Grundsicherung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Das Wichtigste zur Grundsicherung bei Rente in Kürze

Sind Grundsicherung und Rente dasselbe?

Nein. Die Grundsicherung im Alter ist keine Rente, sondern eine Sozialleistung, die ergänzend zur Rente gezahlt werden kann, wenn diese nicht ausreicht.

Wie funktioniert die Zahlung von Grundsicherung und Rente?

Rente und Grundsicherung im Alter können gleichzeitig gezahlt werden – dabei sind nicht alle Renten auch als Einkommen anzurechnen.

Was gilt für Ehepartner hinsichtlich der Grundsicherung?

Für die zusätzliche Grundsicherung neben der Rente müssen Ehepartner Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Grundsicherung für Rentner: Wer kann sie erhalten?

Die Grundsicherung kann zur Rente ergänzend gezahlt werden, wenn diese nicht ausreicht.
Die Grundsicherung kann zur Rente ergänzend gezahlt werden, wenn diese nicht ausreicht.

Im Alter wollen Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, meist nur eins: das Leben ohne Arbeit genießen. Gehen Sie in Rente, bedeutet das aber auch, dass Ihre bisherige Einnahmequelle wegfällt. Um trotzdem noch zu gewährleisten, dass Sie Ihre Miete bezahlen und Ihren Lebensunterhalt sichern können, erhalten Sie eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

In diese haben Sie – wenn alles nach Plan lief – viele Jahre lang während Ihrer Erwerbstätigkeit eingezahlt, indem ein Teil Ihres monatlichen Lohns in die Rentenkasse floss.

Doch nicht immer reicht diese Rente auch für alle Zahlungspflichten, die Sie haben, aus. Bleibt Ihnen nicht genug Geld zum Leben, haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrer Rente Grundsicherung im Alter zu beantragen. Aber was wird Ihnen bei der Grundsicherung zur Rente hinzugezahlt? Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema!

Was ist Grundsicherung? Die Rente kann durch die Sozialleistung erhöht werden.
Was ist Grundsicherung? Die Rente kann durch die Sozialleistung erhöht werden.

Die Möglichkeit, eine Grundsicherungsrente zu erhalten, ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) niedergeschrieben.

Das gesamte vierte Kapitel des SGB XII beschäftigt sich mit den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die – wie der Namen schon sagt – nicht nur Rentner, sondern auch Menschen erhalten können, die nicht (mehr) erwerbsfähig sind.

Viele nach dieser Definition potentiell Leistungsberechtigte fragen sich oft: „Wann bekomme ich als Rentner Grundsicherung?“.

Für diese müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden
  • Erreichen der Altersgrenze

Zusätzlich gilt: Wer in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung seine Bedürftigkeit vorsätzlich provoziert oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Dies besagt Absatz 4 § 41 SGB 12.

Wann gilt die Altersgrenze als erreicht?

Wann Rentner die Altersgrenze erreichen, ist davon abhängig, wann sie geboren wurden. Absatz 2 § 41 SGB 12 legt fest, für welchen Geburtsjahrgang welche Altersgrenze gilt. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wann Sie die Grundsicherung im Rentenalter erhalten können:

GeburtsjahrAnhebung um MonateErrechnete Regelaltersgrenze
1947165 Jahre und 1 Monat
1948265 Jahre und 2 Monate
1949365 Jahre und 3 Monate
1950465 Jahre und 4 Monate
1951565 Jahre und 5 Monate
1952665 Jahre und 6 Monate
1953765 Jahre und 7 Monate
1954865 Jahre und 8 Monate
1955965 Jahre und 9 Monate
19561065 Jahre und 10 Monate
19571165 Jahre und 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre und 2 Monate
19601666 Jahre und 4 Monate
19611866 Jahre und 6 Monate
19622066 Jahre und 8 Monate
19632266 Jahre und 10 Monate
ab 19642467 Jahre

Für Menschen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Diese Personengruppe kann also bereits ab der Vollendung des 65. Lebensjahres Grundsicherung im Alter erhalten.

Grundsicherungsbetrag für Rentner: Welche Höhe ist möglich?

Rente: Die Grundsicherung im Alter kann dafür sorgen, dass Sie nicht in Armut leben müssen.
Rente: Die Grundsicherung im Alter kann dafür sorgen, dass Sie nicht in Armut leben müssen.

