Probleme mit dem Jobcenter: Wer kann helfen?

Das Wichtigste zu Problemen mit dem Jobcenter in Kürze

Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit dem Jobcenter habe?

Bei Problemen mit dem Jobcenter können Betroffene anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie soll ich die anwaltliche Beratung bezahlen?

Die anfallenden Kosten können durch einen Beratungshilfeschein auf ein Minimum reduziert werden.

Und wie bezahle ich den Anwalt, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt?

Bei einem Rechtsstreit kann Prozesskostenhilfe die finanzielle Belastung reduzieren.

Ärger mit dem Jobcenter – Wer hilft?

Probleme mit dem Jobcenter? Ruhe bewahren und einen Anwalt zu Rate ziehen!
Probleme mit dem Jobcenter? Ruhe bewahren und einen Anwalt zu Rate ziehen!

Wer vom Bürgergeld lebt, der ist oft auf die Regelmäßigkeit der Zahlungen ebenso angewiesen wie auf die Übernahme von Heizkosten oder eines Mehrbedarfs. Aber wo können Betroffene Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter erhalten – beispielsweise bei Ärger mit dem Sachbearbeiter?

Besonders im Paragraphendschungel der Bürgergeld-Gesetze finden sich viele Leistungsempfänger nicht zurecht. Auf welche Leistungen haben sie einen Anspruch, welche Anträge hat das Jobcenter dagegen zu Recht abgelehnt? Anders als viele Bürgergeld-Empfänger glauben, haben diese einige Möglichkeiten, sich Unterstützung bei Problemen mit dem Jobcenter zu holen.

Wer ein Problem mit dem Jobcenter hat, etwa weil er mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, kann grundsätzlich innerhalb der Widerspruchsfrist Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Damit ist das Jobcenter verpflichtet, das Anliegen des Antragstellers erneut zu prüfen.

Aber was können Leistungsempfänger tun, wenn ihrer Meinung nach das Jobcenter weiterhin ungerechtfertigte Probleme verursacht? Wer hilft bei schwerwiegenderen Problemen mit dem Jobcenter?

Bereits in diesem Stadium kann anwaltliche Hilfe angebracht sein. Denn ein Anwalt kann das Jobcenter auf Probleme unter Einbezug der Rechtslage aufmerksam machen. So kommt es möglicherweise erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren. In jedem Fall sollte der Schriftverkehr mit dem Jobcenter sorgfältig aufbewahrt werden!

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Anwaltliche Hilfe: Mit Beratungshilfeschein möglich

Bedürftige, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, haben einen Anspruch auf einen sogenannten Beratungsschein. Dieser kann beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage eines Einkommensnachweises bezogen werden. Dadurch haben auch Bedürftige ohne große finanzielle Rücklagen die Möglichkeit, anwaltliche Unterstützung zu beziehen. Es wird lediglich ein geringer Eigenanteil fällig, auf den viele Anwälte jedoch auch ganz verzichten.

Achten Sie bei der Auswahl des Anwalts darauf, dass Sie die Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht in Anspruch nehmen. Dieser kann Sie bestmöglich bezüglich der Probleme mit dem Jobcenter beraten.

Hilfe bei den Prozesskosten

Probleme mit dem Jobcenter können möglicherweise auch bei einem persönlichen Gespräch gelöst werden.
Probleme mit dem Jobcenter können möglicherweise auch bei einem persönlichen Gespräch gelöst werden.

Auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, können Bedürftige Hilfe in Anspruch nehmen. Wer sich die anfallenden Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten kann, bekommt in der Regel Prozesskostenhilfe. Das schließt auch die Ausgaben für einen Anwalt ein. Das Jobcenter und die Probleme können dann ohne finanzielle Sorgen angegangen werden.

Voraussetzung für den Bezug ist allerdings, dass das Gericht das Bestreben des Bedürftigen für aussichtsreich hält. Dies wird im Vorfeld geprüft. Die übernommenen Kosten müssen dann erst zurückgezahlt werden, wenn sich die Einkommenssituation des Bürgergeld-Beziehenden verbessert hat. So ist sichergestellt, dass niemand die Jobcenter-Probleme ohne anwaltliche Unterstützung bewältigen muss.

Die Zeit drängt: Was dann?

Ärger mit dem Jobcenter landet allzu oft im Gerichtssaal.
Ärger mit dem Jobcenter landet allzu oft im Gerichtssaal.

Gerade wenn es sich um Probleme mit dem Jobcenter handelt, bleibt häufig nicht viel Zeit, um diese zu lösen. Denn bei Bürgergeld-Bezug können sich schon die Streichung der Übernahme von Wohnkosten nach einem Umzug oder verhängte Sanktionen zu einem großen finanziellen Problem auswachsen. Ein reguläres Gerichtsverfahren würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

In einem solchen Fall kann eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden, ein sogenanntes „Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz“. Dann erfolgt die Prüfung der Probleme mit dem Jobcenter innerhalb weniger Wochen.

