Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin in den vergangenen fünf Jahren gesunken

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Die Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin ist in den vergangenen fünf Jahren gesunken – und das trotz steigender Mieten. Diese Erkenntnis geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf eine Anfrage der Abgeordneten Gaby Gottwald (Linke) hervor, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Welche Funktion erfüllt Wohngeld?

Die Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin ist in den vergangenen fünf Jahren gesunken.
Die Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin ist in den vergangenen fünf Jahren gesunken.

Das Wohngeld soll in Deutschland dazu dienen, Geringverdiener bei der Miete zu bezuschussen und damit einen „sozialen Absturz“, etwa in die Abhängigkeit von Hartz 4, zu vermeiden. Doch trotz der steigenden Mieten ist die Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin in den vergangenen fünf Jahren gesunken.

Das liegt aber weniger daran, dass kein Bedarf für diese Sozialleistung mehr besteht, sondern zeigt, dass Wohngeld weniger Schutz vor der Notwendigkeit von einem Leistungsbezug (Hartz 4 oder Sozialhilfe) bietet.

Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Wohngeld zu gering ausfällt, was letztendlich auch den Rückgang der Wohngeldempfänger in Berlin bedingt. Im Interview mit der Berliner Zeitung äußert Gaby Gottwald dazu:

Die Daten zeigen, dass die Wohngeldreform im vergangenen Jahr nicht weit genug ging.

In Zahlen ausgedrückt, stellt sich der Rückgang der Wohngeldempfänger in Berlin wie folgt dar:

  • Wohngeldempfänger in Berlin 2011: 34.684 Haushalte
  • Wohngeldempfänger in Berlin 2016: 24.677 Haushalte
Die Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin ist also in den vergangenen fünf Jahren um rund 10.000 Haushalte gesunken. Menschen, die den Hartz-4-Regelsatz beziehen, haben übrigens keinen Anspruch auf Wohngeld.

Nur Mietstufe 4 in Berlin

Wohngeldempfänger aus Berlin werden in Mietstufe 4 eingeordnet.
Wohngeldempfänger aus Berlin werden in Mietstufe 4 eingeordnet.

Dass die Zahl der Wohngeldempfänger in Berlin zurückgegangen ist, hängt, wie bereits erwähnt, auch damit zusammen, dass die Höhe des Wohngeldes im Vergleich zu anderen Großstädten niedriger ist. Die Hauptstadt wird nämlich in die Mietstufe 4 eingeordnet.

Für eine alleinstehende Person kann somit ein Höchstbetrag von 464 Euro gewährt werden. In anderen Städten, wie beispielsweise München, Hamburg oder Düsseldorf, welche in die Mietstufe 6 eingeordnet werden, beträgt der Höchstsatz 522 Euro.

Gut zu wissen: Der Wohngeldtabelle vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorensicherheit können Sie entnehmen, wie der Höchstsatz vom Wohngeld für die entsprechende Mietstufe ausfällt.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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