Geldgeschenke an die Kinder – Werden sie angerechnet oder nicht?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste über Geldgeschenke die Kinder:

Müssen Geldgeschenke an meine Kinder mit meinem Hartz-4-Bezug verrechnet werden?

Nein. Bekommen Kinder von Hartz-4-Empfängern zu Weihnachten und zum Geburtstag Geld geschenkt, dann muss dieses nicht mit dem Regelsatz verrechnet werden – insofern das „übliche Maß“ nicht überschritten wird.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn das Jobcenter wegen Geldgeschenken eine Rückzahlung fordert?

Unter Umständen ja, in mehreren Urteilen, bei welchen Kläger Einspruch gegen entsprechende Rückzahlungsbescheide vom Jobcenter einlegten, wurde den Betroffenen Recht gegeben.

Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze für Geldgeschenke an Kinder?

Nur Geldgeschenke, die Kinder bei der Konfirmation oder Jugendweihe erhalten, haben eine Höchstgrenze. Diese liegt bei insgesamt 3100 Euro.

Geld von der Oma: Ein Fall sorgte für Aufsehen

Geldgeschenke für Kinder sind besonders zu Weihnachten und Geburtstag beliebt. Doch werden diese mit dem Hartz-4-Regelsatz verrechnet?
Geldgeschenke für Kinder sind besonders zu Weihnachten und Geburtstag beliebt. Doch werden diese mit dem Hartz-4-Regelsatz verrechnet?

Wird Hartz 4 bezogen, dann gilt es, jede Art von Einkommen offen darzulegen – schließlich soll die Grundsicherung nur bei wirklichen Fällen von Bedürftigkeit gewährt werden. Das ist für viele eine Umstellung, da jeder Betrag eine potenzielle Kürzung der Leistungen zur Folge haben kann.

Dies gilt zum Beispiel für Geldgeschenke, welche Kinder üblicherweise zu Geburtstagen und anderen Festivitäten bekommen. Eltern befürchten nicht selten, dass für die Kinder überwiesene Beträge auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden.

Wie auch bei Geldgeschenken für Hartz-4-Beziehende allgemein, gibt es bei der Debatte „Geldgeschenke für die Kinder – anrechnen oder nicht?“ einen Präzedenzfall, der folgendermaßen verlief:

In einer Hartz-4-Familie bekamen die Kinder Geldgeschenke von ihrer Oma überwiesen, jeweils zum Geburtstag und zu Weihnachten. Insgesamt betrug die Summe 570 Euro. Das Jobcenter forderte daraufhin einen Teil der bereits ausgezahlten Leistungen zurück. Die Betroffenen fochten die Entscheidung an, und ein jahrelanger Rechtsstreit entfaltete sich. Schließlich gab das Jobcenter im Jahr 2011 die Rückzahlungsaufforderung von 510 Euro auf. Die Geldgeschenke für die Kinder durften also von der Familie behalten werden.

Was passiert, wenn Kinder Geldgeschenke von ihrer Oma zu Weihnachten bekommen?
Was passiert, wenn Kinder Geldgeschenke von ihrer Oma zu Weihnachten bekommen?

Diese Geschichte wird gerne als Sieg für die Betroffenen interpretiert. Dennoch gilt hier zu bedenken, dass die Aufforderung lediglich fallen gelassen wurde, ein Urteil gab es nicht. Zudem wurde der entsprechende Bescheid deshalb zurückgezogen, weil zuvor das Bundessozialgericht auf formale Mängel des Schreibens hingewiesen hatte. Dabei ging es jedoch um die Art der Aufzählung und nicht zwangsläufig um eine Ungerechtigkeit seitens des Amtes.

In der Regel werden Geldgeschenke für die Kinder nicht angerechnet

Auch wenn dieser Fall nicht ohne Weiteres übertragbar ist, können Eltern aufatmen. Geldgeschenke, die Kinder zu Weihnachten und zum Geburtstag erhalten, werden in der Regel nicht von den Hartz-4-Zahlungen abgezogen – insofern sie überhaupt durch das Jobcenter nachvollzogen werden können.

Laut SGB II fallen solche Zuwendungen für Kinder von Hartz-4-Beziehenden unter „Nicht zu berücksichtigendes Einkommen“ laut § 11 a:

(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

Da bei derart einmaligen Zahlungen nicht davon ausgegangen werden kann, dass Betroffene Ihre Bedürftigkeit überwinden, haben Sie also keine mindernde Wirkung auf die Grundsicherung.

Sind Geldgeschenke für Kinder also nicht regelmäßig und bleiben im Rahmen, werden sie nicht angerechnet.

Was die Geldgeschenke für Kinder angeht, gibt es jedoch eine konkrete Begrenzung – nämlich für Konfirmation und Jugendweihe. Beziehen die Eltern ALG 2, dann dürfen den Kindern maximal 3.100 Euro geschenkt werden. Dies ist im § 1 Abs. 1 Nr.
12
der ALG II-Verordnung festgehalten. Wird diese Grenze überschritten, sind etwaige Rückzahlungsforderungen legitim.

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Geldgeschenke an die Kinder – Werden sie angerechnet oder nicht?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

5 Gedanken zu „Geldgeschenke an die Kinder – Werden sie angerechnet oder nicht?

  1. S.Daniela

    Hallo liebes Team,
    meine Tochter hat für ihre beiden Kinder 200€ überwiesen bekommen. Diese sind für Geschenke gedacht und auch als Geschenk Kinder auf dem Kontoauszug ausgewiesen.
    Darf das Jobcenter diese als Einkommen der Kinder anrechnen? (beide Kinder sind unter 2 Jahre)
    Ich benötige einen genauen Paragraphen zu Widerlegung, falls diese Anrechnung nicht zulässig ist.

    Vielen Dank im voraus
    Daniela

  2. Sandra

    Hallo liebes Team,
    Ich beziehe Bürgergeld
    Meine Töchter, 17 und 19 J., beide gehen noch
    zur Schule und machen Abitur, bekommen
    mtl. je 40 Euro Taschengeld von ihrer
    Patentante.
    Dieses wurde im Bewilligungsbescheid des
    Jobcenters als Einkommen angerechnet.
    Ist das rechtens?

    Liebe Grüße
    Sandra

  3. Denise

    Hallo,
    Derzeit beziehe ich Harz IV. Ich habe einen Sohn und vor kurzem hatte er Geburtstag. Er bekam zum Geburtstag knappe 500€.
    Hätte ich das beim JC angegeben müssen? Das ist nun schon 1 Monat her und die Leistung beziehe ich auch erst seit knapp 2 Monaten. Und wird dieses Geld angerechnet? Ich kenne mich leider nicht so aus und hoffe auf eine Antwort!
    Liebe Grüße

  4. Frank

    Hallo Johannes,
    hierbei stellt sich eine ganz wichtige Frage die es zu beantworten gilt… Auf wessen Namen läuft der Sparvertrag? Wenn er auf den Namen Ihres Enkels läuft, gilt eine Rückzahlungsforderung seitens des JC so gut wie sicher und in dem Fall haben Sie leider für den Staat gespart… Wenn er auf Ihren Namen läuft können Sie sich beruhigt zurücklehnen, dürfen das Geld aber nicht auf sein evtl. vorhandenes Konto überweisen, da dies ja wieder eine „schädliche“ Schenkung wäre… Aber Ihnen fällt da bestimmt ein anderer Weg ein um ihm etwas Gutes zu tun 🙂 Er sollte nur darauf achten keine größeren Anschaffungen auf seinen Namen zu tätigen, da dies natürlich wieder hinterfragt werden könnte….

  5. Johannes

    Wie verhält es sich mit folgender Konstellation: Für meinen Enkel habe ich nach seiner Geburt im Jahr 2000 einen Sparvertrag Modell S-Prämiensparen- flexibel- mit einer Laufzeit von 25 Jahren bei der [von der Redaktion entfernt] angelegt. Das Spargut als Ausbldungssicherung gedacht. Die monatlichen Sparbeiträge werden von geleistet. Das Sparbuch befindet sich in meinem Besitz.
    Heute lebt mein Enkel, jetzt 18-jährig, in einer Hartz 4-Familie. In regelmäßigen Abständen wird von der ARGE nach Kapitalerträgen gefragt, die mit den Hartz 4-Leistungen verrechnet werden sollen. Meine Frage: Wird das frei werdende Geld der Sparanlage nach Ende der Laufzeit mit den Hartz 4-Bezügen der Familie berrechnet, was für mich bedeutet, dass ich für den Staat gespart hätte.
    Für eine Einschätzung wäre Ihnen sehr verbunden. Herzlichen Dank

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