Wenn Sie Ihre Rente aufstocken wollen und Grundsicherung zu diesem Zweck beantragen, so wird Ihnen – wie bei der Aufstockung durch Bürgergeld – die Differenz aus Ihrem Bedarf und Ihrem Einkommen ausgezahlt.

Grundsätzlich gelten auch bei der Rente, die mit der Grundsicherung aufgestockt wird, die gleichen Regelsätze wie beim Bezug von Bürgergeld bzw. Hilfen zum Lebensunterhalt.

Zusätzlich können ein eventuell begründeter Mehrbedarf sowie die Kosten für die Unterkunft und Heizung gezahlt werden. Ergibt sich aus Ihrer Rente ein geringerer Bedarf als der, den Sie nur durch Leistungsbezug nach dem SGB XII erhalten würden, kann ein Zuschuss zur Rente durch die Grundsicherung gezahlt werden. Ein Beispiel soll zeigen, wie die Aufstockung der Rente durch die Grundsicherung funktioniert:

Herr Maier ist alleinstehend und lebt in einer kleinen Wohnung. Er hat bereits das Rentenalter erreicht und bekommt eine gesetzliche Rente aus der Rentenver­sicherung von 507 Euro monatlich. Seine Miete beträgt kalt 378 Euro, zusätzlich bezahlt er Heizkosten in Höhe von 50 Euro. Dadurch, dass er alleinstehend ist, wird zur Berechnung seines Anspruchs der Regelsatz der Bedarfsstufe 1 herangezogen. Der Bedarf für Herrn Maier beträgt also:

409 Euro + 378 Euro + 50 Euro = 837 Euro.

Da Herr Maier lediglich ein Einkommen von 507 Euro hat, kann er zusätzlich die Grundsicherung im Alter erhalten. Die Differenz aus seinem Bedarf und seinem Einkommen in Höhe von 330 Euro (837 Euro – 507 Euro) wird ihm im Monat auf Antrag zusätzlich zur Rente als Grundsicherung im Alter ausgezahlt.

Grundsätzlich kann gesagt werden: Haben Sie im Monat ein Einkommen von weniger als 823 Euro, so haben Sie Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Es steht Ihnen somit also mehr Rente durch die Grundsicherung zur Verfügung.

Weitere Artikel rund um die Grundsicherung für Rentner:

Rente plus Grundsicherung: Wo wird der Antrag gestellt?

Was bedeutet Grundsicherung für Rentner? Der Altersarmut soll so entgangen werden.
Was bedeutet Grundsicherung für Rentner? Der Altersarmut soll so entgangen werden.

Da die Grundsicherung in den meisten Fällen ergänzend zur Rente eine Leistung der Sozialhilfe darstellt, muss der Antrag beim für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Das Sozialamt wird regional unterschiedlich bezeichnet und findet sich in Kommunen auch oft unter Namen wie „Amt für Jugend und Familie“ oder „Fachbereich für Soziales und Wohnen“ wieder.

Oft können Sie sich den entsprechenden Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung direkt im Internet auf der entsprechenden Homepage Ihres Sozialamtes herunterladen. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeizugehen und den Antrag auszufüllen.

Einkommensanrechnung bei Grundsicherung und Rente

Die Anrechnung vom Einkommen bei der Grundversorgung ist komplexer als bei anderen Sozialleistungen. Als Einkommen nicht auf die Grundsicherung bei der Rente anzurechnen sind zum Beispiel:

  • Leistungen der Sozialhilfe wie beispielsweise Pflegegeld,
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz,
  • Schmerzensgeld,
  • etc.

Anzurechnen sind im Umkehrschluss demnach jegliche Verdienste aus Nebenjobs, von denen Steuern und die Beiträge zur Sozialversicherung sowie 30 % des daraus entstehenden bereinigten Einkommens abgesetzt werden. Das dürfen allerdings wiederum nur höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 sein. Führen Sie als Rentner beispielsweise eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, die steuerfrei ist, so bleibt Ihnen dabei ein Freibetrag von 200 Euro im Monat.

Grundsicherung bei der Rente: Wie werden Vermögenswerte behandelt?

Wer bekommt Grundsicherung? Haben Sie die Altersgrenze erreicht und nicht genug Einkommen und Vermögen, kann Grundsicherung beantragt werden.
Wer bekommt Grundsicherung? Haben Sie die Altersgrenze erreicht und nicht genug Einkommen und Vermögen, kann Grundsicherung beantragt werden.

