Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils müssen die Regelungen zur Sanktionierung von Hartz-4-Empfängern nun überarbeitet werden.

Das Wichtigste zur Hartz-4-Sperre in Kürze

Droht mir eine Sperre beim Arbeitslosengeld 1, wenn ich meinen Job kündige?

Ja, nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund erhalten Sie in der Regel eine dreimonatige Sperre von ALG 1.

Was droht Hartz-4-Empfängern bei einer Eigenkündigung?

Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, erhalten Sie bei Eigenkündigung drei Monate lang nur 70 % des gültigen Regelsatzes von ALG 2.

Wird eine Sperrzeit immer verhängt oder gibt es Ausnahmen?

Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit verhindern.

Sperre bei Hartz 4: Wann sie eintritt

Eine Sperre vom Jobcenter wird für drei Monate verhängt.
Eine Sperre vom Jobcenter wird für drei Monate verhängt.

Das Prinzip von Arbeitslosengeld 2 besteht darin, dass Hilfebedürftige vom Staat Geld erhalten und im Gegenzug dazu verpflichtet sind, alles dafür zu tun, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug wieder auszuscheiden. Sprich: Ein Hartz-4-Empfänger soll sich stetig darum bemühen, eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden. Selbstverständlich ist das nicht immer so einfach. Gerade dann, wenn Personen einem Berufszweig nachgehen, der auf dem Arbeitsmarkt sehr überlaufen ist oder bereits ein gewisses Alter erreicht wurde, sind passende Arbeitsstellen nicht leicht zu finden.

Trotzdem besteht meist die Pflicht, eine gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat zu schreiben und an Eingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit teilzunehmen. Verletzen Hilfebedürftige diese Pflicht, können Sanktionen in Form einer Leistungskürzung folgen. Aber ist auch eine völlige Hartz-4-Sperre möglich? Lesen Sie im Ratgeber zur Kürzung mehr.

Verletzen Sie Ihre Mitwirkungs- oder Mitteilungspflichten zum dritten Mal innerhalb eines Jahres, kann Ihnen vom Jobcenter eine Hartz-4-Sperre auferlegt werden. Das bedeutet: Für insgesamt drei Monate ab dem Folgemonat des Verwaltungsaktes entfällt nicht nur die Zahlung Ihres Regelbedarfs, sondern auch die für Ihre Unterkunft und Heizung. Diese Maßnahmen werden Hartz-4-Sanktionen genannt.

In diesem Zeitraum erhalten Sie also gar kein Geld mehr vom Jobcenter zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts. Eine Hartz-4-Sperre betrifft die Miete demnach ebenfalls.

Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise bei folgenden Vorkommnissen vor:

  • Ablehnung oder Abbruch einer zumutbaren Tätigkeit
  • Verstoß gegen in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) niedergeschriebene Eigenbemühungen
  • Abbruch oder Nichtantreten einer Eingliederungsmaßnahme in Arbeit

Hartz-4-Sperre nach einer Kündigung

Haben Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt, droht eine Hartz-4-Sperre.
Haben Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt, droht eine Hartz-4-Sperre.

Sind Sie eine gewisse Zeit lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, haben Sie im Anschluss darauf normalerweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 1.

Das gilt allerdings nicht, wenn Sie aufgrund von vertragswidrigem Verhalten gefeuert werden oder selbst ohne einen wichtigen Grund kündigen.

Liegt einer der Gründe vor, können Sie zwar abweichend Hartz 4 erhalten, allerdings nicht in voller Höhe.

Gleiches gilt bei Vorhandensein einer der genannten Gründe, wenn Sie generell keinen Anspruch auf ALG 1 haben. Eine Kündigung kann eine Hartz-4-Sperre und somit eine Kürzung zwar nicht direkt provozieren, allerdings besagt § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB 2), dass eine Pflichtverletzung, die eine Hartz-4-Sanktion hervorruft, ebenfalls vorliegt, wenn:

[…] sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.“

Damit ist ebenfalls eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund gemeint. Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung (auch in der Probezeit) auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.

Achten Sie darauf, dass nicht immer auch ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Haben Sie im vorherigen Arbeitsverhältnis so viel angespart, dass Sie über den Vermögensfreibetrag hinauskommen, müssen Sie dieses Vermögen erst aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf ALG 2 besteht.

Hartz 4 gesperrt: Was nun?

Hartz-4-Sperre: Was nun? Liegt ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vor, können Sie die Sperrzeit umgehen.
Hartz-4-Sperre: Was nun? Liegt ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vor, können Sie die Sperrzeit umgehen.

Eine Sperrzeit bei Hartz 4 kann viele Hilfebedürftige in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie nicht einfach ohne triftigen Grund Ihren Job kündigen, um eine von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter verhängte Sperre zu vermeiden.

