Die Aussicht auf den eigenen Ruhestand wirkt für viele Berufstätige geradezu paradiesisch: Endlich Zeit, um ausgedehnte Reisen zu unternehmen, sich um lange vernachlässigte Hobbys zu kümmern oder ein Ehrenamt aufzunehmen. Was jedoch nicht in Vergessenheit geraten sollte, ist, dass das Leben auch nach Ende des Arbeitslebens weiter finanziert werden muss.

Einen Teil dazu trägt die gesetzliche Rente bei. Doch rund um dieses Thema existieren immer noch viele Fragen, Missverständnisse und Unklarheiten. Im folgenden Ratgeber gehen wir näher darauf ein, was die Regelaltersgrenze ist, wer einen Rentenanspruch besitzt und ob Personen auch früher in Rente gehen können, ohne Abschläge befürchten zu müssen.
Das Wichtigste zur Rente in Kürze
Versicherungspflichtig Beschäftigte zahlen in Deutschland gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber in die Rentenkasse bzw. -versicherung ein. Mit diesem Geld werden die Renten der Personen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, finanziert. Der Beitragszahler wiederum erhält einen Anspruch darauf, in der Zukunft eine Altersrente zu erhalten.
Es besteht ein Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente, sobald die jeweilige Altersgrenze erreicht wurde. Diese Grenze wird sukzessive angehoben. Für alle, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, ist die Rente mit 67 Jahren der Regelfall. Wann das Rentenalter für früher Geborene einsetzt, erfahren Sie hier.
Eine vorzeitige Rente ist ab einem Alter von 63 Jahren möglich, allerdings müssen Rentner hierbei in der Regel mit Abschlägen rechnen. Sie erhalten also weniger Geld. Mehr zur vorzeitigen Rente erfahren Sie hier.
Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus:
Inhalt
Was ist die Rente und wie hoch fällt sie aus?

Bei der gesetzlichen Altersrente handelt es sich um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Personen, die in den Ruhestand treten, erhalten Geld, mit dem sie weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Die staatliche Rentenversicherung wird in Deutschland durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen einen Teil ihres Einkommens in die Versicherung ein und auch der Arbeitgeber übernimmt einen Teil. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen wird das Geld jedoch nicht für den jeweiligen Beitragszahler angespart. Vielmehr werden mit diesem Geld die Renten der Personen, die sich momentan im Ruhestand befinden, finanziert.
Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch darauf, in der Zukunft eine Rente erhalten zu können. Einfach formuliert lässt sich sagen: Die jungen Menschen zahlen für die Rente der alten. Dies wird auch Generationenvertrag genannt.
Doch wer kann die Rente überhaupt erhalten? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Ein regulärer gesetzlicher Rentenanspruch besteht für Personen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Sie müssen insgesamt fünf Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen. In die Versicherungszeit zählen nicht nur Zeiten, in denen Pflichtbeiträge gezahlt wurden, sondern etwa auch Kindererziehungszeiten und Wartezeiten aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting.
Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Antwort für jeden Rentner lässt sich deshalb nicht geben. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass von besonderer Bedeutung ist, wie viel Geld und wie lange Rentner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Im Jahr 2016 lag die Standardrente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei rund 1.197 Euro monatlich.
Gesetzliche Altersvorsorge: Frauen erhalten weniger Rente als Männer