Beachten Sie jedoch, dass in einem Eilverfahren nur eine vorläufige Entscheidung getroffen wird. Nach der eingehenden Prüfung kann diese Entscheidung wieder aufgehoben oder modifiziert werden! Auch für dieses Vorgehen gilt: Ernsthafte Probleme mit dem Jobcenter löst ein Anwalt in der Regel besser.
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Probleme mit dem Jobcenter: Wer kann helfen?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

13 Gedanken zu „Probleme mit dem Jobcenter: Wer kann helfen?

  1. MAIKE K.

    bekomme grundsicherung im alter und mein mann aufstockung vom jobcenter, wir wohnen in einem Haus zur Miete. unser sohn hat bei uns ein zimmer und zahlt an uns 200 Euro Miete, das Jobcenter will das alles durch drei geteilt wird auch die heizölkosten obwohl mein sohn nur ein Zimmer bewohnt und das bad benutzt, er ist die ganze woche auf der Arbeit und nur abends und am wochenende zu Hause, selbst wenn er ausziehen würde was nicht geht, muss das ganze Haus geheizt werden, das Haus wird nicht kleiner wenn er auszieht,

  2. MAIKE K.

    Hallo,
    ich bekomme grundsicherung im alter und mein mann aufstockung vom jobcenter, wir wohnen in einem Haus zur Miete. unser sohn hat bei uns ein zimmer und zahlt 200 Euro Miete, das Jobcenter will das alles durch drei geteilt wird auch die heizölkosten obwohl mein sohn nur ein Zimmer bewohnt und das bad benutzt, er ist die ganze woche auf der Arbeit und nur abends und am wochenende zu Hause, selbst wenn er ausziehen würde was nicht geht, muss das ganze Haus geheizt werden, das Haus wird nicht kleiner wenn er auszieht,

  3. Zeycan

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Leider bin ich im jobcenter ohne Grund respektlos und rassistisch behandelt worden. Die Arbeitsvermittlung jobcenter will mit Absicht einen psychologischen Krieg gegen mich beginnen. Welchen Weg schlagen Sie vor? Wie kann ich mich am besten verteidigen ?
    Um Konflikte zu vermeiden, möchte ich nicht in das jobcenter gehen, das zu Konflikten führen wird. Ich habe kein Vertrauen in das Jobcenter und Die Arbeitsvermittlung jobcenter lügt mich immer an, er will mich immer täuschen, aber ich verstehe alles. Die Arbeitsvermittlung sucht Ärger und will einen Krieg beginnen.
    Beste Grüße
    Zeycan

  4. Kathi

    In Corona Zeiten kommt man nicht mal vorne an die Rezeption seit 3 Jahren und zudem keine Termine !!!!

    Post kommt nicht an und erhält man nicht. Durch Postboten. Ob durch Corona oder mutwillig vom Jobcenter.

    Das ist alles eine Kathastrophe.

    Was die Ämter sich erlauben. Da muss das Gesetz mal einen Riegel vorschieben.

    Das sind Steuern die man vorher auch schon mit einbezahlt hat. Und auch andere einzahlen. Oder Familienangehörige über die Steuer für alle Armen.

    Wenn einem gesagt wird verlieren Sie Ihre Wohnung melden Sie sich Obdachlos.

    Unfassbar. Da kann man nur Beschwerden regnen lassen bei der Geschäftsleitung.

    Ich mache alles doppelt per Brief und Mail. Jobcenter sagt dann um Geld zu sparen soll ich nichts kopieren. Na klar wenn niemand reagiert bewusst. Und dann zusätzlich gesagt wird sie hätten alles doppelt an die zweite Jobcenter Stelle für Ihren Sohn senden sollen.
    Fax oder Einschreiben ist nicht sinnvoll, da man nicht belegen kann was es war. Nur beim Fax ist eine Kopie der Anfangsseite ersichtlich.

    Das teilte niemand zuvor mit und ist reine Schikane. Genau wie es erst heißt Bedarfsgemeinschaft und plötzlich ist es ohne das man es weiß schon lange eine Haushaltsgemeinschaft mit Kind. Ob Plus muss man dann schauen. Das Jobcenter versucht das Minus.
    Dann hätte man längst extra Ausstattung beantragen können in einer Haushaltsgemeinschaft. Wie eine WG.

    Eigentlich sind das Jobcenter zur Mitteilung verpflichtet. Auch eine Einsicht in den Computer darf man stellen.