Die Vermögensanrechnung bei der Grundsicherung im Alter ist – genau wie die Einkommensanrechnung – etwas anders geregelt als bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Grundsätzlich ist jedes Vermögen einzusetzen, § 90 des SGB XII definiert allerdings auch viele Werte, die nicht verbraucht werden müssen, bevor die kleine Rente durch Grundsicherung aufgestockt werden kann.

Dazu gehören beispielsweise ein angemessener Hausrat, Erbstücke, ein angemessenes Hausgrundstück, kleinere Barbeträge an Geld oder eine staatlich geförderte Altersvorsorge.

Die Grundsicherung als Hilfe für Rentner: Was gilt für Ehepartner?

Auch Einkommen und Vermögen des Ehepartners wird bei der Grundversorgung in der Rente angerechnet. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Beträge den fiktiven Betrag übersteigen, den der Lebenspartner erhalten würde, wenn er ebenfalls Grundsicherung im Alter beziehen würde.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, aufgrund von zu wenig Rente ergänzend Grundsicherung beantragen zu wollen, sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Dieses kann Ihnen dabei behilflich sein, zu errechnen, wie hoch Ihr Anspruch genau ist und inwieweit vorhandenes Vermögen – auch des Ehepartners – angerechnet werden kann.

Beachten Sie: Für Kinder gilt gegenüber ihren Eltern diese Einkommensanrechnung bzw. ein Unterhaltsanspruch nicht. Erst, wenn die Kinder bzw. die Eltern der bezugsberechtigten Person mehr als 100.000 Euro Jahresgehalt vorweisen können, ist Unterhalt durch die Kinder zu leisten. Dann hat der Antragsteller meist keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung im Alter.

Grundsicherung für Rentner: erlaubte Wohnungsgröße

Wie bereits erwähnt, wird bei der Grundsicherung für Rentner auch die Miete übernommen. Viele Leistungsbezieher fragen sich deshalb, ob es egal ist, wie hoch die Mietkosten sind oder ob bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen. Auch hierbei gelten die gleichen Regeln wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. beim Bürgergeld.

Das bedeutet: Sowohl Ihre Kaltmiete als auch die Nebenkosten werden bei der Grundsicherung zur Rente als tatsächliche Kosten übernommen. Lediglich die Stromkosten sowie weitere Kosten wie Internet oder Telefon müssen Sie selbst aus dem Regelsatz bestreiten. Gleichzeitig sollten Sie sich allerdings auch an die Vorgaben zur Größe und zu den Kosten Ihrer Wohnung halten.

Denn: Nur, wenn Kosten und Größe angemessen sind, werden diese auch in vollem Umfang übernommen. Für eine Einzelperson gelten in etwa 45 qm als angemessen, jede weitere Person rechtfertigt etwa 15 qm mehr Wohnfläche. Hinsichtlich der Kosten gibt es keine genauen Richtwerte. Denn diese orientieren sich stark an der Lage der Wohnung. Je nachdem, ob Sie in einer Groß- oder Kleinstadt wohnen, können sich die Quadratmeterpreise hier stark unterscheiden.

Wichtig ist deshalb, dass Sie den aktuellen Mietspiegel in Ihrer Stadt zur Berechnung heranziehen. Wollen Sie umziehen und erhalten bereits eine ergänzende Grundsicherung zur Rente, lassen Sie sich die Kosten vorher von der verantwortlichen Stelle absegnen. Ist die Wohnung zu teuer kann es sein, dass Ihnen sonst keine bzw. nur ein Teil der Mietkosten gezahlt werden.

Grundsicherung oder Wohngeld für Rentner beantragen? Andere Sozialleistungen sind normalerweise der Grundsicherung vorrangig. Dazu zählt auch das Wohngeld. Sollte also durch einen Antrag auf Wohngeld Ihre Hilfebedürftigkeit nicht mehr vorhanden sein, haben Sie keinen Anspruch auf eine Zahlung der Grundsicherung zu Ihrer Rente. Grundsätzlich sind potentiell Leistungsbeziehende dazu verpflichtet, vorrangige Sozialleistungen zuerst in Anspruch zu nehmen, falls dies möglich ist.

Vorzeitig in Rente: Grundsicherung ab 63 Jahren?

Grundsicherung: Bei der Rente mit 63 Jahren ist ein vorzeitiger Bezug nicht möglich.
Grundsicherung: Bei der Rente mit 63 Jahren ist ein vorzeitiger Bezug nicht möglich.

Gewisse Personengruppen haben die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen.

Damit haben Sie die Regelaltersgrenze jedoch noch nicht erreicht. Was ist in solch einem Fall bei der Grundsicherung zu beachten?