Große Unterschiede gibt es bezüglich der Geschlechter. Die Rente für Frauen fällt im Durchschnitt sehr viel geringer aus als die für Männer. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung lag der Abstand zwischen der Rente von Männern und Frauen im Jahr 2017 laut Angaben der Bundesregierung bei rund 45 Prozent.
Frauen können im Alter demnach über weniger Geld verfügen und sind aus diesem Grund auch besonders oft von Altersarmut bedroht.
Doch woran liegt es genau, dass viele Frauen geringere Renten erhalten? Die Gründe sind vielfältig:
- Frauen entscheiden sich häufig für Berufe, in denen sie weniger verdienen. Typische Frauenberufe, wie etwa die Altenpflege, werden schlechter entlohnt, während in von Männern präferierten Berufsfeldern die Löhne meist sehr viel höher liegen.
- Auch wenn Männer und Frauen den gleichen Beruf ausüben, verdienen Männer in der Regel mehr Geld.
- Bleiben Frauen nach der Geburt eines Kindes für einen längeren Zeitraum zu Hause, wirkt sich dies negativ auf ihren Rentenanspruch aus.
- Steigen Mütter wieder in den Job ein, arbeiten sie häufig in Teilzeit.
Verdient eine Frau weniger Geld, sei es nun durch eine Teilzeittätigkeit oder einen schlechter bezahlten Beruf, wirkt sich dies direkt auf ihre Rente aus. Schließlich zahlen sie damit weniger in die Rentenkasse ein. Viele Experten fordern deshalb, dass die Kinderbetreuung ausgeweitet und verbessert werden soll, damit Mütter möglichst frühzeitig wieder arbeiten können. Damit Frauen, aber natürlich auch Männer, ihre Rente sichern können, wird ihnen außerdem empfohlen, zusätzlich privat vorzusorgen.
Gesetzliche Rente: Ab wann dürfen Sie in den Ruhestand treten?

„Wann darf ich in Rente gehen?“ Diese Frage stellt sich jeder Berufstätige früher oder später einmal. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es verschiedene Formen der gesetzlichen Rente gibt. Hierzu gehören unter anderem:
- die Regelaltersrente,
- die Altersrente für langjährig Versicherte und
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wir beschäftigen uns zunächst mit der Regelaltersrente. Diese kann bereits nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Diese Form der Rente ist abschlagsfrei, es sind also keine Abzüge, welche die Ruhestandszahlung mindern, zu befürchten. Die Altersgrenze wird momentan etappenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Doch wann genau müssen Personen nun in Rente gehen? Für die Geburtsjahrgänge bis 1946 gilt, dass sie bereits mit 65 Jahren in den Ruhestand treten können, ohne dass Abschläge anfallen. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wird die Grenze schrittweise angehoben. Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt dann, dass sie erst ab einem Alter von 67 Jahren die reguläre Rente in Anspruch nehmen können.
Die folgende Tabelle zeigt, wie die Regelaltersgrenze für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 genau angehoben wird. Jeder Geburtsjahrgang muss einen Monat später in Rente gehen als der vorige:
Geburtsjahr | Anhebung um Monate | Errechnete Regelaltersgrenze |
---|---|---|
1947 | 1 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 2 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 3 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 4 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 5 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 6 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 7 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 8 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 9 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 10 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 11 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 12 | 66 Jahre |
1959 | 14 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 16 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 18 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 20 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 22 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 24 | 67 Jahre |
Rente mit 63 oder 65: Wer darf frühzeitig das Altersgeld beanspruchen?

Viele Erwerbstätige können oder möchten nicht warten, bis sie die Rente ab 67 in Anspruch nehmen können. Sie fragen sich, ob es nicht möglich ist, schon früher ihren wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Dies ist grundsätzlich zwar möglich, jedoch in der Regel mit Abschlägen verbunden. Bei der Ermittlung des jeweils möglichen Renteneintrittsalters sind unterschiedliche Faktoren von Bedeutung.
Hier kommt die Rente für langjährig Versicherte ins Spiel. Einen Anspruch auf diese Form der Altersrente haben Personen, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Menschen, die vor dem Jahr 1949 geboren wurden, können diese bereits mit 65 Jahren beanspruchen. Für die Jahrgänge von 1949 bis 1964 wird die Altersgrenze jedoch stufenweise angehoben.
Bei allen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt die Grenze dann bei 67 Jahren. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Rente trotzdem schon ab dem 63. Lebensjahr zu beantragen. In diesem Fall ist jedoch mit hohen Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent zu rechnen.
Rente mit 60: Ist das möglich?

