Neue Statistik veröffentlicht: Ausgaben für Sozialhilfe seit 2005 stark gestiegen

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Neuer Rekordstand bei den Sozialhilfeleistungen in Deutschland: Im Jahr 2016 wurden Ausgaben für Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Höhe von etwa 29 Milliarden Euro netto registriert. Das verrät eine neue Statistik des Statistischen Bundesamtes. Die meisten Aufwendungen wurden demnach zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erbracht.

Ausgaben für Sozialhilfe 2016 im Überblick

Die Ausgaben für die Sozialhilfe sind in den letzten elf Jahren stark gestiegen.
Die Ausgaben für die Sozialhilfe sind in den letzten elf Jahren stark gestiegen.

Eine kürzlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Analyse der Ausgaben für Sozialhilfe in den letzten elf Jahren sorgt derzeit für Aufsehen:

Bei den Aufwendungen ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie sich die Ausgaben für Sozialhilfe in Deutschland in den letzten elf Jahren verändert haben:

Art der SozialhilfeAusgaben 2005Ausgaben 2016
Hilfe zur Überbrückung366 Mio.476 Mio.
Hilfen zur Gesundheit1,1 Mrd.742 Mio.
Hilfe zum Lebensunterhalt615 Mio.1,4 Mrd.
Hilfe zur Pflege2,6 Mrd.3,8 Mrd.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung2,8 Mrd.6 Mrd.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen10,1 Mrd.16,5 Mrd.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

In allen Bereichen ist dabei ein deutlicher Anstieg der Ausgaben für Sozialhilfe zu verzeichnen. Lediglich die Aufwendungen für Hilfen bei der Gesundheit haben sich im Vergleich zum Wert von vor elf Jahren verringert.

Allein die Grundsicherung nahmen im Jahr 2016 1.025.903 Menschen in Deutschland in Anspruch. Gesamt erhielten 2016 knapp 7,9 Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. In diese Statistik fließen auch Hartz-4-Empfänger ein, welche mit knapp sechs Millionen die größte Gruppe bilden.

Wer hat eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe?

Ausgaben für die Sozialhilfe: Nur bei den Hilfen zur Gesundheit ist ein Rückgang zu verzeichnen.
Ausgaben für die Sozialhilfe: Nur bei den Hilfen zur Gesundheit ist ein Rückgang zu verzeichnen.

Bei den gestiegenen Ausgaben für die Sozialhilfe, stellt sich natürlich die Frage, wer eigentlich einen Anspruch auf diese Leistung hat. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen lassen sich im SGB XII finden. Dabei gibt es im Wesentlichen sieben Bereiche der Sozialhilfe:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII)
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII)
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII)
  • Hilfen zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)

Anspruch auf Ausgaben zur Sozialhilfe haben prinzipiell hilfebedürftige Minderjährige, Rentner (die kein Einkommen von der Rentenversicherung haben) und Erwachsene, welche auf Dauer weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Wichtig: Von Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren ausgenommen. Diese haben in aller Regel einen Hartz-4-Anspruch.
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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