Eine Grundsicherung zur Rente mit 63 Jahren zu erhalten, ist nicht möglich. Zumindest nicht, wenn es um die Grundsicherung im Alter geht, da hierzu die Regelaltersgrenze erreicht werden muss.

Reicht Ihre vorzeitige Rente nicht aus und sind Sie demnach hilfebedürftig, können Sie allerdings Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten. Eine andere Möglichkeit ist der Bezug von Wohngeld. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beim zuständigen Sozialamt beraten.

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Grundsicherung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

21 Gedanken zu „Grundsicherung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

  1. Horst W.

    Guten Tag
    Ich bekomme SGB Xll 502,00 €
    Miete. 384,00€

    Einkommen Altersrente 181,53
    Zusatzrente LBV 30,59
    Sterbegeldversicherung 20,00
    Freibetrag Zusatzrente. 30,59

    Also Grundsicherung Leistung 724,47

    Nun hab ich ein Schreiben von der VBL bekommen
    Das sie mir die Rente von 4,619,08 als Abfindung
    Überweisen da ich unter dem Regel Satz von 33,50
    Liege !!
    Das Sozialamt möchte nun aber das überwiesene
    Geld von mir zurück haben , da es von ihrer Seite die
    Grundsicherung überbezahlt wurde !!
    Meine Frage ist, das es rechtens ist das mir meine Rente
    Eingezogen wird ??
    Ist es nicht richtig das mir ein Vermögen von 5000€ zusteht .

    Ganz lieben Gruß
    Horst W.

  2. Maik

    Sehr geehrtes Arbeitslosenselbsthilfe.org Team!
    Schön, das es euch gibt. ❤️
    Ich bin seid Jan.2018 in „Frührente“ und bekomme monatlich eine Rentenzahlung von der DRV in Höhe von 694,00 € + Grundsicherung vom Amt für Soziales. Seid längerem Nervt mich, das Menschen wie ich die zumindest 24 Jahre in Vollzeit gearbeitet haben und jetzt aufgrund der „Grundsicherungsleistungszahlung“ wie ein Hartz4´ler berechnet werde zumal die Jahresabrechung des Vermieters mir auch noch als „Einkommen“ auf meine Grundsicherung angerechnet wird! Das kann doch so nicht richtig sein für Rentner / Frührentner! Irgendwas läuft doch „schief“ im System. Nichts gegen Hartz4´ler, war ja selbst mal bei denen, aber wo ist die „Akzeptanz“ dazu bzgl. dem der Jahrelang geknüppelt hat und demjenigen, der noch nicht mal weiß, was aufstehen morgens bedeutet? Darauf hätte ich gerne mal eine Antwort und bedanke mich im Vorfeld darüber.

  3. Ella

    Ich bin Hartz 4 emfängerin, mein Mann bekommt eine Rente von 328€, was steht uns von der Grunsicherung noch zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ella,

      nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner. Berechnungen führen wir im Einzelfall nicht durch.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. erika t.

    Ich bin 70 Jahre alt und bekomme Grundsicherung im Alter. Wieviel darf ich pro Monat in einem (nicht ehrenamtlichen) Job dazuverdienen? Darf ich überhaupt etwas dazuverdienen?
    MFG Erika

  5. Jörg

    Hallo
    Ich werde im Januar 2019 , 62 Jahre alt.ich bin ca 10 Jahre Hartz 4 Empfänger. Ich war über 20 Jahre selbständig, und habe nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Bekomme somit nur eine Mindestrente.
    Meine Frage. Kann ich mit 63 Jahre diese Mindestrente beantragen?
    Ich habe seit 8 Jahren ein Mini Job von 400€.
    Mfg Jörg

  6. melli

    Bei meiner Oma möchte das Sozialamt von allen Kindern und Enkeln Einkommensnachweise – wir sind ein paar mehr und weit verstreut. Kann ich das irgendwie anders lösen ?

    Wenn allerdings das Einkommen von Kindern oder Eltern der oder des Antragsberechtigten sehr hoch ist (mindestens 100.000 € jährliches Gesamteinkommen), entfällt der Grundsicherungsanspruch.

