Wann liegt ein unabweisbarer Bedarf bei Bürgergeld-Empfängern vor?

Das Wichtige zum Thema „unabweisbarer Bedarf“ in Kürze

Was ist ein unabweisbarer Bedarf?

Es handelt sich dabei um einen Bedarf, welcher nicht durch den Bürgergeld-Regelsatz gedeckt ist. Ein unabweisbarer Bedarf besteht beispielsweise, wenn der Herd kaputt geht und der Betroffene nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um diesen reparieren zu lassen.

Bekomme ich bei einem unabweisbaren Bedarf ein Darlehen?

Ja. In aller Regel wird ein Darlehen vom Jobcenter bewilligt, sofern dieses einen unabweisbaren Bedarf anerkennt.

Wie muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Die Rückzahlung vom Darlehen erfolgt umgehend in dem Monat nach der Bewilligung. Das Jobcenter wird maximal zehn Prozent des für Sie maßgebenden Regelsatzes einbehalten.

Unabweisbarer Bedarf: Eine Definition ist schwierig

Wann wird ein unabweisbarer Bedarf bei Hartz-4-Bezug anerkannt? Unser Ratgeber liefert Ihnen die Antwort auf diese Frage.
Wann wird ein unabweisbarer Bedarf bei Bürgergeld-Bezug anerkannt? Unser Ratgeber liefert Ihnen die Antwort auf diese Frage.

Der Bürgergeld-Regelsatz soll das nötigste zum Leben abdecken. Darin inbegriffen sind beispielsweise Lebensmittel oder auch Leistungen zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Viel Raum für Ansparungen bleibt meist nicht, daher kann es für Betroffene zu einem großen Problem werden, wenn einmal die Waschmaschine oder andere wichtige Haushaltsgeräte kaputt gehen.

Ist dies der Fall, kann vom Jobcenter ein sogenannter „unabweisbarer Bedarf“ anerkannt werden. Doch was genau bedeutet das eigentlich und welche Bedarfe sind wirklich unabweisbar? Alle relevanten Informationen zu diesem Thema finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Unabweisbarer Bedarf: Eine allumfassende Definition ist schwierig, es kommt stets auf den Einzelfall an.
Unabweisbarer Bedarf: Eine allumfassende Definition ist schwierig, es kommt stets auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich soll das Bürgergeld die Bedarfe des täglichen Lebens decken. Die Zusammensetzung ist bei jedem Bürgergeld-Beziehenden gleich, lediglich die Höhe vom Regelbedarf hängt von vielen Umständen ab.

So ist beispielsweise entscheidend, ob der Betroffene in einer Bedarfsgemeinschaft lebt oder über Einkommen verfügt, welches den maßgebenden Freibetrag übersteigt. Bei allen Regelsätzen werden die folgenden Bedarfe anerkannt:

  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabak
  • Bekleidung und Schuhe
  • Wohnen und Strom
  • Laufende Haushaltsführung
  • Gesundheitspflege
  • Verkehr
  • Telefon und Internet
  • Freizeit, Unterhaltung und Kultur
  • Bildungswesen
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
  • Andere Waren und Dienstleistungen

Unter Umständen kann allerdings ein unabweisbarer Bedarf entstehen, welcher nicht durch den Regelsatz abgedeckt ist. Für diesen können dann weitere Leistungen als Sonder- oder Mehrbedarf gewährt werden. Mehr dazu erfahren Sie in den nachfolgenden Textabschnitten.

Unabweisbarer Bedarf gemäß § 24 SGB II

In § 24 Sozialgesetzbuch II (SGB II) finden sich die rechtliche Vorschriften, wie zu verfahren ist, wenn ein unabweisbarer Bedarf entsteht.

Absatz 1 des genannten Paragraphen definiert diesbezüglich Folgendes:

Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Es ist also klar geregelt, dass sofern ein unabweisbarer Bedarf anerkannt wird, dem Betroffenen ein entsprechendes Darlehen zusteht, mit welchem er diesen decken kann. Es handelt sich dabei um einen zinslosen Kredit, welcher umgehend zurückgezahlt werden muss.

