Dürfen Bürgergeld-Empfänger Lotto spielen?

Das Wichtigste zum Lottospielen bei Bürgergeld-Bezug in Kürze

Darf ein Bürgergeld-Empfänger Lotto spielen?

Ja. Es ist jedem Bürgergeld-Empfänger selbst überlassen, wofür er den monatlichen Regelsatz vom Jobcenter ausgibt.

Muss der Gewinn beim Jobcenter gemeldet werden?

Jegliche Form von zusätzlichem Einkommen, also auch ein größerer Gewinn im Lotto, muss beim Jobcenter gemeldet werden.

Können durch den Gewinn die Leistungen gekürzt werden?

Gewinne können abhängig von ihrer Höhe zu einer Kürzung der Bürgergeld-Leistungen führen, allerdings maximal über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Glücksritter unterwegs: Dürfen Bürgergeld-Empfänger eigentlich Lotto spielen?

Trotz Bürgergeld: Ein Lottogewinn ist für viele ein großer Traum. Doch dürfen Leistungsempfänger überhaupt am Glücksspiel teilnehmen?
Trotz Bürgergeld: Ein Lottogewinn ist für viele ein großer Traum. Doch dürfen Leistungsempfänger überhaupt am Glücksspiel teilnehmen?

Das Glücksspiel erfreut sich großer Beliebtheit: Von Sportwetten, dem klassischen Spiel im Casino bis hin zu Rubbellosen gibt es unzählige Formen. Eines haben diese Spiele alle gemeinsam: Den Traum, einen Jackpot zu knacken und somit zu Reichtum zu gelangen. Doch wie verhält es sich mit Bürgergeld-Empfängern? Ist Lottospielen verboten?

Neben den erträumten Gewinnchancen sieht die Realität oft ernüchternder aus: Die Einsätze gehen verloren und reißen ein großes Loch in die Haushaltskasse. Im Regelbedarf für Bürgergeld-Empfänger sind Wett- bzw. Glücksspieleinsätze nicht vorgesehen. Doch kommt dies auch tatsächlich einem Verbot gleich?

Dieser Frage soll der nachfolgende Ratgeber auf den Grund gehen. Außerdem erfahren Sie, wie eventuelle Gewinne im Lotto bei Bürgergeld-Empfängern angerechnet werden können.

Kann Bürgergeld-Empfängern ein Lottoverbot auferlegt werden?

Grundsätzlich kann jeder Mensch an Glücksspielen teilnehmen, sofern er es sich leisten kann. So können also auch Bürgergeld-Empfänger Lotto spielen und auf einen großen Gewinn hoffen. Ein Versuch, Leistungsempfänger von Sportwetten und anderen Formen des Glücksspiels auszuschließen, scheiterte 2011:

Ein Wettanbieter wollte durchsetzen, dass Konkurrenten nur Wetten von Spielern annehmen dürfen, die vorher auf ihre finanzielle Situation überprüft worden sind. Der Versuch scheiterte, da das Oberlandesgericht Köln zu dem Urteil kam, dass eine solche umfangreiche Prüfung für die Wettanbieter nicht zumutbar sei.

So verhält es sich auch beim Lotto: Ein Bürgergeld-Empfänger kann den Schein ganz normal ausfüllen und an dem Gewinnspiel teilnehmen.

Bürgergeld-Empfänger und Lottogewinn: Wird dieser angerechnet?

Bei einem Lottogewinn können die Bürgergeld-Leistungen gekürzt werden.
Bei einem Lottogewinn können die Bürgergeld-Leistungen gekürzt werden.

Doch wie verhält es sich nun, wenn ein Bürgergeld-Beziehender im Lotto gewinnt Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein zusätzliches Einkommen, welches Sie dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit in jedem Fall melden müssen.

Je nach Höhe des Geldpreises, kann dieser auch auf Ihre Leistungen angerechnet werden.

