Gerade Hartz-4-Empfänger haben es auf dem Wohnungsmarkt schwer. Die steigenden Mieten können sich Leistungsempfänger oft nicht leisten, müssen die Kosten der Unterkunft doch stets angemessen sein.

Ein Wohnungswechsel kann sich also durchaus schwierig gestalten, schließlich muss erst einmal eine passende Bleibe gefunden werden, die den eigenen aber auch den Ansprüchen des Jobcenters entspricht.
Dabei kann es auch vorkommen, dass für Empfänger von Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird. Was nun zu tun ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wir gehen außerdem auf mögliche Gründe ein, die das Jobcenter anführt, wenn ein Wohnungswechsel abgelehnt wird.
Das Wichtigste zum Thema „Jobcenter lehnt einen Umzug ab“ in Kürze
Damit ein Wohnungswechsel genehmigt wird, müssen triftige Gründe, wie beispielsweise die Vergrößerung der Familie, vorliegen. Andernfalls wird bei Hartz-4-Bezug ein Umzug abgelehnt.
Ziehen Sie trotzdem um, gibt es vom Jobcenter keinerlei Umzugshilfe. Außerdem wird nur die alte Miete übernommen. Ist die neue Bleibe teurer, müssen Betroffene die Differenz aus eigener Tasche begleichen.
Gegen die Ablehnung eines Umzugs kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Das Jobcenter muss sich in diesem Fall erneut mit Ihrem Anliegen befassen.
Inhalt
Wann kann bei Hartz-4-Bezug ein Umzug abgelehnt werden?
Es kommt immer wieder vor, dass bei Hartz-4-Bezug ein Umzug abgelehnt wird. Was nun bleibt ist die Frage, wann das Jobcenter überhaupt einen Wohnungswechsel ablehnen darf. Grundsätzlich kann es dafür unterschiedliche Begründungen geben. Der offensichtlichste liegt auf der Hand:
Die Wohnung ist zu teuer. Die Miete bei Hartz 4 muss nämlich je nach örtlichem Mietspiegel und Anzahl der Bewohner des Haushalts angemessen sein. Ist sie dies nicht, kann bei Hartz-4-Bezug ein Umzug abgelehnt werden. Was nun als einzige Option bleibt, ist, dass die Betroffenen die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Grundsätzlich muss allerdings immer eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter vorliegen, Leistungsempfänger sollten nicht einfach einen Mietvertrag unterzeichnen, ohne sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen und eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
Jobcenter lehnt den Umzug ab: Konsequenzen

Doch welche Konsequenzen ergeben sich eigentlich, wenn bei Hartz-4-Bezug ein Umzug abgelehnt wird? Zum einen wird dann nicht die komplette Miete übernommen. Führen Sie den Wohnungswechsel ohne Genehmigung durch, zahlt das Jobcenter nur noch die Miete der vorherigen Wohnung.
Zudem erhalten Betroffene keinerlei Umzugshilfen. Es wird also weder eine Pauschale für die Anschaffung von Umzugskartons oder die Verpflegung von Umzugshelfern gezahlt. Eine Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen erfolgt in aller Regel ebenfalls nicht.
Bei Hartz 4 Umzug abgelehnt: Was Betroffene nun für Möglichkeiten haben
Nicht immer sind Betroffene damit einverstanden, wenn bei Hartz-4-Bezug ein Umzug abgelehnt wird. Was nun als Option bleibt, ist einen Widerspruch gegen die Entscheidung vom Jobcenter einzulegen.
Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie genau begründen, warum Sie zum Widerspruch greifen. Als mögliche Begründung können Betroffene anführen, dass die Miete eigentlich den Richtwerten der jeweiligen Stadt entspricht.
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Kann das jobcenter einen Umzug verweigern, wenn die Kosten angemessen sind, aber die Wohnung für 2 Personen die 60m2 übersteigt? Es handelt sich nicht um einen Umzug innerhalb des gleichen Gebietes. Ein neues Jobcenter wäre zuständig. Die sind aber bei der Grösse strenger. Die Mietkosten wären innerhalb der Grenzen des neuen Jobcenters.