Es ist also durchaus möglich, die Rente schon vor dem 67. Lebensjahr zu erhalten, etwa mit 63 oder 65 Jahren. Doch gibt es auch die Option, die Rente schon ab 60 Jahren zu bekommen? Dies ist nur in einigen wenigen Fällen möglich:
- Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren wurden, können mit 63 Jahren ohne Abzüge eine Rente beziehen. Sie können sich auch schon mit 60 Jahren zur Ruhe setzen, müssen dann aber mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent rechnen.
- Arbeitslose können mit 60 in Rente gehen, wenn sie spätenstens 1948 geboren wurden und mindestens 15 Jahre lang Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt haben. Die letzten acht Jahre davon müssen direkt vor dem Eintritt in die Rente liegen.
- Frauen, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden, können schon mit 60 in Rente gehen, wenn sie mindestens 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Mehr als zehn Jahre davon müssen nach dem 40. Geburtstag liegen. Hierbei werden auch Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wie können Sie die Rente beantragen?
Auch wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben: Die staatliche Rente erhalten Sie nicht automatisch. Vielmehr müssen Personen die gesetzliche Altersrente beantragen. Dies sollten sie rechtzeitig tun. Empfohlen wird es, den Antrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt den Behörden ausreichend Zeit, um die entsprechenden Unterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden. Beantragen Sie die Rente jedoch zu spät, müssen Sie damit rechnen, dass sie die Zahlungen erst später erhalten
Wie sind Rentner krankenversichert?

Viele Betroffene, die kurz davor stehen, ihre Rente zu beantragen, mögen sich fragen, wie es sich während der Rente mit der Krankenversicherung verhält. Grundsätzlich lässt sich in diesem Zusammenhang sagen, dass auch Personen, die sich im Ruhestand befinden, weiterhin pflege- und krankenversichert sind.
Ein Unterschied zum Erwerbsleben besteht darin, dass sie kein Krankengeld mehr erhalten, ansonsten haben sie aber auch während der Rente einen Anspruch auf die gewohnten Leistungen.
Rentner können sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung bleiben. Entschieden sie sich für Ersteres, beteiligt sich die Rentenversicherung an den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Sind Personen während der Rente privatversichert, erhalten sie Beitragszuschüsse.
Erhalten auch ehemalige Hartz-4-Empfänger eine Rente?
Viele arbeitslose Arbeitslosengeld-2-Empfänger werden sich mit Hinblick auf ihre Zukunft im Alter fragen, wie sich die Zeiten des Leistungsbezuges auf ihre Rente auswirken werden. Wie wir bereits erläutert haben, sind verschiedene Faktoren dafür entscheidend, wie hoch das Altersgeld ausfällt.
Hartz-4-Empfänger sollten sich über Folgendes im Klaren sein: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 werden während des Bezuges von ALG 2 keine Rentenversicherungsbeiträge mehr vom Jobcenter bezahlt. Während dieser Zeit erwerben sie also keinen zusätzlichen Rentenanspruch.
Der Gesetzgeber begründet diese Änderung zur Rente wie folgt: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll lediglich eine akute Hilfebedürftigkeit beseitigen. Ihre Aufgabe ist es nicht, bereits im Voraus Leistungen zu erbringen, welche darauf ausgelegt sind, eine spätere Hilfebedürftigkeit während des Rentenbezugs zu vermeiden.
Können Hartz-4-Empfänger zwangsverrentet werden?