  7. Jean R.

    Ich kriege Rente ab 1.92018 aber Jobcenter habe meine Bewilligung bis 30.8 gekündigt,ich weiß nicht wie ich Leben sollst,ich bei Grundversorgung und haben gesagt dass die nicht zustande sind.was sollst ich machen?ich habe eine Widerspruch gegen Bescheid geschickt.danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jean,

      das Jobcenter sollte Ihnen Auskunft geben können, welche Stelle stattdessen für Sie zuständig ist.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. gerhard

    Hallo
    ich habe zum 1 September meine Altersrente beantragt 65+ 7 Monate jetzt kommt heute ein Schreiben von der Krankenkasse wo es heißt ich sei nicht mehr Krankenversichert.
    War die letzten 2,5 Jahre bei meiner Frau Familienversichert, was aber 9/10tel nach Angaben der AOK nicht erreicht
    Was kann ich jetzt machen, meine Regelrente erreicht nichtmal 500,- €

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gerhard,

      mit einem solchen Anliegen sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung wenden. Für Rechtsberatung über mögliche rechtliche Schritte wenden Sie sich an einen Anwalt. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Melchior

    Hallo liebes Team!

    Meine Eltern sind auf Grundsicherung angewiesen, da die Rente von meinem Vater nicht reichen wird.
    Nun träumen die beiden um einen Standortwechsel, wenn es soweit ist (1.1.19), um in der Nahe der Kinder/Enkelkinder zu leben.
    Wir wissen es nicht, wie wir am besten den reibungslosen Übergang darstellen sollten.
    1. Vorher umziehen und an dem neuen Standort Rente und Sozialhilfe beantragen-> Risiko: Kosten für parallel Miete monatelang.
    2. Alle Unterlagen noch bei dem alten Standort klar machen und erst später umziehen. Risiko: Ablehnung der Sozialleistungen nach dem Umzug. Pflicht zur Genehmigung.

    Wie ist es allgemein mit den Umzügen in dieser Situation?

    3. Oder haben Sie eine Idee?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melchior,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Hartmut B.

    Sehr geehrte Damen und Herren
    ich habe eine Frage. Ich bin verheiratet. Meine Frau ist 59 Jahre, sie bekommt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von 554 € und eine Grundsicherung von 46 € und ich bin 62 Jahre alt und bekomme eine Altersrente für Schwerbehinderte in Höhe von 624 €. Habe ich Anspruch auf eine Grundsicherung und wie verhält es sich mit der Anrechnung?
    Mit freundlichen Grüßen
    Hartmut

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hartmut,

      das können wir pauschal nicht beantworten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Ulla T.

    Hallo! Ich habe 703,00€ Rente monatlich und bekomme als Aufstockung knapp 200€ vom Sozialamt.
    Meine Bitte um einen Bekleidungszuschuss wurde abgelehnt-das sei im Regelsatz enthalten und ausserdem nur bei Heimbewohnern möglich.
    Ist das korrekt?
    MfG
    U.Tübben

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ulla,

      im Regelsatz ist ein Teil für den Kauf von Kleidung vorgesehen, das stimmt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Willem

    Der Amtsschimmel gallopiert mal wieder, Zitat aus heutigem Schreiben vom Grundsicherungsamt:

    „Mit Schreiben vom 25.01.2018 erklärten Sie mir, dass Sie eine Urlaubsreise antreten werden.

    Teilen Sie mir bitte mit, für welchen Zeitraum Sie sich wo im Urlaub befinden.

    Sollten Sie eine Reise gebucht haben (Flugreise, Schiffsreise, Busreise,…), so reichen Sie mir bitte die entsprechenden Tickets ein.

    Ich bitte um Vorlage der Unterlagen bzw. einer Erklärung bis zum 15.02.2018 .“

    …..Humor ist, wenn frau/man trotzdem lacht……

  13. Christine L.

    Ist mein Bescheid rechnerisch korrekt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christine,

      dies können Sie oben auf dieser Seite unter Angabe Ihrer Mailadresse, des Jobcenters und dem Datum des Bescheids kostenlos überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Scheding

      Guten Tag.
      Ich bin Hartz IV Empfänger und möchte fragen wie es bei mir aussehen wird?. Ich bin viele Jahre Arbeitslos hab nur gelegenheitsjobs getätigt. Wenn ich in Rente gehen möchte was wahrscheinlich nicht passieren würde was ist mit mein Hartz IV und meiner Miete? Muss ich es vom Hartz IV bezahlen falls ja was bedeutet es dann für mich was hab ich noch zum leben?. Bekomme jetzt noch 434 € und danach?? Muss ich mir Gedanken machen über mein Leben das ich dann auf der Straße leben muss??. Bitte um Info bitte. Mache mir Gedanken darüber.

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