Ist der Zustand in Ihrem Unternehmen wirklich untragbar, kann eine Sperrzeit mit Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch vermieden werden.

Das kann zum Beispiel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder eine verspätete Lohnzahlung sein. Wenden Sie sich vor einer Kündigung deshalb besser an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, um sicherzugehen, dass Sie keine ALG-1- bzw. Hartz-4-Sperre erhalten.

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Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

120 Gedanken zu „Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?

  1. Todorka

    Hallo,
    mein Mann hat unter Druck von Arbeitsgeber sein Festvertrag zum 6.10 fristlos gesündigt. Wahrscheinlich fängt neue Arbeit am 01.11.Hst irgendwelche Chancen für die Lücke Bürgergeld oder irgendwelche Hilfe zu kriegen.

  2. G.

    Hallo,
    Ich bin krankgeschrieben und möchte kündigen. Bin alleinerziehend und Mutter von zwei Kindern. Würde die Sperre alle drei betreffen oder nur mein Anteil?

    LG

  3. Dominik

    Guten Tag,
    ich lese hier das Selbe dass ich auch generell im Internet zu diesem Thema gefunden habe. Eigenkündigung = 3 monatige Sanktion vom ALG I und eine 30% Sanktion auf den Hartz IV Regelsatz für drei Monate. Ich befand mich in der Situation das ich selbst gekündigt habe und mir das Jobcenter Hartz IV Leistungen für 3 Monate ausgezahlt hat (30% Sanktioniert auf dem Regelsatz). Dann bekam ich einen Brief vom Jobcenter das ich die kompletten Leistungen die ich für diese drei Monate bekommen haben wieder zurück zahlen muss. Ich habe Wiederspruch eingelegt und kein Recht bekommen. Kann das Rechtens sein?
    Kann das Jobcenter aufgrund einer Eigenkündigung die Hartz IV Leistungen komplett streichen?
    Vielen Dank für die Rückmeldung
    Dominik

  4. Imme

    Guten Tag,
    Ausgangspunkt: Ein Job als Arbeitnehmer wird gekündigt. Neben diesem Job war man schon nebenberuflich selbständig tätig. Gekündigt wurde, um mehr Zeit zu haben, um den selbständigen Job zu einem Vollzeit-Job werden zu lassen. In den Anfangsmonaten fehlt da natürlich das Geld für Krankenkasse etc., Miete muss auch gezahlt werden (Verdienst in der Nebentätigkeit zwischen 500 und 1000 €). Auf Grund der aufgewendeten Stunden (entschieden mehr als 15) kommt man nicht in die ALG-I-Sicherung.
    Also ALG II + Aufstockung.
    Frage: Bekommt man hier auch eine Sperre oder Sanktion? Ist ein Übergang von Nebenberuf in volle Selbständigkeit kein triftiger Grund für die Kündigung des Angestellten-Verhältnisses? Anders kann man es ja gar nicht machen, als zu kündigen.
    Wenn tatsächlich trotzdem der Satz gekürzt wird, inwieweit betrifft das die Einnahmen aus der eigenen selbständigen Tätigkeit? Werden die auch gekürzt? Wie wird das in dem Falle verrechnet?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichem Gruß
    Imme

  5. Sebastian

    Hallo zusammen

    Ich beziehe ergänzend ALG2 und mir wurde nun meine geringfügige Beschäftigung verhaltensbedingt gekündigt. Mit welchen Sanktionen oder Sperrzeiten habe ich zu rechnen und wie könnte ich diese abwenden?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    MFG
    Sebastian

  6. Klaus

    Hallo,
    habe da eine Frage, wenn man ein sperre bekommt (z.B. 30%), dann Bezieht sich diese nur auf dem Regelsatz (z.B. 1 Person\432€ -> 432€x30%:100%=129,6€), NICHT auf die Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung usw.), oder?
    Man würde dann quasi nur die 129,6€ von 432€ für 3 Monaten abgezogen bekommen, die Wohnkosten bleiben aber davon verschont, oder?

    Gruß Klaus

  7. Olga

    Guten Abend!
    Ich arbeite in Teilzeit, von ca. 2:50 Uhr bis 6, 6:30 Uhr morgens früh. Verdiene grade mein Mindesbedarf+Freibetrag. Aber es reicht nicht aus für mein Lebenspartner(wir sind nicht verheiratet).
    Arbeitsamt zwingt mich ein zweites Job anzunehmen, damit ich mein Lebenspartner unterhalten kann.
    Jetzt haben die 30% gekürzt und drohen mit 60%.
    Ich arbeite schon 20 Jahre in einem Betrieb und Job ist mir sicher.
    Meinen Lebenspartner zwiengen die nicht wegen Behinderung (und ein Anwalt ist auch bei ihm angeschaltet).

    Kann man was dagegen tun?

