Höhere Strompreise: Hartz-4-Empfänger bekommen mehr Geld, aber müssen auch mehr zahlen

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432 Euro bekommen die Empfänger von Arbeitslosengeld II seit 2020 – das sind 8 Euro mehr als noch 2019. Und trotzdem wird die Regelsatzerhöhung nicht ausreichen, um die ebenfalls steigenden Kosten für Strom zu decken, wie das Vergleichsportal Check24 am Mittwoch mitteilte. Künftig sorgen höhere Strompreise bei Hartz-4-Empfängern also dafür, dass diese im Schnitt weniger Geld zur Verfügung haben als vor der Anhebung des Regelsatzes.

Wie gewonnen, so zerronnen: Im Schnitt fehlen 8 Euro

Höhere Strompreise belasten Hartz 4-Empfänger in 2020 zunehmend.
Höhere Strompreise belasten Hartz-4-Empfänger in 2020 zunehmend.

Zum Jahresbeginn haben 533 Stromgrundversorger ihre Preise angehoben oder planen dies in naher Zukunft, wie das Vergleichsportal in einer Pressemitteilung angibt. Die Kosten steigen demnach im Schnitt um 5,5 Prozent. Auf den Monat gerechnet, liegen die Strompreise 2020 bei durchschnittlich 46,08 Euro pro Haushalt und damit über dem Regelbedarf.

Dieser sieht ab dem neuen Jahr 38,32 Euro für Energie und die Instandhaltung der Wohnung vor. Höhere Strompreise werden bei Hartz-4-Bezug also nicht von der Regelsatzerhöhung von 8 Euro abgedeckt – im Gegenteil:

Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger.

betont Lasse Schmidt, der Geschäftsführer Energie bei Check24. Doch das ist nicht die einzige Herausforderung, vor der das Konzept des Arbeitslosengelds II aktuell steht.

Nicht nur höhere Strompreise belasten Hartz-4-System

Nicht nur höhere Strompreise stellen das Hartz 4-System auf die Probe: Auch Vollzeitarbeit ist aktuell eher unattraktiv.
Nicht nur höhere Strompreise stellen das Hartz 4-System auf die Probe: Auch Vollzeitarbeit ist aktuell eher unattraktiv.

Das derzeitige Hartz-4-System oder zumindest die Sanktionspraxis muss grundlegend reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im November vergangenen Jahres festgelegt. Seitdem sind nur noch Leistungskürzungen um bis zu 30 Prozent zulässig. 60- oder gar 100-prozentige Abschläge sind nach Ansicht der Richter verfassungswidrig.

In diesem Zuge hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Ende 2019 zu einer grundlegenden Novellierung des Hartz-4-Systems aufgerufen. Höhere Strompreise, die Hartz-4-Empfänger künftig stärker belasten, sind womöglich nur die Spitze des Eisberges.

Und auch von Seiten der CDU werden nun Rufe nach Veränderungen laut: Kai Whittaker sieht ein großes Problem in der aktuellen Hinzuverdienstregelung für Aufstocker, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Donnerstag berichtet. Demnach sei die Arbeit in Vollzeit nach Auffassung Whittakers unattraktiv, weil im Vergleich zu den Abschlägen bei einem Minijob sehr viel mehr Geld abgezogen werde. Teilweise werden sogar 90 Prozent des Hinzuverdienten auf die Sozialleistungen angerechnet. Das mache vor allem geringe Beschäftigung und Teilzeitarbeit beliebt.

Der Arbeitsmarktfachmann Whittaker meint, die Stärkung der Jobcenter und die „maximal unattraktiv[e]“ Gestaltung von Minijobs müssten das Ziel sein, um eine Beschäftigung in Vollzeit erstrebenswert zu machen.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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