ALG-2-Empfänger sollten außerdem wissen, dass sie unter gewissen Umständen vom Jobcenter dazu aufgefordert werden können, bereits die Rente mit 63 zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Zwangsverrentung. Doch wie kann es dazu kommen?
Grundlegend ist hierbei § 12a Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Diesem ist Folgendes zu entnehmen:
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Bei der Rente handelt es sich um eine solche Sozialleistung. Das große Problem dabei: Die Rente ab 63 erhalten Personen nur mit erheblichen Abschlägen. Sie müssen also mit weniger Geld zurechtkommen, als wenn sie erst ein paar Jahre später das Ruhestandsgeld beantragen.
Seit dem Jahr 2017 gelten jedoch strengere Regeln, welche den Hartz-4-Empfängern zugutekommen. Seitdem können ALG-2-Empfänger nicht mehr zur frühzeitig zwangsverrentet werden, wenn die zu erwartende Rente so gering ausfällt, dass die betroffene Person die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen müsste. Gut zu wissen: Auch Aufstocker müssen eine Zwangsverrentung mit 63 Jahren nicht hinnehmen.
–bin bei Hartz 4 und 60 Jahre jung .
–Darf ich bei der Grundsicherung etwas dazuverdienen und auch behalten ?
–darf ich meine Grundsicherung auch im” europäischen Ausland” beziehen ?
Hallo Regina,
als Hartz-4-Empfängerin muss Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland und in der Nähe eines Jobcenters sein, damit Sie diesem zur Verfügung stehen können. Grundsätzlich können Sie aber etwas hinzuverdienen. Dazu müssen Sie die Einkommensfreibeträge berücksichtigen: https://www.hartz4hilfthartz4.de/einkommen/
Das Team von hartz4hilfthartz4.de
ich bin seit ca 10 Jahren Hartz 4 Empfänger, und werde im Januar 62 Jahre alt. Da ich ca 20 Jahre selbständig war, habe ich kein Geld in die Rentenkasse eingezahlt, durch ein zu geringes Einkommen. Ich werde nur eine Mindestrente bekommen. Meine Frage, kann ich mit 63 diese beantragen, oder geht das auch früher. Habe seit
8 Jahren ein GfB Job.
Mfg Jörg
Hallo,
ich bin Arbeitsloser Hartz 4 Empfänger, 90 Jahre Jung, und habe hunger. Ich wollte nur fragen ob ich rente beanspucken kann bitte antwortet schnell das Internet ist teuer und gleich wird dunkel unter der Brücke.
MFG
Horst P.
Hallo Horst,mit 90Jahren haben sie einen Rentenanspruch und müssen somit nicht mehr Hungern.mfg
Hallo eine Frage
Ich bin selbstständig durch Krankheit kann ich zur zeit nicht arbeiten. ich habe gestern Harz IV beantragt. Nun meine Frage ich erhalte noch eine Kindererziehungsrente…wird diese als Einkommen angerechnet?
Für eine Nachricht wäre ich Dankbar
Habe eine Frage habe die Rente beantragt muss ich trotztem eine Maßnahme mitmachen bekomme Hartz4.
Hallo,
Ich bin 54 Jahre alt und habe zwei Kinder. Habe noch nie gearbeitet, bekomme seit meinem 21 Geburtstag sozialgeld oder Hartz. Seit 1 Jahr bekomme ich frührente. Wohnung, Krankenkasse u.s.w wird vom Amt bezahlt. Höhe meiner Rente 620€.
Ist das nicht ein bisschen viel, gegenüber Rentner die 40 Jahre geknüppelt haben
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Hartz 4 und Rentenerhöhung.
Es wurde die Rentenerhöhung vom 1.07.2019 (Auszahlung am 31.07.2019) verrechnet aber das Problem ist dass es doppelt berechnet wurde. Ich bin in Widerspruch gegangen aber es kam nichts dabei raus. Ist es rechtens oder kann bzw. muss ich einen Rechtsanwalt einschalten. Vorriges Jahr war es das selbe nur da war ich nicht aus dem Knick gekommen und hatte dadurch 11.65€ Minus gemacht.
Herzliche Grüße
Hallo,
erhalte ich weiterhin meine Rente wg. voller Erwerbsminderung, obwohl mein Hartz IV bald wegfällt? Denn dann ist ja kwin Kostenträger mehr da, die die für meine VE-Rente fälligen Kranken- & Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt und begleicht. BÖSE FALLE!!!
Herzliche Grüße aus Backnang bei Stuttgart
Thomas R.