Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein wesentlicher Punkt, der das oftmals gelobte „gute Sozialsystem“ in Deutschland prägt. Auch Menschen, die keine Arbeit haben, soll ein Leben in Würde ermöglicht werden.

Die Hartz-4-Leistungen dienen der Deckung vom Lebensunterhalt. Ziel ist es, dass Betroffene schnell einen neuen Job finden, daher arbeiten die Jobcenter nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“. Doch hat jeder Mensch automatisch Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2?
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Welche Hartz-4-Leistungen sollen den Arbeitssuchenden konkret bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend, welche Leistungen für ALG-2-Empfänger möglich sind.
Das Wichtige zu Hartz-4-Leistungen in Kürze
Hartz-4-Empfänger erhalten vom Jobcenter einen monatlichen Regelsatz. Separat werden zudem die Kosten der Unterkunft übernommen.
Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht.
Das variiert je nach Region. Was als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietspiegel sowie der Anzahl der Bewohner der Bedarfsgemeinschaft ab.
Inhalt
Wer hat Anspruch auf Leistungen für Hartz-4-Empfänger?
Verliert ein Arbeitnehmer seinen Job, kann dieser in aller Regel zunächst Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen. Läuft der Anspruch auf selbiges allerdings ab und der Betroffene hat noch keine neue Arbeitsstelle gefunden, müssen in aller Regel Hartz-4-Leistungen beantragt werden.
Doch wer hat eigentlich Anspruch auf die monatliche Unterstützung vom Jobcenter? Die Antwort ist in § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert. Demnach muss der Arbeitslose folgende Voraussetzungen erfüllen, damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht:
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Erwerbsfähigkeit (der Betroffene kann mehr als drei Stunden am Stück täglich arbeiten)
- Hilfebedürftigkeit (der Lebensunterhalt kann nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden)
- Gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Deutschland
Neben diesen Voraussetzungen spielen auch zwei weitere Faktoren eine große Rolle, wenn Hartz-4-Leistungen beantragt werden: Einkommen und verwertbares Vermögen. Für beide gelten jeweils Freibeträge (beim Einkommen ein Grundfreibetrag von 100 Euro), welche verhindern, dass die Geldwerte auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet werden.
Welche Hartz-4-Leistungen gibt es?

„Hartz-4-Leistungen“ ist nur ein Oberbegriff für unterschiedliche Aufwendungen vom Jobcenter für Hilfebedürftige. Neben der finanziellen Unterstützung, auf die wir im weiteren Textverlauf verstärkt eingehen werden, sind auch konkrete Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeit Teil der Förderung von Arbeitslosen.
Diese kann beispielsweise in Form eines Bewerbungstrainings oder einer Weiterbildung geschehen. In diesem Zusammenhang kam im März 2018 ans Licht, dass es große Missstände bei den angebotenen Kursen für Hartz-4-Empfänger gibt.
Größte Kritikpunkte sind dabei, dass die Hartz-4-Empfänger oft ähnliche Kurse absolvieren müssen, was die Betroffenen nicht wirklich weiterbringt. In 182 Fällen trug der Kurs nicht zur beruflichen Eingliederung der Arbeitslosen bei. Insgesamt beträgt der jährliche Schaden durch unnütze Kurse etwa 190 Millionen Euro.
Hartz-4-Regelsatz zur Deckung der täglichen Bedarfe
Ein wesentlicher Bestandteil der Hartz-4-Leistungen ist der Regelsatz. Hilfebedürftige werden in verschiedene Regelbedarfsstufen eingeteilt, welche den der Lebenssituation entsprechenden Bedarf widerspiegeln sollen. Dabei gibt es folgende Bedarfsstufen:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2019 | Monatlicher Regelsatz 2020 |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 424 | 432 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 382 | 389 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 322 | 328 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 302 | 308 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 245 | 250 |
Der Regelsatz soll die täglichen Bedarfe der Hilfebedürftigen decken. Dazu gehören beispielsweise die Beschaffung von Lebensmitteln, Ausgaben für Fahrtkosten oder auch ein kleiner Betrag zur Freizeitgestaltung.
Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Hartz-4-Leistungen ist die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Dabei gibt es deutschlandweit unterschiedliche Richtwerte, wie teuer die monatliche Bruttokaltmiete ausfallen darf.
Gemäß SGB II muss die Bleibe für einen Leistungsempfänger nämlich „angemessen“ sein. Die Angemessenheit richtet sich maßgeblich nach dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Personen.
So kann es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger kommen. Beispielhaft haben wir die Richtwerte bezüglich der Wohnungsgröße und Miete in Berlin für Sie zusammengefasst:
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete 2017 in Euro | Richtwert Bruttokaltmiete 2018 in Euro |
---|---|---|---|
1 | 50 | 364,50 | 404,00 |
2 | 60 | 437,40 | 472,20 |
1 + Kind | 65 | - | 491,40 |
3 | 80 | 518,25 | 604,80 |
4 | 90 | 587,35 | 680,40 |
5 | 102 | 679,97 | 795,60 |
je weitere Person | 12 | 84,12 | 93,60 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Werden die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen?