    Viel Glück

    1. Sarah

      ich Sitze seit drei Monaten mit drei Kindern ohne Geld mein Vermieter macht Druck und will uns raus schmeißen und vom Jobcenter kommt nur das wäre nicht ihr Problem
      denn bin ich eben obdachlos mit drei Kindern

  5. Lianov

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ende 2021 sollte ich eine genaue Auflistung der Nebenkosten einreichen. Deshalb habe ich meinen Vermieter gefragt, dass er die Erklärung zur Warmwasseraufbereitung (also wie sich die Nebenkosten zusammensetzten) korrekt ankreuzt, dass es dringend sei und vom Amt. Der sagte, dass es bearbeitet wird, wurde es aber nicht. Das Jobcenter ließ natürlich nicht locker und ich schickte denen, dass ich keine genaue Auflistung habe, weil sich der Vermieter nicht meldet. Und ich schickte denen einfach was ich wusste, nämlich, dass ich 180Eur zahle an Nebenkosten (stand im Mietvertrag).

    Das habe ich dann mehrfach im Grunde im ganzen Jahr 2022 gemacht, immer dasselbe geantwortet, wenn das Jobcenter wieder nach der Auflistung fragte.

    Ende Dezember 2022 bekam ich dann weniger Geld und ich frage wieder meinen Vermieter und sagte sogar, dass ich keine Miete zahlen kann, wenn das nicht bearbeitet wird. Der sagte, dass es nächste Woche bearbeitet wird. Wurde es aber nicht bis heute also paar Wochen später.

    Vor ein paar Tagen habe ich Post bekommen, dass ich Mieter Januar 23 bezahlen soll, aber immer noch kein Wort über die genaue Auflistung. Ich schätze, mir droht der Rausschmiss. Aussserdem beträgt laug aktuellen Bescheid meine Leistung ca 500Euro, also keine Miete von 430Euro wegen der fehlenden Auflistung.

    Ich bin fast am verzweifeln, was ich jetzt tun soll. Ich habe ein Schreiben an das Jobcenter aufgesetzt wo ich das sage, was ich hier gerade schreibe plus Kopien des Chatverlaufs, aus denen hervorgeht, dass sich der Vermieter nicht meldet.

    Wie gehe ich jetzt vor? Sollte ich mir anwaltliche Hilfe holen? Wohne in Wilhelmshaven

  6. Lisa

    Hallo,
    ich habe ein Problem mit dem Jobcenter, ich bekomme alle drei Monate ein schreiben das ich unterlagen abgeben soll (kontoauszüge) was ich auch immer direkt mache, dann kommt ein Brief in dem ich eine Stellungnahme schrieben soll, weil ich angeblich nicht auf das geldangewiesen bin. Ich habe schulden durch online Bestellungen (Kleidung etc) ich habe sehr viel abgenommen seit ich arbeitslos bin und seit 2019 bekomme ich solche Probleme, vorher bekam ich die Bewilligung des Geldes aber nun das. Was kann ich machen? ich habe Rechnungen der beträge die ich in raten zahle abgegeben und angeblich sei das ok(wurde mittlerweile Inkasso sachen draus) und nun kam wieder so ein Brief das die mir das Geld einstellen wollen weil ich es ja nutze um schulden zu bezahlen und nicht für Lebensmittel und Bekleidung und der gleichen(ich studiere nebenbei auch noch per Fernstudium ) das wollen die mir auch noch nehmen dann. Desweiteren bin ich auch krankgemeldet(psychische Probleme) ich brauche dringend hilfe…

    LG Lisa

  7. Frank S.

    Der neuste schrei vom Jobcenter – Anhörung zu einer Überzahlung- Grosse gelbe Briefumschläge.
    Mein aktueller Vorläufige Bewilligung mit Kindergeld deklariert als Einkommen , davor wahr nie das Kindergeld in der Berechnung enthalten. Alle 6 Monate muss ich einen Antrag auf Leistung und Sicherung beantragen. Bin seit Januar 2018 beim Jobcenter ( habe da auch schon kindergeld bekommen )
    Jobcenter beginnt mit der Überzahlung aber erst Oktober 2018. Grosse Frage : Warum ,Wieso ,Weshalb.

    Gruss Frank

  8. vanessa

    Guten Tag ich habe eine Frage?
    Ich habe 3 Kinder 9,10 und 12 Jahre mein Sohn 9 Jahre hat LRS geht auf einer normalen Grundschule und braucht viel Unterstützung bei den Hausaufgaben.
    Habe 2 Mini Jobs habe im Dezember eine 2 Wöchige Massnahme gemacht (Schmetterlinge aus Draht gebastelt,verkleidet und Verkäufer gespielt)mache seit 1 Jahren beim Projekt Bek (Alleinerziehende)mit jeden Mittwoch 1 Std Bewerbungen schreiben .Jetzt soll ich am 8.7 von 8-14.30 Uhr 8 Wochen lang eine Massnahme mit meinen Kindern machen.Bewerbungen schreiben und für Vorstellungen Gespräche trainieren (es sind Sommerferien)
    Muss ich zu dieser Massnahme in den Sommerferien mit meinen Kindern?

