Ein Wohnungswechsel ist immer nervenaufreibend und mit hohen Kosten verbunden. Gerade bei Hartz-4-Empfängern, die in aller Regel nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann der Umzug an den Kosten scheitern. In einigen Fällen ist der Wohnungswechsel allerdings unvermeidbar.

Dann stellt sich unweigerlich die Frage: „Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten für Hartz-4-Empfänger?“ Die Antwort und viele weitere wichtige Informationen finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zur Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter in Kürze
Grundsätzlich können Hartz-4-Empfänger beim Umzug eine Kostenübernahme durch das Jobcenter beantragen. Damit dies bewilligt wird, muss eine Umzugsgenehmigung vorliegen.
Die Umzugskostenübernahme durch das Jobcenter ist in § 22 Absatz 6 Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Dort ist auch definiert, dass dem Leistungsempfänger die Bedarfe für die Wohnungsbeschaffung anerkannt werden müssen. Eine Beauftragung von einem Umzugsunternehmen wird in der Regel nicht finanziert. Das Jobcenter bezuschusst die Umzugskosten durch das Anerkennen von Bedarfen, wie der Anschaffung von Umzugskartons oder Anmietung eines Kfz.
Nein, allerdings besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen für die Mietkaution zu beantragen.
Wann werden die Umzugskosten vom Jobcenter bei Hartz-4-Bezug bezuschusst?
Ein Wohnungswechsel soll auch Hartz-IV-Empfänger ermöglicht werden, wenn dieser notwendig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die familiären Verhältnisse ändern (also die Bedarfsgemeinschaft Zuwachs bekommt) oder die Mietsache in einem mangelhaften Zustand ist.
Tritt einer dieser Umstände ein, stimmt das Jobcenter in aller Regel einem Wohnungswechsel zu. Liegt die Genehmigung vor, können gemäß SGB II die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen bzw. bezuschusst werden. Dies ist in § 22 Absatz 6 SGB II definiert:
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden […]
Umzugskosten vom Jobcenter: Was wird alles bezahlt?

Die Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter schließt verschiedene Leistungen ein. So können Hilfebedürftige einen Bedarf für die Anschaffung von Umzugskartons in einem angemessenen Umfang geltend machen.
Auch die Anmietung von einem Kraftfahrzeug zum Transport der Möbel und anderer Haushaltsgegenstände wird in aller Regel als Bedarf anerkannt. Zudem wird in aller Regel eine Pauschale zur Verpflegung der Umzugshelfer bewilligt. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällt, kann je Kommune variieren.
Umzugskosten gemäß SGB II: Wird auch die Mietkaution übernommen?
Die eben genannten Umzugskosten, die vom Jobcenter übernommen werden, sind allerdings nicht alle Posten, die bei einem Wohnungswechsel zu berücksichtigen sind. Die Anmietung einer neuen Bleibe geht nämlich meist damit einher, dass der Betroffene eine Mietkaution hinterlegen muss.
Diese aus dem Hartz-4-Regelsatz zu finanzieren, ist für viele Betroffene nahezu unmöglich. Auch hier kann die Hilfe vom Jobcenter in Anspruch genommen werden. Wurde der Umzug genehmigt, kann der Hilfebedürftige ein Darlehen für die Mietkaution beantragen.
Es handelt sich hierbei um einen zinslosen Kredit. Die Rückzahlung beginnt ab dem Monat, nach welchem das Darlehen ausbezahlt wurde. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter in den folgenden Monaten zehn Prozent vom maßgebenden Regelbedarf ein, bis die Schulden getilgt sind.
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Ich hatte gerne liebt gehabt das man zeigt wie man den antrag stellt für den umzug steht nicht bei und hatte gerne gewüst pro helfe zahlt jobcenter 15 € oder 20? € und kosten wie hoch kartungs sind ??
Hallo Jutta,
wie viel Geld Sie im Einzelnen für den Umzug erhalten, können Sie direkt im Jobcenter beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Ihr Team von hartz4hilfthartz4.de