Übrigens: Bei einem unabweisbaren Bedarf kommen sowohl Geld- als auch Sachleistungen in Frage. Welche Leistung ein Betroffener erhält, hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab und kann daher nicht pauschal angegeben werden.

Welche Bedarfe werden als Sonderbedarf anerkannt?

Ein unabweisbarer Bedarf entsteht bei Schwangerschaft.
Ein unabweisbarer Bedarf entsteht bei Schwangerschaft.

Doch was wird alles als unabweisbarer Bedarf anerkannt? Auch diesbezüglich findet sich in § 24 SGB II eine Antwort.

In Absatz 3 werden Bedarfe definiert, die als zusätzliche Leistung anerkannt werden, ohne dass der Betroffene dafür ein Darlehen abzahlen muss, da sie nicht vom Regelsatz umfasst sind:

Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für

  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. […]

Damit ein unabweisbarer Bedarf anerkannt werden kann, muss der Antragsteller nachweisen, dass dieser auch tatsächlich besteht. Weitere Bedarfe, welche nicht durch § 24 Absatz 3 SGB II definiert sind, aber dennoch aus unabweisbar einzustufen sind, können durch ein Darlehen aufgefangen werden.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Bedarfe durch notwendige Reparaturen, Diebstahl, Brand oder Verlust entstehen. Durch entsprechende Kostenvoranschläge oder eine Diebstahlanzeige kann der Hilfebedürftige dem Jobcenter beweisen, dass tatsächlich ein unabweisbarer Bedarf besteht. Wird dann ein Darlehen bewilligt, ist dieses stets zweckgebunden.

Darlehen für den Sonderbedarf: Wie läuft die Rückzahlung ab?

Wird ein unabweisbarer Bedarf anerkannt und der Bürgergeld-Empfänger bekommt ein entsprechendes Darlehen bewilligt, muss dieses umgehend zurückgezahlt werden. Zur Begleichung der Schulden behält das Jobcenter in den folgenden Monaten maximal zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz ein, bis der Kredit zurückgezahlt ist. Sollte die Hilfebedürftigkeit vor der Abzahlung des Darlehens enden, ist der Betrag umgehend auf einen Schlag zu begleichen. Ist dies im Einzelfall nachweislich nicht möglich, kann in aller Regel eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Unabweisbarer Bedarf: Mehrbedarf kann im Einzelfall bewilligt werden

Ein unabweisbarer Bedarf kann entstehen, wenn der Betroffene nicht über eine Erstausstattung für die Wohnung verfügt.
Ein unabweisbarer Bedarf kann entstehen, wenn der Betroffene nicht über eine Erstausstattung für die Wohnung verfügt.

Vom Sonderbedarf abzugrenzen ist der sogenannte Mehrbedarf. Es handelt sich dabei nicht nur um eine einmalige Leistung, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht, sondern um eine Zahlung, welche zusätzlich zum Regelsatz monatlich erfolgt.

Dieser ist beispielsweise in der Schwangerschaft anzuerkennen, oder wenn der Hilfebedürftige aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen ist. Zudem definiert § 21 Absatz 6 SGB II:

Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

Folgende unabweisbare Bedarfe sind dadurch beispielsweise umfasst:

  • Pflege und Hygieneartikel, welche aus gesundheitlichen Gründen laufend benötigt werden
  • Putz- bzw. Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
Wichtig: Ein Mehrbedarf wird nicht automatisch gewährt, Sie müssen stets einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen. Über die Bewilligung wird im Einzelfall entschieden.
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Ein Gedanke zu „Wann liegt ein unabweisbarer Bedarf bei Bürgergeld-Empfängern vor?

  1. Simone H.-K.

    Guten Tag……wie kann ich Kontakt mit Ihnen zwecks einer Beratung aufnehmen?

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