Hartz-4-Paare aus Berlin: Eine größere Wohnung gibt´s ab Mitte 2019

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Gute Nachrichten für alle Bedarfsgemeinschaften aus der Hauptstadt: Nachdem zu Beginn des Jahres 2018 schon die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft angehoben wurden, soll nun Mitte 2019 eine weitere Anpassung stattfinden. Dann dürfen Hartz-4-Paare aus Berlin eine größere Wohnung (65m²) beziehen, welche maximal 511,55 Euro kosten darf.

Größerer Wohnraum für Hartz-4-Paare aus Berlin

Hartz-4-Paare aus Berlin: Die Wohnung darf ab Mitte 2019 511,55 Euro kosten.
Hartz-4-Paare aus Berlin: Die Wohnung darf ab Mitte 2019 511,55 Euro kosten.

Aktuell dürfen Hartz-4-Paare aus Berlin eine Wohnung beziehen, die maximal 60 m² groß ist und höchstens 472,20 Euro kostet. Laut Zahlen, auf die sich die BZ beruft, entsprechen allerdings nur knapp 50 Prozent der Wohnungen von Bedarfsgemeinschaften, die aus zwei Menschen bestehen, diesem Richtwert. Die Differenz begleichen die ALG-2-Empfänger aus ihrem Regelsatz.

Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) will die zu berücksichtigende Wohnfläche nun auf 65 m² erhöhen, damit die Betroffenen den Differenzbetrag nicht mehr aus dem Regelsatz bezahlen müssen. Der BZ gegenüber erklärt sie ihre Beweggründe für dieses Vorgehen:

Oft ist das der Einstieg in eine Schuldenkarriere.

Dies soll durch eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen vermieden werden. Bereits für Herbst 2018 ist eine weitere Anpassung der Unterkunftskosten in der Hauptstadt geplant, allerdings geht es dabei zunächst um die Heizkosten sowie eine Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Mietervereine.

Wichtig: Die Anpassung, durch welche Hartz-4-Paare aus Berlin eine größere Wohnung beziehen dürfen, ist im 2. Halbjahr 2019 vorgesehen.

Wie groß dürfen Wohnungen für Hartz-4-Empfänger in der Hauptstadt sein?

Wie bereits erwähnt, wurden schon zu Beginn des Jahres 2018 die Angemessenheitsgrenzen für Hartz-4-Wohnungen in Berlin erhöht – Eine Reaktion auf die steigenden Mieten in der Hauptstadt. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie groß für Hartz-4-Paare aus Berlin die Wohnung aktuell sein darf und welche Richtwerte für Singlehaushalte und größere Bedarfsgemeinschaften gelten:

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150426,00
265515,45
380634,40
490713,70
5102857,82
je weitere Person12100,92
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr
Gut zu wissen: Die Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen von Hartz-4-Empfängern sind bundesweit unterschiedlich. Die Richtwerte bemessen sich stets nach dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Haushaltsbewohner. So kann die Grenze der Angemessenheit für eine Bleibe in München zum Beispiel deutlich höher ausfallen als in Berlin.
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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