Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz ab 2018: Mehr Geld für Hilfebedürftige

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Gute Nachrichten für Hartz-4-Empfänger: Ab 2018 werden die maßgebenden Regelsätze voraussichtlich leicht angehoben. Damit werden diese an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Durch die Erhöhung von Hartz 4 steigt der Regelsatz für Alleinerziehende beispielsweise von aktuell 409 auf 416 Euro.

Erhöhung von Hartz 4: Wie hoch fällt sie aus?

2018 gibt es eine Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz!
2018 gibt es eine Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz!

Vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz beschlossen. Wirksam wird diese Änderung mit Jahresbeginn 2018, sofern der Bundesrat zustimmt.

Dabei handelt es sich allerdings um eine reine Formsache. Eigentlich ein Grund zur Freude, allerdings ist die Erhöhung von den Hartz-4-Leistungen vergleichsweise gering.

So erhalten alleinstehende Arbeitslose ab Januar 2018 nur sieben Euro mehr. Der maßgebende Regelsatz steigt von aktuell 409 auf 416 Euro. Die geringste Anhebung gibt es bei Kindern unter sechs Jahren: Die Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz beträgt hier nur drei Euro (von monatlich 237 auf 240 Euro).

Mehrere Wohlfahrtsverbände und auch die Partei „Die Linke“ halten die Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz für viel zu gering. Sie fordern eine deutlichere Anhebung der Leistungen, da auch die Lebenshaltungskosten immer weiter steigen würden.

Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz ab 2018 im Überblick

Zusammengefasst finden Sie im Folgenden eine Übersicht der ab 2018 voraussichtlich geltenden Regelsätze bei Hartz-4-Bezug:

RegelbedarfsstufeBerechtigteRegelsatz in Euro
1Alleinstehende/Alleinerziehende416
2Paare/Bedarfsgemeinschaften374
3Erwachsene im Haushalt anderer332
4Jugendliche von 13 bis unter 18 Jahre316
5Kinder von 6 bis unter 13 Jahre296
6Kinder von 0 bis unter 6 Jahre240

Wonach richtet sich der Hartz-4-Regelsatz?

Der Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz liegt eine komplexe Berechnung zu Grunde, welche den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Die Grundlage der Berechnung bildet das sogenannte Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG).

In diesem ist detailliert aufgeschlüsselt, wie hoch die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für die verschiedenen Personengruppen (Einpersonenhaushalte, Bedarfsgemeinschaften, Jugendliche, Kinder etc.) ausfallen.

Zu den relevanten Verbrauchsausgaben zählen unter anderem:

  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
Welcher Hartz-4-Regelsatz Ihnen zusteht, können Sie mit unserem Hartz-4-Rechner ermitteln.
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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