  9. palm

    Guten Tag mein Name ist Frau Palm ich habe da ein Problem mit dem jobcenter und der Familienkasse ich habe beiden stellen im September Unterlagen zu gefaks ich rufe da jede. Woche an und mir wedrt immer gesakt da es noch in Bearbeitung ist. Was kann ich machen

  10. Frank S.

    Guten Tag,

    ich habe ein Antrag auf alg2 stellen müssen, da ich auf Grund eines Unfalles für meinen bisherigen Job leider nicht mehr zu gebrauchen bin. Am 01.12.2017 habe ich einen Antrag gestellt und bei Antragsstellung ALLE Unterlagen eingereicht, als sich zum 01.02.2018 immer noch nichts getan hatte habe ich einen Anwalt hin zu gezogen, nach ewigen hin und her und des mehrfachen einreichens von div. Unterlagen die angeblich noch gefehlt haben. gab es zum 05.04.2018 dann endlich mal eine Zahlung, zwar wurde nach gezahlt aber dennoch habe ich durch diese Verzögerung nun enorme finanzielle Probleme, unteranderem die Kündigung der Versicherungen von meinem bisherigen Versicherungsanbieter, etc. natürlich wurde rechtzeitig der Folgeantrag mit allen Unterlagen am 02.05.2018 eingereicht, trotz meines beiseins während des Faxens der Unterlagen zur Arge behauptete diese das die Unterlagen nicht angekommen sind. Die Unterlagen wurden erneut komplett eingereicht per Fax. Nach dem sich wochenlang nichts tat, stelle ich am 01.07.2018 Kontakt zur Arge her, worauf mir mitgeteilt wurde das bereits ein Schreiben an mich heraus gesendet wurde in dem noch Unterlagen gefordert würden. Das schreiben kam am 05.07.2018 bei mir an aus dem hervorging das der Arge etwaiige Unterlagen zur Bearbeitung fehlen würden, die nach zu reichen sind. Schon am 06.07.2018 stand ich bei meinem Anwalt auf der Matte mit den gewünschten Unterlagen die nach zu reichen waren, und wieder wurde in meinem Beisein die Unterlagen per Fax gesendet. doch die Zahlung zum üblichen Zahlungstermin blieb aus, nach dem ich mich nun zum 06.08.2018 nun telefonisch an die Arge gewand hatte, teilte mir man mit man habe keinerlei Unterlagen bekommen die nach zu reichen waren.

    Meine persönliche Meinung ist, das meine Sachbearbeiterin mit der ich bereits mehrfach vor einigen Jahren auf Grund solcher Probleme aneinandergeriet, welche auch der Grund des hinzuziehens eines Anwaltes nötig machte versucht Spielchen zu spielen und das auf meine Kosten. Das wechseln des Sachbearbeiters wurde mir auf Grund der Aussage des Anwaltes NICHT empfohlen da die Sachbearbeiter der Arge sich unter einander gerne mal austauschen und den Kunden weiter triezen.

    Selbst mein Anwalt ist ratlos und sagt : Man kann die fehlenden Unterlagen nur immer einreichen und einreichen, wenn man versucht sich dagegen zu wehren hat man in aller Regel KEINE CHANGSE, denn DIE sitzen eindeutig am längeren Hebel.

    Wie lange soll dieser Spaß noch weiter gehen !? …

    M.f.g

    Frank S.

    1. Helmut

      Hallo Frank

      In deinem Fall würde ich dem Anwalt klar machen , dass im Jobcenter auf Nachweiß zu verpflichten . Jedes Amt kann nicht sagen , wir haben es nicht Bekommen . Jedes Fax Hat ein Sendeprotokoll , da kann man es Feststellen ob deine Unterlagen gesendet wurden oder nicht . Leider muß ich dir sagen , im deinem Fall solltest du Unterlagen immer Persönlich Abgeben gegen Unterschrift , da du es auch Nachweisen mußt , das du auch bereit warst die Unterlagen auch gegen der Arge eingerreicht hast .
      Wenn der Anwalt es nicht reicht , so kann der Anwalt über das Sozialgericht klären.
      Gruß Helmut

    2. Jennifer

      Hey Frank.
      Wurden die Unterlagen nicht mal persönlich von dir gegen Empfangsbestätigung abgegeben? Ich las immer nur per Fax. Dies ist jedoch immer noch nicht, entgegen zum Einschreiben, beweislich bedeutend. Gib die Unterlagen persönlich ab, kannst ja noch zur Sicherheit ein Einschreiben damit versenden.

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