Wenn ein Nachlass nicht an eine Einzelperson übergeben wird, sondern an der Erbschaft mehrere Personen beteiligt sind, ohne, dass das Erbe geteilt wird, dann spricht das Recht von einer Erbengemeinschaft. Die Betroffenen werden dann als Miterben, nicht als Alleinerben bezeichnet.

Doch was passiert, wenn Sie als Hartz-4-Empfänger einer Erbengemeinschaft angehören? Im Normalfall wird ein Erbe auf Ihre Bezüge angerechnet. Verhält es sich bei Gemeinschaftserbe ähnlich? Ob Hartz 4 und eine Erbengemeinschaft vereinbar sind, erfahren Sie in diesen Beitrag.
Das Wichtigste zur Erbengemeinschaft bei Hartz-4-Bezug in Kürze
Wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, kann der Nachlass ungeteilt allen als Erbengemeinschaft zukommen. Es handelt sich demnach um gemeinschaftliches Vermögen.
Ist ein Hartz-4-Empfänger Teil der Erbengemeinschaft, kann das Jobcenter diesem nicht das gesamte Erbe anrechnen. In der Regel kann es ihn aber dazu auffordern, sich seinen Teil zur Sicherung des Lebensunterhalts auszahlen zu lassen.
Wie mit einer Erbschaft verfahren wird, wenn der Hart-4-Bezieher nicht Teil einer Erbgemeinschaft ist, erfahren Sie hier.
Inhalt
Was ist eine Erbengemeinschaft?

Die Erbengemeinschaft ist in § 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert. Demnach wird eine Erbengemeinschaft gebildet, wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Der Nachlass wird dabei gemeinschaftliches Vermögen aller. Oft wird ein Anwalt oder Notar hinzugezogen.
Diese Form des Erbens hat zur Konsequenz, dass das Erbe nicht aufgeteilt wird, sondern dass alle Angehörigen gleichsam am ungeteilten Nachlass berechtigt sind. Diese Handhabung geht noch auf germanisches Recht zurück und lässt sich am besten an einem Beispiel erläutern. Sind Sie beispielsweise als Hartz-4-Empfänger in einer Erbengemeinschaft, die ein Haus gemeinsam besitzt, sind alle Parteien für dieses in gleichen Teilen verantwortlich. Zwar können Maßnahmen zur Instandhaltung des Hauses, wie beispielsweise eine Reparatur, von nur einem Miterben alleine getroffen werden, doch Veränderung oder Verkauf werden in der Gruppe beschlossen.
Wie wird bei ALG II im normalen Erbfall verfahren?
Welche Auswirkungen hat also Hartz 4 auf eine Erbengemeinschaft? Dazu ist es sinnvoll, zuerst zu verstehen, welche Konsequenzen ein herkömmliches Erbe für Hartz-4-Empfänger haben kann. Laut § 11 des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) wird ein Erbe als einmalige Einnahme und damit als Einkommen verstanden.

Gemäß dem Sozialrecht ist Einkommen auf Hartz-4-Bezüge anzurechnen. Dies gilt auch für Sachgegenstände, die schließlich verkauft und zu Geld gemacht werden können, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Im Falle von einmaligen Zahlungen wie einem Erbe sieht das Gesetz vor, dass diese einmalig im Monat des Zuflusses anzurechnen sind.
Wenn der Wert des Erbes allerdings so hoch ist, dass dadurch der Hartz-4-Anspruch für den besagten Monat entfallen würde, kann der Wert des Einkommens gleichmäßig auf sechs Monate verteilt werden. Bei 3.000 € würden demnach monatlich 500 € als zusätzliches Einkommen auf die Bezüge des Erben angerechnet.
Wie wirkt sich eine Erbengemeinschaft auf Hartz 4 aus?
Sind Sie als Hartz-4-Empfänger Teil einer Erbengemeinschaft, ist die Situation jedoch eine andere. In diesem Fall kann nicht das gesamte Erbe angerechnet werden, da es nicht ausschließlich Ihnen gehört und es deshalb auch nicht alleine Ihnen zugute kommt. Stattdessen hängen die Folgen in der Regel davon ab, in welcher Form das Erbe zufließt. In jedem Fall kann das Jobcenter Sie aber im Normalfall dazu auffordern, ihm Ihren Teil zur Verfügung zu stellen.
Handelt es sich beim Nachlass, den Sie als Empfänger von Hartz 4 mit Ihrer Erbengemeinschaft teilen, um ein Gelderbe, gilt dieses als Einkommen, nicht als Vermögen, und der Leistungsempfänger kann dazu aufgefordert werden, seinen Anteil zu beanspruchen und für seinen Lebensunterhalt zu nutzen. Bis zur Entscheidung der Gemeinschaft kann der Leistungsträger den Hartz-4-Regelsatz dann in Form eines Darlehens zahlen, den der Erbe später zurückzahlen muss, sobald er sein Erbe beanspruchen konnte.
Hallo,
Wenn die Erbengemeinschaft die Möglichkeit des Bewohnens reinräumt und dafür aber eine Nutzungsentschädigung als mietähnliches Verhältnis, gemäß der ALG 2 Mietbestimmungen, verlangt, trägt dann das Jobcenter diese Kosten des Vertrags?