Bürgergeld mit Minijob: Wie viel Einkommen wird angerechnet?

Das Wichtigste zum Bürgergeld plus Minijob in Kürze

Wie viel darf ich dazuverdienen beim Bürgergeld?

Es gelten bestimmte Grenzen für den Freibetrag, auch beim Minijob, wenn Bürgergeld bezogen wird. Deshalb wird ein Minijob auf das Bürgergeld angerechnet. Der Freibetrag richtet sich nach Höhe des Einkommens. Aber auch Einkünfte aus anderen Quellen zählen im Sinne des Bürgergeldes als anrechenbares Einkommen. Dazu gehören Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Eine Auflistung aller anrechenbaren Einkünfte können Sie unserem Ratgeber zum Zuverdienst bei Bürgergeld-Bezug entnehmen.

Wird ein 538-Euro-Job auf das Bürgergeld angerechnet?

Während des Bezugs von Bürgergeld mit einem Minijob etwas dazuverdienen ist zwar möglich, doch wird ein 538-Euro-Job beim Bürgergeld angerechnet. Bei einem Betrag zwischen 100 und 538 Euro bleiben 20% anrechnungsfrei. Eine Tabelle mit allen Freibeträgen finden Sie an dieser Stelle.

Kommt trotz Bürgergeld-Bezug ein Minijob auch für Schüler in Frage?

Gerade für Schüler lohnt sich ein Minijob trotz Bürgergeld besonders. Denn ab dem 1. Juli 2023 ist das Einkommen aus einem Minijob zu 100% anrechnungsfrei, wirkt sich also nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus. Wer noch von dieser Sonderregelung betroffen ist, lesen Sie hier.

Bürgergeld ist trotz Minijob möglich

Bürgergeld ist für Minijobber zwar möglich, das Einkommen wird aber angerechnet.
Bürgergeld ist für Minijobber zwar möglich, das Einkommen wird aber angerechnet.

Bürgergeld ist für bedürftige Bürger gedacht, die nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dabei ist eine Arbeitslosigkeit keine Grundvoraussetzung. Mit dem Bürgergeld können Sie auch Ihr vorhandenes, geringes Gehalt aufstocken. Sie dürfen also während des Bürgergeld-Bezugs etwas hinzuverdienen. Ein Minijob bei einem Bürgergeld-Bezug ist für viele Betroffene eine gute Möglichkeit, die finanzielle Situation zusätzlich aufzubessern. 

Bei einem Minijob handelt es sich um eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Auf das Einkommen aus einem Minijob fallen weder Sozialversicherungsabgaben noch Steuern an. Das könnte zur fälschlichen Annahme verleiten, dass ein Minijob neben dem Bürgergeld ebenfalls keine Auswirkungen hätte. Doch dem ist leider nicht so: Ihr Gehalt aus einem Minijob zählt für das Bürgergeld gleichermaßen als Zuverdienst wie alle anderen Arten von Einkommen. 

Erhalten Sie Bürgergeld, weil Sie arbeitslos sind, ändert ein Minijob an diesem Status nichts. Wenn Sie jedoch über 15 Stunden arbeiten, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Bürgergeld und Minijob – Was bleibt übrig?

Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden höhere Freigrenzen festgelegt. Wie hoch die Anrechnung des Minijob-Einkommens beim Bürgergeld ist, können Sie folgender Tabelle entnehmen.

EinkommensgrenzenFreibetrag beim Bürgergeld
Bis 100 Euro100 %
über 100 bis 520 Euro20 %
über 520 bis 1.000 Euro30 %
über 1.000 bis 1.200 Euro (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft)10 %

Bei Bürgergeld-Bezug ist ein Freibetrag von 100 Euro bei einem Minijob vorgesehen. Diese bleiben immer anrechnungsfrei. Bei Bezug vom Bürgergeld liegt beim Minijob-Gehalt die Anrechnung bei 80%. Das heißt, 20% von einem Einkommen zwischen 100 und 538 Euro sind anrechnungsfrei und bleiben unangetastet. Auf das Bürgergeld hat der Zuverdienst aus dem Minijob zu 20% keine Auswirkungen auf die Höhe Ihres Regelsatzes.

Bürgergeld-Rechner: Bürgergeld plus Minijob ist möglich

Beziehen Sie Einkünfte aus Bürgergeld und Minijob? Mit unserem Rechner können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Anspruch prüfen.

© by brutto-netto-rechner.info

Minijob und Bürgergeld: Für diese Personen lohnt es sich besonders

Minijob mit Bürgergeld: Das kann sich auf die Höhe des Regelsatzes auswirken.
Minijob mit Bürgergeld: Das kann sich auf die Höhe des Regelsatzes auswirken.

Ab dem 1. Juli 2023 können sich Personen unter 25 Jahren über eine neue Regelung freuen. Zusätzliches Einkommen bleibt bei Bezug von Bürgergeld bis zur Minijob-Grenze anrechnungsfrei. Das heißt, bis zu 538 Euro können vollständig, ohne Kürzung des Bürgergeldes, behalten werden. Dazu zählen Einnahmen aus:

Dieselbe Regelung greift auch bei Einkommen, die während einer bis zu dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung erwirtschaftet wurden. Einkommen aus einem Ferienjob sind in unbegrenzter Höhe vollständig anrechnungsfrei.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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