Sozialleistungsmissbrauch schneller erkennen und vermeiden: Bundesrat billigt Gesetzesbeschluss

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In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat einem Gesetzesbeschluss vom Bundestag zugestimmt, welcher die Befugnisse der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ ausweitet. Dadurch sollen Sozialleistungsmissbrauch, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zukünftig besser und schneller bekämpft werden können.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit bekommt mehr Befugnisse

Gegen Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit soll zukünftig noch verstärkter vorgegangen werden.
Gegen Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit soll zukünftig noch verstärkter vorgegangen werden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bekommt erweiterte Ermittlungs- und Kontrollrechte. Unter anderem soll das Personal der beim Zoll angesiedelten Abteilung deutlich aufgestockt werden – einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt.

Vor allem das Unterbinden von Schwarzarbeit wird dadurch vereinfacht. Durch rund 3.500 neue Stellen soll es künftig leichter werden, Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken oder diesen schon im Ansatz zu vereiteln. Zu diesem Zweck wird der Zoll verstärkt Tagelöhnerbörsen und entsprechende Online-Portale im Auge behalten.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzesbeschlusses sieht vor, künftig den Missbrauch beim Kindergeld, welcher auch als Sozialleistungsmissbrauch gilt, stärker zu unterbinden. So erhält die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen.

Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Dafür fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Ist diese erfolgt, wird die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Wann liegt Sozialleistungsmissbrauch eigentlich vor?

Ein Sozialleistungsmissbrauch kommt beispielsweise zustande, wenn Betroffene bei einem Hartz-4-Antrag Einkommen und Vermögen verschweigen. Es handelt sich dabei um einen Betrug gemäß § 263 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Sozialleistungsmissbrauch in Form eines Betrugs kann also sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Zudem müssen die Betroffenen die zu viel gezahlten Leistungen zurückzahlen. Alleine im Jahr 2018 forderten die Jobcenter rund 2,6 Milliarden Euro zurück.

Quellen und weiterführende Links

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Sozialleistungsmissbrauch schneller erkennen und vermeiden: Bundesrat billigt Gesetzesbeschluss
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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