Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, im Gefängnis sitzen zu müssen. Dazu zählen beispielsweise Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Totschlag. Aber auch kleinere Delikte wie eine nicht bezahlte Geldstrafe können dazu führen, dass Sie mehrere Wochen oder Monate im Knast ausharren müssen.

Aber haben Hartz-4-Empfänger während dieser Zeit überhaupt einen Anspruch auf Leistungen? Kann Hartz 4 trotz Knast bezogen werden? Wann übernimmt das Jobcenter die angemessenen Mietkosten für die Wohnung? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zu Hartz 4 trotz Knast in Kürze
Müssen Sie in den Knast, wird Hartz 4 in der Regel nicht gezahlt. Während des Gefängnisaufenthalts besteht somit kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Anschließend kann Arbeitslosengeld 2 allerdings wieder bezogen werden.
Sitzen Sie nicht länger als sechs Monate ein, kann das Jobcenter auf Antrag die angemessenen Mietkosten übernehmen.
In diesem Fall ist das Jobcenter zu keinerlei Zahlung verpflichtet, da der Betroffene die Haft durch die Verweigerung von Bußgeldzahlungen selbst verursacht hat.
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Wird bei einem Aufenthalt im Knast trotzdem Hartz 4 gezahlt?

Eine Freiheitsstrafe wird in der Regel verhängt, wenn eine Straftat begangen wurde. Die Dauer beträgt zwischen einem Monat und maximal 15 Jahren. Aber ein Aufenthalt im Gefängnis ist auch aus anderen Gründen möglich. Beispielsweise kann die Untersuchungshaft vor dem Gerichtsprozess dazu führen, dass Betroffene bis zu sechs Monate einsitzen müssen.
Laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) können Behörden auch eine Erzwingungshaft anordnen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Haftstrafe, sondern um ein Beugemittel. Die Erzwingungshaft wird z. B. angeordnet, wenn der Betroffene eine Geldbuße nicht zahlt.
Betroffene, die für mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre ins Gefängnis müssen, verlieren in der Regel Ihren Job dadurch. Wie können dann aber laufende Kosten wie Miete, Strom, Verträge usw. beglichen werden? Und erhalten Bedürftige auch weiterhin Hartz 4 trotz Aufenthalts im Knast?
Geklagt hatte ein Leistungsberechtigter, da er sich weigerte eine verhängte Geldstrafe zu zahlen und aus diesem Grund drei Monate ins Gefängnis musste. Das zuständige Jobcenter strich ihm Hartz 4 trotz Aufenthalt im Knast. Auch die Mietkosten wurden von der Behörde nicht mehr übernommen. Die Klage wies das Bundessozialgericht ab und gab dem Jobcenter Recht, da er die Haftstrafe selbst verursacht hat.
Wann übernimmt das Jobcenter beim Knastaufenthalt die Mietkosten?

Grundsätzlich haben Leistungsberechtigte keinen Anspruch auf Hartz 4 trotz Knast. Hartz-4-Leistungen werden während des Gefängnisaufenthalts komplett gestrichen. Nach Absitzen der Haft, kann ein Anspruch auf ALG 2 wieder bestehen. In diesem Fall führt das Jobcenter die Zahlungen fort.
Anders sieht das Ganze allerdings bei der Miete aus. Beziehen Sie bereits vor dem Haftaufenthalt Hartz 4, können die Mietzahlungen auch während der Haft von der zuständigen Behörde übernommen werden. Wichtig ist, dass Sie schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag stellen und das Jobcenter über die Haftstrafe informieren.
Auch wenn Sie zuvor keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt haben, kann Ihnen Hartz 4 trotz Knast zustehen. Auch hier kann sich ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten beim zuständigen Jobcenter lohnen.
Hierbei können allerdings je nach Einzelfall auch andere Entscheidungen vom Jobcenter getroffen werden. Ein Antrag kann sich also in jedem Fall lohnen. Dauert Ihr Gefängnisaufenthalt länger als sechs Monate, sollten Sie entweder Ihre Wohnung kündigen und die Möbel einlagern lassen oder Freunde bzw. Verwandte bitten, die Mietkosten für Sie zu übernehmen, sodass Sie nach der Haftentlassung nicht vor einem Berg Schulden sitzen.
Wer muss diesen Antrag auf Mietfortzahlung während des Knastaufenthalts stellen – der Vermieter oder der Leistungsempfänger (Mieter)?
Hallo,
den Antrag müssen Sie in der Regel selbst stellen.
Das Team von hartz4hilfthartz4.de
Hallo
auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Antrag bei Haft, auf Übernahme der Mietkosten beim jobcenter also SGB II ?
Ich kenne das nur im SGB XII ?
Hallo,wenn wir -eine Familie-papa -mama und 2 Kinder zusammen leben und alg2 beziehen und mein Partner muss ins gefängnis für länger als 6monate. Muss ich für diesen Zeitraum dann mit meinen Kindern in eine kleinere und günstigere Wohnung ziehen?lg