Ein prominentes Beispiel ist Dennis Krause, ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Lottogewinn knapp 10.000 Euro betrug. Dieses zusätzliche Einkommen meldete er beim zuständigen Jobcenter. Daraufhin ging ein Bescheid des Jobcenters bei Krause ein, welches ihn aufforderte, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Diese Eigenleistung sollte über zehn Monate erbracht werden – damit wäre der gesamte Lottogewinn aufgebraucht gewesen. Allerdings schreibt das Sozialgesetzbuch II vor, dass einmalige Einnahmen (also auch, wenn Bürgergeld-Bezieher im Lotto gewinnen), nur sechs Monate lang auf die Leistungen anzurechnen sind.

Für Krause blieb somit ein Betrag von etwa 4.500 Euro übrig, über den er steuerfrei verfügen konnte.

Bei einem Lottogewinn können die Bürgergeld-Leistungen also wegfallen, wenn der Betrag entsprechend hoch ist. Dies ist allerdings nur über einen Zeitraum von sechs Monaten zulässig. In jedem Fall muss ein größerer Gewinn beim Glücksspiel als eine einmalige Einnahme beim Jobcenter angegeben werden.

Fazit: Darf man als Bürgergeld-Empfänger Lotto spielen und die Gewinne behalten?

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Bürgergeld-Beziehende sowohl Lotto als auch andere Glücksspielangebote wahrnehmen dürfen. Dabei müssen die Finanzen selbst überblickt werden: Wird der Regelsatz verzockt, gibt es keine zusätzlichen Zahlungen. Werden Gewinne erzielt, müssen diese dem Jobcenter als einmalige Einnahmen angegeben werden. Im Zuge dessen können die Geldpreise zu einer Kürzung der Leistungen führen, sofern sie den Lebensunterhalt teilweise oder sogar gänzlich abdecken.

Dasselbe gilt im Übrigen auch für Sachpreise. Diese können ebenfalls auf die Leistungen angerechnet werden und müssen in jedem Fall gemeldet werden.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (40 votes, average: 4,80 out of 5)
Dürfen Bürgergeld-Empfänger Lotto spielen?
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Dürfen Bürgergeld-Empfänger Lotto spielen?

  1. Birgit

    Guten Tag,

    ich bewohne eine selbstgenutzte Immobilie und musste nun zur Aufstockung Bürgergeld beantragen. Laut meiner Berechnung wurden bis dato nur die Nebenkosten berücksichtigt und keine Zinsen. Kann ich mir selbst einen Mietvertrag für meine selbstgenutzte Immobilie schreiben oder kann dies auch ein Außenstehender tun der nicht Eigentümer ist?

  2. Cornelia B.

    Hallo
    Ich bekomme Aufstockung und wir sollen einen Bonus wegen Corona bekommen.Ich arbeite im Altenheim in der Seniorenbetreuung.Kann ich den Bonus behalten oder wird er mir wie Weihnachtsgeld ect. abgezogen?
    Vielen Dank
    LG Conny

  3. mike s.

    Ich selbst beziehe Hartz4 und habe kürzlich eine Info bekommen, das ich ca 2500 euro einmalig Verletzenrente bekomme bezogen auf ein Jahr. Das Geld habe ich aber nicht bekommen nun meine Frage:wieviel Geld steht mir noch zu oder wird der Betrag komplett einbehalten.danke für die Antwort!

  4. Karl-Heinz

    Ich selber beziehe EU- Rente und Grundsicherung. Mit den zuvor von Ihnen genannten Meinungen bin ich einverstanden, also das das von fleißigen Arbeitern erwirtschaftete und an Hilfeempfängern weitergegebene Geld nicht u.a. für Glücksspiele ausgegeben werden darf. Aber wir leben in einem freiheitsliebenden Land und ein Jeder hat nun mal das Recht, mit dem Geld tun und lassen zu können, was er will, außer natürlich kriminelle Sachen o.ä.. Aber die Anrechnungsweise finde ich nicht gut. Nur 6 Monate anzurechnen? Was soll das? Der gesamte Gewinn müsste mit der Grundsicherung oder Hartz IV oder Alg ll verrechnet werden. Sonst ist es doch ungerecht gegenüber dem fleißigen Arbeiter. Das von mir, danke.

  5. Tina R.

    Das ist ja mal absolut verallgemeinernd. Klar gibt es zweifelsohne Leute, die einfach wegen Faulheit ALG2 in Anspruch nehmen, aber die sind wohl eher die Minderheit. Eine Verwandte von mir hat Jahrelang dieses gebraucht, da sie eine Alleinerziehende Mutter ist und sie ihre Kinder nicht von anderen Aufziehen lassen wollte, nur damit sie von Morgens bis Abends arbeiten konnte um den selben recht kleinen Betrag nach Hause zu bringen. Dann kenn ich noch einen der seit jahren versucht die Rente durch zu kriegen, da er Gesundheitlich einfach nicht mehr im Stande ist für den Job zu arbeiten, für den er Ausgebildet worden ist. Es wird Leuten wie ihm nicht geholfen sich umzubilden, oder einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. Von wegen also faule Leute die nicht mit Geld umgehen können. Ich persönlich studiere grade, und habe weder vor mein Geld zu verspielen, oder zu rauchen, aber wenn es mal dazu kommen sollte, dass ich das ALG2 brauche, dann sind hoffentlich nicht Leute wie Sie am längeren Hebel.

  6. Ulrike P.

    Was soll falsch sein an einem Spiel- bzw. Lottoverbot für ALG2 und Grundsicherungsempfänger? Was soll falsch sein an einem Verkaufsverbot für Alkohol und Tabakwaren an eben diese Leute? Der Staat hat die Aufgabe, diese Menschen auch vor sich selbst zu schützen. Ich bin sowieso gegen diese ganze Lottospielerei und desgleichen. Es ist einfach unmoralisch und ungerecht, dass Arbeitsscheue und andere Faulpelze, die sowieso nicht mit Geld umgehen können, ohne ehrliche und harte Arbeit zu großen Geldsummen kommen können. Es müsste doch möglich sein, dass die Sozialstellen mit jedem Empfänger von Sozialleistungen eine Art Privatvertrag abschließen, die jeden Spielgewinn automatisch dem Staat zukommen lassen. Dann hätte die ganze unsinnige Lottospielerei sofort ein Ende.
    Auf meinem Heimweg von der Arbeit komme ich jeden Tag an einer Stelle vorbei, wo sich betrunkene und Kette rauchende Obdachlose aufhalten. Auch diese Menschen gilt es, sie vor sich selbst zu schützen. Der Verkauf von Alkohol und Zigaretten müsste viel strenger kontrolliert werden, so dass sozial Schwache nicht mehr an solche Waren gelangen können. Durch die Computertechnik wäre dies problemlos möglich. Die Steuereinnahmen würden zwar sinken, die Gesundheitsausgaben aber auch. Die Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Sozialhilfeempfänger müsste ähnlich bestraft werden, wie die Weitergabe an Minderjährige. Aber dazu wird es leider nicht kommen. Schließlich hält dieser Staat die Gewinne der Alkohol- und Tabakbranche für wichtiger.

  7. grazyna S.

    Hallo,
    kann leider nirgends einen Beitrag finden, der meine Frage antwortet
    Beziehe ALG 2, nach einem Unfall erwarte ich eine Geldleistung (Schmerzensgeld) von meiner privater Unfallversicherung.
    Wird diese Zahlung an die Leistung angerechnet, oder als Entschädigung für nicht materielle Schäden anrechnungsfrei bleibt?
    Danke für eine Antwort
    G.S

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Grazyna,

      Schmerzensgeld darf laut einem Urteil vom Sozialgericht Aachen (AZ: S 23 AS 2/08) nicht auf Hartz 4 angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert