichtig: Auch Hartz-4-Empfänger haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, um eine Wohnung zu finden, welche vom Jobcenter im Rahmen der Kosten der Unterkunft finanziert wird.

Quelle: FAZ

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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