Oft nur Teilerstattung der Wohnkosten bei Hartz 4-Bezug

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Jeder Fünfte hat in 2018 statt der kompletten Übernahme durch die Kommune nur eine Teilerstattung der Wohnkosten bei Hartz 4-Bezug bekommen. Das berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Samstag. 19,2 Prozent der Arbeitslosengeld II-Empfänger mussten im vergangenen Jahr aus eigener Tasche Miete beisteuern.

Durchschnittlich 89 Euro pro Monat: Alleinerziehende besonders betroffen

Wer nicht nur eine Teilerstattung der Wohnkosten bei Hartz 4-Bezug haben will, muss ggf. umziehen.
Wer nicht nur eine Teilerstattung der Wohnkosten bei Hartz 4-Bezug haben will, muss ggf. umziehen.

Rund eine halbe Million Bedarfsgemeinschaften in Deutschland mussten im Schnitt jeweils 985 Euro im Jahr zur Miete beisteuern, weil nur eine Teilerstattung für die Wohnkosten bewilligt wurde. Hartz 4-Empfänger haben also 2018 etwa 82 Euro im Monat für die Miete selbst aufbringen müssen. Das entspricht etwa einem Fünftel der monatlich gewährten 424 Euro.

Vor allem Alleinerziehende mussten bei der Miete draufzahlen: 1063 Euro sind das durchschnittlich pro Jahr und rund 89 Euro monatlich. Auch der Anteil in den einzelnen Bundesländern unterscheidet sich zum Teil stark. Während  23,1 Prozent der Menschen, die in Baden-Württemberg von Hartz 4 leben, zuzahlen mussten, waren es in Nordrhein-Westfalen hingegen nur 18,4 Prozent.

Linke will bundesweit einheitliche Regelung

Die Links-Fraktion, die die entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte, fordert nun einheitliche Regelungen zur Übernahme der Wohnkosten. Eigentlich übernehmen die Kommunen dieses Geld. Das gilt allerdings nur, wenn sie die jeweilige Unterkunft als angemessen einstuft. Wann das der Fall ist, entscheidet jede Kommune selbst.

Gilt eine Wohnung als nicht angemessen, wird nur eine Teilerstattung der Wohnkosten ausgezahlt. Der Hartz 4-Bezieher kann sich alternativ auch eine andere Wohnung suchen. Den Funke-Zeitungen sagte Linken-Parteichefin Katja Kipping dazu:

Bezahlbarer Wohnraum ist gerade in vielen Städten knapp. Arbeitslosen bleibt bei zu hohen Mieten häufig nur der Weg, die Differenz zu zahlen.

Die Partei möchte erreichen, dass sich die Übernahme der Wohnungskosten danach richtet, was eine neue Unterkunft tatsächlich kostet und nicht nach dem jeweiligen Mietspiegel, so Kipping. Gerade Alleinerziehende, Menschen mit Pflegebedarf, Schwangere und Kranke dürften nicht zu einem Umzug gezwungen werden.

Quelle: tagesschau.de

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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