  8. Jannine

    Hallo, ich will unbedingt Kündigen da mich diese arbeit nur noch krank macht. Ich laufe trotz der arbeit noch über jc bzw alg2 stelle und bekomme dort immer noch etwas Leistung da ich immer unterschiedlich verdiene. Würde mich kündigen lassen aber der chef macht es aus trotz nicht und will damit den AN eines auswischen weil die dort weg wollen. Somit bleibt mir nur die eigenkündigung. Nun ist meine Frage, da ich kein Anspruch auf alg1 habe und somit gleich bei alg2 landen werde wüsste ich gerne wieviel prozent sperre da gibt damit ich mich drauf einstellen kann bevor ich demnächst jetzt kündige. Ich lese es in diesem Artikel nämlich so raus das wenn man alg1 Anspruch hätte das man da, wenn man sperre hat dann eben in dieser Zeit alg2 70 prozent bezieht. Aber wie verhält sich das in meinem Fall? Komplett sperre oder auch nur 30 prozent sanktion?

  9. Michael

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Stundenreduzierung und Hartz4 Sperrung. Ich arbeite im Moment 36h pro Woche, würde aber aus gesundheitlichen Gründen (Rückenprobleme und nein es gibt kein Attest oder so, da steht hier auch nicht zu Debatte) meine Stunden auf 30h reduzieren. Das würde zum 1.11.2019 passieren. Ich bin im Moment kein ALG2 Empfänger.

    Durch erhöhte Steuervorauszahlungen und eine bevorstehende Mieterhöhung werde ich ab dem 01.03.2020 wahrscheinlich wieder für 6 Monate ALG2 beantragen müssen. Gilt für mich eine Sperrzeit wegen der freiwilligen Stundenreduzierung? Oder ist der zeitliche Bezug der Reduzierung wegen der Lücke von 4 Monaten groß genug, sodass eine Sperrfrist nicht greift?

  10. Peter

    Angenommen, der Arbeitgeber spricht eine betriebsbedingte Kündigung (wg. Erlöschens der Firma) aus, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Kann der Arbeitnehmer (Aufstocker mit ALG2) vom Sozialzentrum sanktioniert werden, wenn er diese Kündigung hinnimmt und nicht Widerspruch einlegt?

  11. Walter

    Hallo,
    Ich habe folgenden Fall. Ich bin unangemeldet für 3 Wochen ins Ausland gereist. In dieser Zeit habe ich jedoch einen Termin erhalten für ein Beratungsgespräch, den konnte ich natürlich nicht wahrnehmen, darauf hin habe ich noch einen Termin erhalten der 5 Tage später war. An dem bin ich jedoch auch nicht erschienen, da ich ja im Ausland war. Nun muss ich Stellungnahme zu der Situation halten. Was erwartet mich? Wird nur der Verstoß der unangemeldeten Abwesenheit sanktioniert oder die zwei Termine an denen ich nicht anwesend war auch?
    Danke im Voraus

    1. Hannah

      Hallo,
      ich bin im Program für selbständigen aufgenommen und hatte vor 2 Wochen ein Termin den ich ausversehen nicht war genommen habe, bis jetzt hatte ich kein Brief über untersage von Leistungen bekommen und auch kein Geld ist auf meinem Konto. In zwischen Zeit bin ich Drei Monate krankgeschrieben worden wegen Schulter Op was auf mich zukommt nochmal und zwar die rechte jetzt aber kaum im April weil ich alleine bin und im Winter viel schwieriger ist mit einer mobilisierten Schulter alles zu erledigen. Was soll ich tun? Ich kann gerde kein Miete zahlen und nichts essen kaufen?

  12. Elias

    Hallo,
    gibt es eine Totalsperre wenn man mehrmals hintereinander mit 100% sanktioniert wurde ?
    Ich bin freischaffender Künstler und habe sehr unregelmäßige Einkünfte.

    Ich brauche keine Wohnung oder Nahrung, das einzige wozu ich hier in Deutschland verpflichtet bin ist das Zahlen der Krankenkasse.

    Elias

  13. Radwan

    Hallo,
    ich hab in diesem Monat mein Arbeitsvertrag selber kegüdigt wegen einer Krankheitsgründe und möchte mich wieder bei jobcenter anmelden,meine Frage ist,ob jobcenter für die Unterkunft( Wohnungsmiete und Heitzung) bezahlt eigentlich ich kann für das Essen einhandeln.
    ich bitte Sie darum ,daa Sie mir bald antworten.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Radwan,

      bei Eigenkündigung kann zunächst eine Sperre verhängt werden, es sei denn es lagen wichtige Gründe für die Kündigung vor.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Steve

    Hallo, ich habe folgendes Problem,

    Bei dem Antrag vor Monaten wollte das jobcenter eine Kopie vom Fahrzeugschein haben das sie auch bekommen hatten.
    Aber heute bekam ich ein schreiben, das mein Geld zu 100% eingestellt wird für ein Monat aus der Begründung ich hätte diese Zulassung ihnen angeblich nicht vorgelegt….

