Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet: Und nun?

Kurze Zusammenfassung: Falsche Berechnung des Bürgergeld-Bescheids

Was können Betroffene bei einer falschen Berechnung tun?

Wurde der Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet, können Betroffene ein Widerspruchsverfahren einleiten. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ist unter Umständen eine Klage sinnvoll.

Wann müssen Empfänger mit einer Rückzahlung rechnen?

Eine Rückerstattung von fälschlicherweise gezahltem Bürgergeld ist nur zulässig, wenn der Fehler durch den Empfänger leicht hätte bemerkt werden können.

Gibt es eine Nachzahlung durch das Jobcenter?

Wurde das Bürgergeld falsch berechnet und dadurch ein zu geringer Regelsatz gezahlt, so muss das Jobcenter den ausstehenden Betrag meist nachzahlen.

Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet: Was tun?

Was können Sie tun, wenn Ihr Bürgergeld-Anspruch falsch berechnet wurde?
Was können Sie tun, wenn Ihr Bürgergeld-Anspruch falsch berechnet wurde?

Mit dem Bürgergeld-Bescheid informiert das Jobcenter den Empfänger über die ausstehenden Leistungen oder auch über Änderungen derselben. Doch manchmal kann es vorkommen, dass das Bürgergeld falsch berechnet wird. Gerade dann, wenn zu wenig Leistungen vom Jobcenter ausgezahlt werden sollen, ist das für viele Bürgergeld-Empfänger unverständlich. Was können Sie in einem solchen Fall tun?

Vor allem sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Fehler des Jobcenters kommen vor, doch es gibt Möglichkeiten, diese korrigieren zu lassen. Wer zu wenig Bürgergeld ausgezahlt bekommen soll, erfährt die genaue Höhe meist durch einen entsprechenden Bescheid. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie einen Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch aufgrund eines Bürgergeld-Bescheids, der falsch berechnet wurde, kann persönlich beim Jobcenter zu Protokoll gegeben werden oder aber schriftlich per Post erfolgen. Dies führt dazu, dass das Jobcenter die Berechnung erneut überprüfen muss.

Wann Sie eine Klage einreichen können

Ist das Jobcenter jedoch weiterhin der Meinung, dass der Bürgergeld-Bescheid nicht falsch berechnet wurde und hält somit an der ursprünglich geplanten Auszahlung fest, haben Betroffene die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen, möglicherweise auch mit einstweiligem Rechtsschutz.

Holen Sie sich anwaltliche Hilfe, wenn Ihr Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet ist! Ein gut begründeter Widerspruch hat bessere Chancen auf Stattgabe, eine juristisch untadelige Klage ebenso. Die Anwaltskosten können meist über die Beratungshilfe oder die Prozesskostenhilfe gedeckt werden.

Rückzahlung und Nachzahlung: Was ist zulässig?

Bei zu wenig berechnetem Bürgergeld, steht dem Empfänger eine Nachzahlung zu.
Bei zu wenig berechnetem Bürgergeld, steht dem Empfänger eine Nachzahlung zu.

Wenn das Jobcenter den Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet, ist eine Rückzahlung nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leistungsempfänger den Fehler problemlos und leicht hätte feststellen können.

Ist dies nicht der Fall, ist eine Erstattung vom zu viel gezahlten Geld in der Regel unzulässig, wie etwa das Sozialgericht Dortmund entschied (AZ: S 28 AS 228/08).

Wurde dagegen im Bürgergeld-Bescheid zu wenig Anspruch berechnet und das Jobcenter gibt dem Widerspruch statt bzw. die Klage ist erfolgreich, so erfolgt in der Regel auch eine Nachzahlung der fehlenden Beträge durch das Jobcenter.

Wenn der Leistungsträger den Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet, steht die Nachzahlung dem Empfänger von Rechts wegen zu.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (43 votes, average: 4,74 out of 5)
Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet: Und nun?
Loading...

Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Bürgergeld-Bescheid falsch berechnet: Und nun?

  1. Peter H.

    Das Jobcenter Wuppertal ist schlimm.
    Alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Mit Eingangsstempel. Für die Kosten der Unterkunft wird nicht gezahlt. Nur der Regelsatz 502,00€ wird gezahlt. Miete seit 2 Januar 023
    835,00 € wegen erhöhte Energie Versorgung zu leisten. Gaszentralheizung Fußboden 15 Mietparteien. Aufgeschlüsselt. Alles eingereicht. Widerspruch, Überprüfungsantrag eingereicht. Nichts passiert bei denen.
    Was kann man noch machen.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert