Förderung des sozialen Wohnungsbaus – 2 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum

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Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten Mangelware. Zu den Leidtragenden zählen vor allem ALG-2-Empfänger sowie Hartz-4-Aufstocker. Doch obwohl dieses Problem seit Langem bekannt ist, haben viele Landesregierungen jahrelang kaum in den Bau von Sozialwohnungen investiert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, plant die Bundesregierung nun anscheinend eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel der Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Geplante Grundgesetzänderung soll Wohnungsengpässe bekämpfen

Eine Grundgesetzänderung soll zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beitragen.
Eine Grundgesetzänderung soll zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beitragen.

Die Bundesregierung scheint auf die Notlage auf dem deutschen Wohnungsmarkt zu reagieren. Wie die F.A.Z. mitteilt, plant die Große Koalition eine Grundgesetzänderung, welche auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zielt. Artikel 104d soll folgendermaßen lauten:

Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

In den Jahren 2020 und 2021 sollen zusätzlich 2 Milliarden Euro in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen zweckgebunden sein. Bislang hatten einige Länder zwar Geld zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus erhalten, dieses wurde aber nicht immer für eben diesen Zweck verwendet.

Was ist der soziale Wohnungsbau eigentlich genau?

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollen 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollen 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Vor allem für Hartz-4-Empfänger ist das Thema „Wohnung“ von besonderer Bedeutung. Sie erhalten, neben dem Regelsatz, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter.

Allerdings ist hierbei eine wichtige Einschränkung zu berücksichtigen: Sowohl die anfallenden Miet- und Nebenkosten als auch die Größe der Wohnung müssen angemessen sein. Hierzu hat fast jede Stadt eigene Regelungen.

Kritiker bemängeln schon seit Langem, dass die von den Städten und Kommunen angesetzten Werte viel zu niedrig seien. Dies hat zur Folge, dass viele Hartz-4-Empfänger nur sehr schwer eine passende Wohnung finden.

Mit dem sozialen Wohnungsbau soll diesem Problem entgegengewirkt werden. Der Staat fördert hierbei den Bau von Wohnungen, die zu günstigen Preisen an sozial schwächere Menschen vermietet werden. In der Regel müssen Mieter einen sogenannten Wohnberechtigungsschein vorlegen, damit sie in eine Sozialwohnung ziehen können.

Zum Anfang des Jahres 2018 wurden die Richtwerte für angemessene Mieten in Berlin erhöht. Damit reagierte die Regierung auf die stark gestiegenen Mieten in der Hauptstadt.
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Förderung des sozialen Wohnungsbaus – 2 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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Ein Gedanke zu „Förderung des sozialen Wohnungsbaus – 2 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum

  1. Ines S.

    Es wäre schon mal ein Anfang,sofort die Richtwerte für angemessenen Wohnraum anzugleichen. In jedem Bundesland ist er ungeregelt. ich wohne in einem Gebiet wo viele stationierte Amerikaner leben,diese haben den Mietspiegel in den letzten Jahrzehnten in die Höhe getrieben,weil sie jeden Preis zahlen. Aber das Jobcenter zahlt nur den üblichen, angemessenen und durchschnittlichen Unterkunftspreis. Das heißt für mich,dass ich für 50 qm vom Regelsatz Geld abzweigen muss und dieses mir am Monatsende fehlt.

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