Wenn das Arbeitslosengeld (ALG 2) falsch berechnet wurde, sind viele Leistungsempfänger erst einmal ratlos und fragen sich, was sie nun dagegen unternehmen können, zu wenig Hartz 4 zu bekommen. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie bei solchen Problemen mit dem Jobcenter haben.

Denn ein Hartz-4-Bescheid, der falsch berechnet wurde, ist in der Regel nicht gültig. Muss dann direkt Klage beim Sozialgericht eingereicht werden, oder kann gegen die falsche Berechnung von Hartz 4 auch anderweitig etwas unternommen werden?
Das Wichtigste zur falschen Hartz-4-Berechnungin Kürze
Gegen einen fehlerhaften Hartz-4-Bescheid können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ist ein Einspruch wirkungslos, sollte über eine Klage nachgedacht werden.
Wird dem Widerspruch stattgegeben, kann mit einer Nachzahlung der Leistungen gerechnet werden.
Inhalt
Zu wenig Hartz 4 – So wehren Sie sich!

Die Hartz-4-Gesetze sind überaus komplex. Das führt dazu, dass die Jobcenter sich in einer nicht geringen Zahl der Bescheide über den Arbeitslosengeldbezug verrechnen, zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaften Anrechnung des Einkommens oder bei der Ermittlung der Wohnkosten.
Wurde der Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, können Betroffene innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist Einspruch einlegen. Die Frist muss im Bescheid zusammen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung genannt werden. Ein solcher Widerspruch ist entweder schriftlich oder persönlich gegenüber dem Jobcenter auszusprechen.
Widerspruch gegen Bescheide im besten Fall gut begründen
Zwar muss ein Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid, der falsch berechnet wurde, nicht zwingend begründet werden – allerdings verbessert das die Aussichten, dass ihm stattgegeben wird. Auch das Beifügen wichtiger Unterlagen erhöht die Chancen des Leistungsbeziehenden.
Dafür kann es sinnvoll sein, sich juristisch beraten zu lassen – insbesondere, wenn das Jobcenter die Bezüge falsch berechnet und eine Rückzahlung gefordert hat. Denn ein Anwalt für Sozialrecht kann den Widerspruch fundiert begründen. Da Bedürftige das Geld für einen Anwalt meist nicht aufbringen können, sollte beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden. Dann werden die Anwaltskosten beinah vollständig übernommen.
Hartz 4: Zu wenig berechnet, um davon zu leben

Wurde ein Hartz-4-Bescheit derart falsch berechnet, dass zu wenig Geld bleibt, um den Lebensunterhalt des Betroffenen zu sichern, kann das Sozialgericht einen einstweiligen Rechtsschutz gewähren.
Dann wird der Fall im Eilverfahren geprüft. Ob Sie so wenig bzw. zu wenig Hartz 4 bekommen, kann wiederum ein Anwalt feststellen und Sie in der Beantragung des Rechtsschutzes unterstützen.
Gegen Hartz-4-Bescheide klagen
Nicht immer führt ein Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid, der falsch berechnet wurde, zum gewünschten Ergebnis. Dies wird dem Leistungsempfänger in einem weiteren Schreiben mitgeteilt. Auch dieses enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung – demnach muss eine Klage beim Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchbescheids dort eingehen.
Sprechen Sie Ihren Anwalt auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe an. Denn die Ausgaben übersteigen schnell das Budget eines Hartz-4-Empfängers. Dann streckt der Staat die anfallenden Kosten des Gerichtsverfahrens vor, die erst zurückgezahlt werden müssen, wenn sich die finanzielle Situation des Klägers verbessert hat.
Nachzahlung von Leistungen

Wurde ein Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, ist eine Nachzahlung in der Regel die Folge, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird. Denn die nicht gezahlten Leistungen stehen dem Empfänger von Rechts wegen zu.
Dies gilt auch, wenn fälschlicherweise ein Mehr- oder Sonderbedarf nicht genehmigt wurde. Die Höhe der Nachzahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Dann dauert es in der Regel zwei bis drei Werktage, ehe das Geld auch auf dem Konto landet.
Ein Hilfsbedürftiger kann sich kaum etwas leisten. Wenn das Jobcenter eine zu geringe Leistung bewilligt, kann man zwar in Widerspruch gehen, aber hat in diesen 6 Monaten trotzdem zu wenig Geld. Rechtsanwälte und Richter haben so hohe Einkommen, dass sie nicht wissen, was Armut, trotz Arbeit bedeutet!!
hay leute, seit ihr wircklich der meinung das ,daß vom arbeitsamt der regelsatz bestimmt wird.
ich denk mal nicht..irgendwo bleibt noch ein hacken hängen. lg. emma