Bestandteil der ALG-2-Leistungen kann auch sein, dass die Umzugskosten bezuschusst werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Wohnungswechsel vom Jobcenter genehmigt wurde. Bei einem Umzug ohne Zustimmung besteht keinerlei Anspruch auf Unterstützung bei der Begleichung der Umzugskosten.
Weiterhin wird in der Regel keine Kostenübernahme für die Beauftragung von einem Umzugsunternehmen gewährleistet. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn eine körperliche Behinderung vorliegt.
Bei gesunden Leistungsempfängern soll der Umzug in Eigenregie durchgeführt werden. Zu den Hartz-4-Leistungen gehören Pauschalen für die Anmietung eines Kfz oder den Kauf von Umzugskartons. Da ein Wohnungswechsel meist nicht von einer Person allein gestemmt werden kann, sind Hartz-4-Empfänger dazu angehalten, Freunde und Bekannte um Hilfe zu bitten. Für diese kann eine Helferpauschale beantragt werden. Deren Höhe kann variieren.
Den Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz beantragen
Im Wesentlichen umfassen die Hartz-4-Leistungen den maßgebenden Regelsatz sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Doch nicht immer können durch den Regelbedarf alle anfallenden Kosten gedeckt werden.
Einige Menschen befinden sich in besonderen Lebenssituationen. Diesen kann durch einen sogenannten Mehrbedarf Rechnung getragen werden. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche finanzielle Leistung im Monat. Ein Mehrbedarf kann gewährt werden bei
- Schwangerschaft
- Alleinerziehenden
- dezentraler Wasserversorgung
- gesundheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung
- Behinderung
Ist schon beim Erstantrag auf Hartz-4-Leistungen klar, dass Hilfebedürftigen ein Mehrbedarf zusteht, kann dieser gleich im Hauptantrag mit angegeben werden. Sollten sich die Lebensumstände so verändern, dass die Mehrleistung gerechtfertigt ist, beispielsweise bei einer Schwangerschaft, ist ein gesonderter Antrag vonnöten.
Darlehen vom Jobcenter für einen unabweisbaren Bedarf
Ziehen Hartz-4-Empfänger um, fordert der neue Vermieter in aller Regel eine Mietkaution. Nicht selten können Hilfebedürftige diese allerdings nicht aus den eigenen vorhandenen Mitteln stemmen. Auch in diesem Fall kann das Jobcenter helfen, indem es neben den Hartz-4-Leistungen ein Darlehen bewilligt.
Die rechtliche Grundlage diesbezüglich bildet § 24 Absatz 1 SGB II:
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Es handelt sich dabei um einen zinslosen Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung beginnt im auf die Bewilligung folgenden Monat. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter zehn Prozent vom maßgebenden Regelbedarf des Betroffenen ein, bis die Schulden getilgt sind.
Lernförderung für Kinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe

In Deutschland soll in Bezug auf Bildung Chancengleichheit herrschen. Das Einkommen der Eltern darf nicht darüber bestimmen, wer eine qualitativ hochwertige Schulbildung bekommt und wer nicht – so zumindest das Bestreben in der Bundesrepublik.
Konkret umgesetzt soll diese Maßgabe durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden. Es handelt sich dabei um finanzielle Zuschüsse für Schüler. Dabei kommen folgende Leistungen aus dem Bildungspaket in Betracht:
- Mittagessen: Pro Mahlzeit müssen Eltern lediglich einen Eigenanteil von einem Euro entrichten, damit die Sprösslinge gemeinsam mit den anderen Schülern das Mittagessen zu sich nehmen können, sofern es in der Schule eine Mensa gibt.
- Klassenfahrten und Ausflüge: Wandertage oder Reisen mit der ganzen Klasse gehören in der Regel zu den Highlights der Schullaufbahn. Hierfür kann per Antrag eine Kostenübernahme erfolgen.
- Schulbedarf: Auch die Ausstattungskosten für einen ABC-Schützen werden durch das Bildungspaket bezuschusst. Insgesamt können bis zu 100 Euro pro Schuljahr gewährt werden.
- Nachhilfe: Für Nachhilfeunterricht kann ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgen. Dafür ist allerdings ein Nachweis der Schule erforderlich, dass die Nachhilfe auch wirklich notwendig ist.
- Fahrkosten: Je nach Bundesland können auch Zuschüsse bei den Fahrtkosten zur Schule gewährt werden.
- Freizeit, Sport und Kultur: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten nicht nur für die Schule. Auch in der Freizeit sollen kulturelle und sportliche Aktivitäten unterstützt werden. Dazu gibt es eine Pauschale von zehn Euro im Monat, die beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein decken soll.
Sanktionen können die Hartz-IV-Leistungen mindern
Ein immer wieder kontrovers diskutiertes Thema in Bezug auf Hartz-4-Leistungen sind Sanktionen. ALG-2-Empfänger verpflichten sich im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zu Eigenbemühungen, eine neue Arbeit zu finden.
