Wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos sind, müssen Sie früher oder später einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, um monatliche Leistungen zu erhalten. Aber was müssen Sie tun, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse ändern, weil Sie einen neuen Job angenommen haben?

Sie müssen sich vom Jobcenter abmelden, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit angenommen haben, mit welcher Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Auch wenn Sie in den Urlaub fahren und ortsabwesend sind, muss eine Abmeldung beim Jobcenter erfolgen.
Das Wichtigste zum Thema “beim Jobcenter abmelden” in Kürze
Grundsätzlich können Sie jederzeit die Hartz-4-Leistungen abmelden.
Dazu genügt bereits ein formloses Schreiben, welches unterschrieben an das zuständige Jobcenter geschickt werden muss.
Nein, generell ist eine Angabe von Gründen nicht nötig. Ändern sich allerdings Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse, müssen Sie diese dem Jobcenter mitteilen.
Wie melde ich mich beim Jobcenter ab? Wie sieht eine Kündigung vom Jobcenter aus? Ein Muster zum kostenlosen Download sowie weitere Informationen zu dem Thema erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Abmelden vom Jobcenter: Wann muss dies geschehen?
Warum erfolgt beim Jobcenter eine Abmeldung vom Arbeitslosengeld 2? Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben. Beispielsweise müssen Sie sich beim Jobcenter abmelden, wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen und dieser genug verdient, um den Lebensunterhalt von Ihnen beiden finanzieren zu können.
Außerdem müssen Sie sich vom Jobcenter abmelden, wenn Sie eine Tätigkeit aufgenommen haben. In diesem Fall müssen meistens auch Nachweise für das Entgelt sowie die Art der Beschäftigung offen gelegt werden. Was Sie bei einer Arbeitsaufnahme sonst noch beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Abmeldung vom Jobcenter wegen einer Arbeitsaufnahme

Ein besonders häufiger Grund, wegen dessen sich Erwerbslose beim Jobcenter abmelden, ist die Aufnahme einer Tätigkeit. Hat ein Hartz-4-Empfänger nach langem Suchen endlich einen Job gefunden, bei dem er genügend Geld verdient, um seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, muss dieser sich beim Jobcenter abmelden.
Dies ist nötig, damit keine weiteren Leistungen bezogen werden. Grundsätzlich sollten Sie dabei allerdings beachten, dass Sie das Jobcenter zu einem erneuten Gespräch einladen kann. Befindet sich dieses Gespräch noch im Bezugszeitraum von Hartz 4, so müssen Sie diesem auch Folge leisten und erscheinen.
Zusätzlich kann es sein, dass Ihr Sachbearbeiter Nachweise über Einkünfte oder das Arbeitsverhältnis fordert, wenn Sie sich vom Jobcenter abmelden. Bei einer Arbeitsaufnahme sind Sie in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, Ihren Arbeitsvertrag als Kopie an das Jobcenter zu schicken, denn die Beamten dürfen lediglich Einsicht in Kontoauszüge oder Einkommensbescheinigungen verlangen.
Laut den Mitwirkungspflichten in §§ 56 bis 62 Sozialgesetzbuch (SGB) II ist der Hartz-4-Empfänger nicht dazu verpflichtet, seinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorzulegen. Allerdings kann verlangt werden, dass er die Art und Dauer der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts in einem Vordruck des Jobcenters bescheinigen muss.
Vor dem Urlaub beim Jobcenter abmelden
Besonders in den Sommermonaten zeigt sich die Armut der Hartz-4-Empfänger mehr den je. Viele Familien brechen in den Sommerferien in den wohlverdienten Sommerurlaub auf. Auf Mallorca, Gran Canaria oder Kreta lassen sie sich die Sonne auf den Bauch scheinen und entspannen sich vom stressigen Alltag.
Aber bleibt es Hartz-4-Empfängern gänzlich vorbehalten, in den Urlaub zu fahren? Grundsätzlich können sich Erwerbslose bis zu sechs Wochen im Jahr Urlaub nehmen. In dieser Zeit werden sie 21 Tage finanziell unterstützt und können dementsprechend weiter ihre Leistungen beziehen.
Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich als Hartz-4-Empfänger beim Jobcenter abmelden, wenn Sie in den Urlaub fahren wollen. Fahren Sie ohne die Zustimmung des Sachbearbeiters in den Urlaub, dann kann Ihnen eine Sanktion wie die Kürzung des ALG 2 drohen.
Denken Sie dabei unbedingt daran, sich die Genehmigung zur Ortsabwesenheit schriftlich geben zu lassen. Wenn Sie nach dem Urlaub wieder zu Hause sind, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter auch wieder zurück melden, damit es nicht zu Problemen kommt.
Können Sie sich vom Jobcenter abmelden ohne einen Grund anzugeben?

Gemäß § 46 SGB I ist eine Abmeldung vom Jobcenter möglich. Das Gesetz regelt dies wie folgt:
Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (§ 46 Abs. 1 SGB I)
Laut SGB müssen dementsprechend keine Gründe angegeben werden, wenn Sie sich beim Jobcenter abmelden wollen. Beziehen Sie allerdings Leistungen, wenn Sie bereits erwerbstätig sind, müssen Sie in der Regel Nachweise über die Tätigkeit offenlegen. Wenn Sie beim Jobcenter kündigen und ein Muster dafür nutzen, muss in diesem Schreiben also kein Grund für die Abmeldung angegeben werden.
Die Abmeldung vom Jobcenter: Kostenloses Muster
Wenn Sie sich beim Jobcenter abmelden, muss kein Muster befolgt werden. Zudem gibt es für die Abmeldung vom Jobcenter kein Formular, dass Sie ausfüllen und bei Ihrem Sachbearbeiter einreichen können.
Damit eine Abmeldung erfolgt, genügt meistens schon ein Satz, der suggeriert, dass Sie den Antrag auf ALG 2 zurücknehmen. Geben Sie unbedingt ein entsprechendes Datum im Schreiben an, andernfalls ist es durchaus denkbar, dass das Jobcenter das gesamte Geld des Bewilligungszeitraums zurückfordert.
Damit das Schreiben schnellstmöglich bearbeitet und zugeordnet werden kann, sollten Sie auch die Bedarfsgemeinschaftsnummer angeben. Wir stellen Ihnen eine Abmeldung vom Jobcenter als kostenlose Vorlage zum Download zur Verfügung.
Beachten Sie bei diesem Muster allerdings, dass das Schreiben grundsätzlich angepasst werden muss. Als Datum müssen Sie im Muster den Tag angeben, ab welchem Sie keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten wollen.
Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Empfänger:
Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Ort, Datum
Betrifft: Abmeldung von den Leistungen des Jobcenters
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum 01.04.2017 zurück.
Teilen Sie mir bitte schnellstmöglich mit, dass Sie dieses Schreiben zur Kenntnis genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum, Unterschrift
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