Viele Menschen geraten in Deutschland auf Grund von Arbeitslosigkeit in eine schwierige finanzielle Situation. Da es kaum möglich ist, ohne ein laufendes Einkommen alle Kosten des täglichen Lebens – beispielsweise Miete, Strom, Lebensmittel und Bekleidung – zu tragen, haben diese Personen Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese wird auch Arbeitslosengeld (ALG) II bzw. umgangssprachlich Hartz 4 genannt.

Weniger bekannt ist die zweite Form der finanziellen Unterstützung. Hierbei handelt es sich um die Grundsicherung im Alter. Senioren, die nicht dazu in der Lage sind, mit der gesetzlichen Rente ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, haben auf diese einen Anspruch. Mit ihrer Hilfe soll Altersarmut bekämpft werden, von der vor allem ehemalige Minijobber, Langzeitarbeitslose und Angestellte aus dem Niedriglohnsektor betroffen sind.
In diesem Ratgeber gehen wir auf beide Formen der Grundsicherung ein. Welche Höhe der Leistungen zu erwarten ist, interessiert natürlich die meisten Betroffenen. Was hierbei zu beachten ist und welche Faktoren Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung haben, werden wir im Folgenden erklären.
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Kurz und bündig: Das Wichtigste zur Grundsicherung
Ja, es gibt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Arbeitslosengeld (ALG) II oder Hartz 4 genannt, und die Grundsicherung im Alter.
Beim ALG II hängt die Höhe der Leistungen von Familienstand und Wohnsituation ab. Zusätzliches Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet.
Die Grundsicherung im Alter ist eine Aufstockungsleistung, d.h. ihre Höhe bestimmt sich individuell aus der Differenz von Bedarf und Einkommen inkl. Rente.
Inhalt
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Wie hoch sind die Leistungen?
Bei dieser Form der Grundsicherung hängt die Höhe der finanziellen Hilfeleistung vor allem vom sogenannten Regelsatz ab. Je nach Familienstand und Wohnsituation haben Hartz-4-Empfänger Anspruch auf unterschiedlich hohe monatliche Bezüge. Diese können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2019 | Monatlicher Regelsatz 2020 |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 424 | 432 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 382 | 389 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 322 | 328 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 302 | 308 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 245 | 250 |
Erwirtschaftet ein ALG-2-Bezieher zusätzliches Einkommen, wird dies auf die Grundsicherung angerechnet. Die Höhe der Geldleistung verringert sich somit. Allerdings steht allen Hartz-4-Empfängern ein Freibetrag von mindestens 100 Euro zu. Der Betrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, muss berücksichtigt werden, wenn Sie die Grundsicherung berechnen.
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter? Informationen zu Einkommen und Bedarf

Wie die Grundsicherung im Alter bezüglich ihrer Höhe ausfällt, lässt sich nicht pauschal festlegen. Hierbei handelt es sich nämlich um eine Aufstockungsleistung, die sich nach den Ansprüchen des jeweiligen Einzelfalls richten.
Um die Grundsicherung und ihre Höhe zu berechnen, müssen das Einkommen inklusive Rente und der Bedarf einer Person einander gegenübergestellt werden.
Zum Einkommen zählen unter anderem der Verdienst aus einer selbstständigen oder abhängigen Beschäftigung, Krankengeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Ihre Rente – ausgenommen ist hiervon jedoch die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Zum Bedarf, der die Grundsicherung in ihrer Höhe beeinflusst, gehören unter anderem die folgenden Posten:
- Hartz-4-Regelsatz
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Miete, Nebenkosten und Heizung in angemessener Höhe
- Mehrbedarf (z. B. für erheblich bzw. außergewöhnlich gehbehinderte Personen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie erfolgt die Berechnung, wenn ich nach einem Jahr Arbeitslosigkeit „tiefer absteige“ und meine Ehefrau
(schon lange) eine gute Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht? Inwieweit wird Diese verrechnet?
Sind auch Sparguthaben inbegriffen? Wie verhält es sich mit Miete und Wohngeld?
Wie hoch ist allgemein die/eine Bemessungsgrenze?
Mit frdl. Gruß
Wolfram U.
Hallo Wolfram,
da Sie beide in der Ehe eine Bedarfsgemeinschaft bilden, werden die Bezüge miteinander verrechnet. In der Regel reduzieren sich die Regelsätze von 416 auf 374 Euro. Auch ein Sparguthaben kann, wenn es das Schonvermögen übersteigt, angerechnet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier: https://www.hartz4hilfthartz4.de/vermoegen/
Das Team von hartz4hilfthartz4.de
Meine Frau hat Hartz IV beantragt. Jetzt kommt die Frage da ich insolvent bin und zu meinem Gehalt noch Kilometer Geld bekomme, wird dieses angerechnet,? Vielen Dank für ihre Bemühungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente und auch einen Wohngeldzuschuß.
Besteht die Möglichkeit zusätzlich einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, oder gibt es nur eines von beiden, Wohngeld oder Grundsicherung?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Ich gehe arbeiten und verdiene 1690 Euro meine Frau wird aus Gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen diese beträgt ca.160 euro wie hoch wäre die Grundsicherung.