Wird gegen die vertraglich festgelegten Pflichten verstoßen oder erscheint der Leistungsempfänger ohne triftigen Grund nicht zu einem Termin im Jobcenter, hat dies eine Minderung vom maßgebenden Regelsatz zur Folge.
Bei der ersten Pflichtverletzung muss der Betroffene für drei Monate auf 30 Prozent des Regelbedarfs verzichten. Folgt eine zweite Pflichtverletzung sind es 60 Prozent, eine erneute Pflichtverletzung führt zur Hartz-4-Sperre. Bei Meldeversäumnissen oder verpassten Terminen erfolgt eine Minderung der Hartz-4-Leistungen um zehn Prozent.
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Guten Tag, wenn eine Person voraussichtlich im Rentenalter Hartz IV werden wird, wie hoch ist der nichtanzurechnende Fraibetrag einer Rentenversicherung? Die Dame ist jetzt 52 Jahre als und dhat keine hohen Ansprüche aus der DRV. Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo E-Urban,
in der Regel gibt es nach Renteneintritt kein Hartz 4 sondern Grundsicherung vom Sozialamt. Wie hoch die Freibeträge sind, können Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grundsicherung in der Rente nachlesen.
Ihr Team von hartz4hilfthartz4.de
Hallo
Betreff Wegfall der Unterhaltsvorschusszahlung
meine Tochter wird im November 12 Jahre alt ,diesbezüglich habe ich jetzt ein Einstellungsbescheid erhalten.
Für den Monat November habe ich anstelle 205,-€ 103,-€ erhalten angerechnet vom Jobcenter wurden 205,-€ .
Ich bekomme Hartz 4 Miete Regelleistungen Alleinerziehende Zuschlag.
Das Kindergeld ,und der Unterhaltsvorschuss werden laut Bescheid angerechnet.
Ich verstehe das nicht mit den 600 ,-€Brutto nicht.
Versteh ich das richtig das das ich kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr habe weil ich und meine Tochter Leistungen vom Jobcenter beziehen.
712,-Regelbedarf davon 416,- ich 296,-Meine Tochter
49,92 Mehrbedarf Alleinerziehende
501,- Grundmiete
67,-Heizkosten
146 Nebenkosten
Gesamt 1475,-
-205 Unterhaltsvorschuss
-194 Kindergeld
Gesamtsumme 1.076,98 für November
Bitte um Info
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft, 1 Partner hat Arbeit. Um zur Arbeit zu kommen fallen im Monat 200-250 EUR Fahrtkosten an, die ja locker über den Freibetrag drüber gehen. Kann man die beantragen oder ist man gezwungen 1. Partnerschaft aufzulösen oder 2. Arbeit niederzulegen und ebenfalls ins H4 zu gehen (ok, da war jetzt Sarkasmus dabei)?
Hallo,
mein Partner hat in dem Zeitraum August bis Oktober Hartz 4 beantragt. Ich war zu dem Zeitraum schwanger und sozialversicherungspflichtig angestellt. Nun fordert das Jobcenter eine Rückzahlung in dem Zeitraum September/Oktober, da mein Partner Ende September einen neuen Job angefangen hat. Das ist auch alles richtig so, allerdings fordert das Jobcenter von mir, dass ich Krankenkassenbeiträge zurück zahle, die sie für mich bezahlt hätten. Ich war aber ja über meinen Arbeitgeber krankenversichert. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie die Krankenkasse immer übernehmen würden und ich den Beitrag zahlen sollte. Dann würde aber ja meinen Krankenkasse doppelt von mir kassieren. Wie ist hier die Rechtslage? Ich habe leider nichts dazu im Internet gefunden.
Gruß, C.
HALLO,
HABE MIT MEINER EHEFRAU EINE BEDARFSGEMEINSCHAFT.
JETZT HABEN WIR BEIDE EIN EHRENAMT BEI DER DIAKONIE ANGETRETEN. JEDER ERHÄLT 150€ AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG = 300€ ZUSAMMEN.
DA DIES JA EHRENAMTLICH IST WIRD DA NICHTS VOM HARZ4 SATZ ABGEZOGEN. STIMMT DAS?
BITTE NUR ANTWORT WENN SICHER 🙂
LIEBE GRÜßE UND DANKE SCHON MAL J&V
Hallo,
ich beziehe Hartz 4 und habe drei ehrenamtliche Stellen zu denen ich je einmal die Woche gehe. Dafür bekomme ich eine Aufwandsentschädigung.
Ich bin seit zwei Monaten wegen Depressionen krankgeschrieben, gehe aber weiterhin Ehrenamtlich arbeiten.
Mein Arzt befürwortet das.
Könnte ich Ärger bekommen? Muss ich mit Sanktionen rechnen?
Mich beschäftigt eine Frage…
Ich bekomme harz4 aber mein Partner arbeitet .
Wie läuft das wenn wir zusammen ziehen würden wegen mite und sonstiges