Werden beim Bürgergeld auch die Stromkosten vom Jobcenter gezahlt?

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Stromkosten

Wann übernimmt das Jobcenter Stromkosten?

Vom Bürgergeld-Satz wird der Strom nicht übernommen. Er muss aus dem Regelsatz gezahlt werden. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen. Wird die Warmwasseraufbereitung über einen elektrisch betriebenen Boiler durchgeführt, können Sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Eine Tabelle zur Höhe des Ihnen zustehenden Mehrbedarfs finden Sie hier.

Zahlt das Jobcenter mit Bürgergeld Gas und Strom?

Heizkosten in angemessener Höhe übernimmt der Bürgergeld-Regelbedarf. Strom wird nur bezahlt, wenn Sie diesen zur Warmwasseraufbereitung oder für den Betrieb einer elektrischen Heizung benötigen. Gas wird übernommen, wenn Sie eine Gasheizung betreiben. Mehr dazu steht an dieser Stelle.

Wird bei Bezug von Bürgergeld eine hohe Strom-Nachzahlung bezahlt?

Für Empfänger von Bürgergeld ist die Übernahme einer hohen Stromkosten-Nachzahlung nicht vorgesehen. In diesem Fall können Sie ein Darlehen vom Jobcenter beantragen. So vermeiden Sie eine Stromsperre. Eine dauerhafte Lösung ist dies allerdings nicht. Mehr dazu finden Sie hier.

Bürgergeld und Strom: So ist die aktuelle Lage

Wird der Strom beim Bürgergeld-Bezug bezahlt? Nein, doch es gibt Ausnahmen.
Wird der Strom beim Bürgergeld-Bezug bezahlt? Nein, doch es gibt Ausnahmen.

Werden für Bürgergeld-Empfänger die Stromkosten übernommen? Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Nein. Das Jobcenter zahlt im Rahmen der Bürgergeld-Leistungen die Stromkosten nicht. Was können Betroffene bei einer zu hohen Stromrechnung tun? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Übernommen werden beim Bürgergeld-Bezug Kosten für Miete und Heizung, Strom zahlt der Bürgergeld-Empfänger jedoch aus dem Regelsatz. Die Stromkosten sind für hilfebedürftige Bürger trotz Strompreisbremse daher kaum bezahlbar. Die Preise sind stark angestiegen, sodass keine spürbare Verbesserung für Empfänger von Bürgergeld eingetreten ist. Stromkosten sind Teil des Regelbedarfs und werden jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Die nächste Überprüfung und ggf. Anpassung der Regelsätze findet erst Anfang 2024 statt.

Bei diesen Ausnahmen übernimmt das Jobcenter mit Bürgergeld die Stromkosten

Es wird beim Bürgergeld der Strom übernommen, wenn Sie ihn zum Heizen benötigen.
Es wird beim Bürgergeld der Strom übernommen, wenn Sie ihn zum Heizen benötigen.

Für Empfänger von Bürgergeld ist eine Stromkostenübernahme in wenigen Ausnahmefällen dennoch möglich. Da Heizkosten in angemessener Höhe im Rahmen der Kosten für die Unterkunft (KdU) übernommen werden, zahlt das Jobcenter mit Bürgergeld den Strom, wenn dieser für den Betrieb einer elektrischen Heizung verwendet werden muss. In diesem Fall zählen die Stromkosten als Heizkosten. Dabei ermittelt das Jobcenter für die Strom-Übernahme die Kosten mittels Schätzung, wenn kein eigener Stromzähler für den Heizstrom vorhanden ist.

Das Jobcenter zahlt mit Bürgergeld keinen Strom – und Gas? Im Rahmen der Leistungen werden Ihre Heizkosten in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, dass auch die Heizkosten einer mit Gas betriebenen Heizung werden anerkannt. Sollten Sie eine hohe Heizkostennachzahlung haben, können Sie eine einmalige Bürgergeld-Zahlung für nur einen Monat beantragen.

Übernimmt das Jobcenter mit Bürgergeld die Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung? In einigen Wohnungen wird das Wasser dezentral über einen elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer erhitzt. Bei Bezug von Bürgergeld wird dieser Strom bezahlt, wenn Sie einen Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung (nach § 21 Abs. 7 SGB II) stellen. Dieser beträgt bei einem Erwachsenen 2,3 % des Regelsatzes. Weitere Mehrbedarfe entnehmen Sie dieser Tabelle:

PersonenkreisRegelsatzProzentsatzPauschale
Volljährige/ Alleinstehende563 €2,3 %12,95 €
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft506 €2,3 %11,64 €
Volljährige unter 25 Jahren451 €2,3 %10,37 €
Kinder 15 – 18 Jahre471 €1,4 %6,60 €
Kinder 7 – 14 Jahre390 €1,2 %4,68 €
Kinder 0 – 6 Jahre357 €0,8 %2,86 €

Wird die Strom-Nachzahlung vom Bürgergeld bezahlt?

Für unbezahlte Stromkosten können Bürgergeld-Empfänger u. U. ein Darlehen erhalten, damit der Strom nicht abgestellt wird.
Für unbezahlte Stromkosten können Bürgergeld-Empfänger u. U. ein Darlehen erhalten, damit der Strom nicht abgestellt wird.

Die Stromkostenübernahme durch das Bürgergeld ist auch bei einer hohen Nachzahlung nicht möglich. Wenn Sie nicht zahlen, kann der Strom bereits ab einem geringen Rückstand von etwa 100 Euro abgestellt werden. Damit das nicht passiert, können Sie eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter vereinbaren. Das Jobcenter kann für Stromkosten und sonstige größere Ausgaben auch ein Darlehen vergeben.

Dieses müssen Sie jedoch zurückzahlen. Daher ist dies keine langfristige Lösung für das Stromkosten-Problem. Bei Leistungsbeziehern kann damit jedoch eine Stromsperre verhindert werden. Ein solches Darlehen darf in diesem Fall nicht abgelehnt werden. Das Jobcenter behält für die Rückzahlung des Darlehens 10% des Regelsatzes für den Antragstellenden (nicht von Minderjährigen) ein, bis es abbezahlt ist. 

Bürgergeld und Stromkosten: Ein erneutes Darlehen kann abgelehnt werden, wenn der Empfänger wiederholt nicht bereit ist, seine Stromkosten zu senken.

Jobcenter zahlt Stromkosten nicht: Der Gesetzgeber ist gefragt

Sollten die Ausnahmen für Sie nicht gelten und auch kein Darlehen in Frage kommen, bleibt das Problem bestehen: Für Bürgergeld-Empfänger wird Strom nicht bezahlt. Der Gesetzgeber ist gefragt, dies zu ändern. Schließlich hat bereits 2014 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei einer deutlichen Diskrepanz zwischen Regelsatz und Preisentwicklung der Gesetzgeber zeitnah reagieren und die Regelsätze anpassen muss. 

Auch nach der Einführung des Bürgergelds verlangen viele Sozialverbände, dass der Regelsatz angehoben wird.

Eine weitere Möglichkeit, Stromkosten für Bürgergeld-Empfänger zu senken, wären Sozialtarife. Doch auch hier gibt es kontroverse Diskussionen, wer für deren Umsetzung zuständig wäre. Ausführliche Informationen darüber können Sie in diesem Artikel über Sozialtarife nachlesen.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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