    Jetzt da ich eine Umschulung mache kann ich nicht die Fahrt in Vorkasse treten mir kein Essen leisten und die Miete nicht zahlen..

    Dürfen die das ? Und was kann ich tun ?

    Lg

  15. Berger

    Hallo ,
    ich habe selbst gekündigt in der Probezeit .
    Ich war 4 Wochen krankgeschrieben dann 2 Wochen arbeiten , dann wieder 1 Woche krank .
    In einer kleinen Firma habe ich gearbeitet mit 5 Mitarbeitern , mein Chef wollte mich nicht betriebsbedingt kündigen da Arbeit vorhanden war .
    Mein Chef hat mir auch eine Kündigungsbestätigung geschickt also dass meine Kündigung eingegangen ist .
    Am Tag nächsten Tag ist seine Kündigung eingegangen per Einwurfeinschreiben ,die beiden Briefe haben sich überschnitten.
    Muss der Chef noch irgendwas vom Jobcenter im nachhinein ausfüllen ?
    Evtl. könnte ich ja sagen dass er mich gekündigt hat um keine Sperre ALG II , zu bekommen .

  16. Canan

    Hallo Zusammen,
    ich arbeite seit 7 Monaten in einem Betrieb. Möchte aber dort nicht mehr arbeiten, da ich völlig fehl am Platz bin. Leider die erste Zusage von meinen Bewerbungen angenommen. Mein Mann und mein Kind bekommen Hartz4. Meine Frage: Wenn ich selber kündigen sollte, wie viel würde dann gekürzt?
    Mein Arbeitgeber kündigt mich nicht, obwohl ich jetzt 6 Wochen krankgeschrieben war und wegen meiner Tagesmutter nicht zur arbeit konnte eine Woche. Vielen Dank.

  17. Locke

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 15 Stunden unterschrieben. Nach Leistung der Unterschrift wurde mir jedoch ein Dienstplan vorgelegt, der 141 (!) Stunden Arbeitszeit im Monat umfasst. Als Krönung dessen unterschreitet der Arbeitgeber dann auch noch die vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden, Kraft Gesetz (ArbZG), durch Wechselschichten und das zirka achtmal in diesem Monat. Somit ist sein Verhalten als vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig zu bewerten. Die Aufsichtsbehörde in Sachen Arbeitsschutz sieht in solchen Fällen drakonische Bußgelder vor.
    Am zweiten Arbeitstag, nach lediglich 5 Stunden Schlaf – hervorgerufen durch Unterschreitung der Ruhezeit – bin ich ich nach 2 Stunden gegangen und werde mich krankschreiben lassen, um nicht als unentschuldigt zu fehlen.

    Ein Telefonat in der Sache wurde als nicht lösungsorientiert von mir eingestuft.

    Meine Frage nun: Ein triftiger Grund für eine Kündigung meinerseits liegt vor, ohne dass sanktioniert werden dürfte, oder soll/muss ich dem AG das Recht auf Nachbesserung aus formaljuristischen Gründen einräumen?
    Ich betrachte den Vertrag ohnehin als schwebend unwirksam, weil er sich nicht an die vorgegebene Arbeitszeit hält. Er behält sich zwar vor, Mehrarbeit anzuordnen, aber das ist schon unverhältnismäßig viel. Ferner hält er sich – wie gesagt – nicht an die Ruhezeiten.

    Abmahnen mit Fristsetzung, bis er einen adäquaten, gesetzeskonformen Dienstplan erstellt hat, so lange nicht mehr hingehen und auch keine Krankschreibung einreichen?

    Ich möchte nicht so viel Zeit mit Antwort abwarten und weiteren Krankschreibungen vertrödeln, weil ein Neuantrag ALG-II auch seine Zeit braucht. Den alten WBA hatte ich 10 Tage zuvor zwecks Arbeitsaufnahme einstellen lassen – echt genial….wenn ich das gewusst hätte! Auch anderen Mitarbeitern wurde beim Vorstellungsgespräch das Blaue vom Himmel gelogen („Ich verheiz´hier nicht die Leute“). Der Arbeitsschutz wird auch vor Ort nicht eingehalten und 8 Stunden Arbeit müssen ohne Pause durchgearbeitet werden.
    Ändern wird der sein Verhalten ohnehin nicht, ich muss sehen, dass ich unbeschadet aus diesem Reinfall wieder rauskomme. Bewerbungen laufen schon, aber es sieht nicht so aus, dass ein nahtloser Übergang klappen könnte.

    Freundliche Grüße
    Locke

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