Das Sozialgericht Gotha hat am 17. August 2018 in einem Fall entschieden, dass ein Computer unter Umständen durch das Jobcenter bezuschusst werden kann. Im Urteil wurde ein Computer als Mehrbedarf für eine Familie anerkannt, deren Kinder noch in die Schule gingen und den Rechner für Ihre schulische Ausbildung benötigten.
Laut Urteil kann ein Computer als Mehrbedarf Chancengleichheit für Hartz-4-Kinder fördern

Laut Urteil kann ein Computer einen Mehrbedarf darstellen, den das Jobcenter Familien bezahlen muss.
Computer für den Schulalltag notwendig
Laut Urteil sind Computer als Mehrbedarf im konkreten Fall zu verstehen. Schließlich sind sie im Zuge der Digitalisierung für Schüler zu einem notwendigen Bestandteil ihrer schulischen Ausbildung geworden. Das SG Gotha führt dazu aus:
[J]eder, der Kinder in einem schulfähigen Alter hat … müsste eigentlich wissen, dass ohne internetfähigen PC/Laptop die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich ist. Das fängt bei der Essenbestellung bei den einschlägigen Anbietern an, geht weiter über oftmals täglich aktualisierte Vertretungspläne[…].

Mit welcher Begründung entschied das Gericht im Urteil, dass ein Computer ein Mehrbedarf sein kann?
Wie ist diese Entscheidung einzuordnen?
Wie bei Gerichtsentscheidungen in Deutschland üblich, handelt es sich in diesem Fall um eine Einzelfallentscheidung, wie das Gericht selbst betont. Das Urteil, Computer als Mehrbedarf anzuerkennen, hätte laut SG Gotha ganz anders ausfallen können, wenn
- nachgewiesen worden wäre, dass die Kinder ohnehin nicht ordnungsgemäß die Schule besucht hätten oder
- sie bereits 16 Jahre alt gewesen wären.
Hier in Stralsund / MV ist esso das das Jobcenter es ablehnte, Begründung ich hätte ein Smartphone und könnte da diverse Hausaufgaben nachschlagen.