Bürgergeld und Auto-Besitz: Geht das?

FAQ: Bürgergeld bei Auto-Besitz

Kann man mit Bürgergeld ein Auto haben?

Grundsätzlich ist es erlaubt, während des Bezugs von Bürgergeld einen Pkw zu besitzen. Wenn Sie Bürgergeld beantragen, müssen Sie jedoch auf dem Antrag angeben, ob der Wert Ihres Fahrzeugs angemessen ist.

Wie teuer darf ein Auto bei Bezug von Bürgergeld sein?

Der Wert Ihres Autos darf 15.000 Euro nicht übersteigen, um noch als angemessen zu gelten. Dabei ist wichtig zu wissen, dass ein Fahrzeug von angemessenem Wert nicht zum Schonvermögen in Höhe von ebenfalls 15.000 Euro dazuzählt, das jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusteht.

Kann das Jobcenter ein Darlehen für den Autokauf vergeben?

Unter bestimmten Umständen kann das Jobcenter auf Antrag ein Darlehen vergeben, um Sie beim Kauf eines Autos zu unterstützen. Dafür muss das Jobcenter aber einen Bedarf erkennen. Mehr Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.

 Dürfen Bürgergeld-Empfänger ein eigenes Auto besitzen?

Ist es erlaubt, ein Auto bei Bürgergeld-Bezug zu besitzen?
Ist es erlaubt, ein Auto bei Bürgergeld-Bezug zu besitzen?

Bevor bedürftige Bürger das Bürgergeld in Anspruch nehmen können, müssen sie in der Regel auf ihr eigenes Vermögen zurückgreifen. Diese Vermögenswerte, etwa in Form von Ersparnissen oder wertvollen Besitztümern, sind zunächst für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen. Deshalb gerät für den Bezug von Bürgergeld auch das Auto und dessen Wert ins Visier.

Doch für das Vermögen von Bürgergeld-Empfängern gilt eine Freigrenze von 40.000 Euro für den Antragsteller innerhalb des ersten Jahres, der Karenzzeit. Unabhängig davon gilt für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ein sogenanntes Schonvermögen von jeweils 15.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt dieser geringere Betrag auch für den Antragsteller. Daher stellt sich für Bürgergeld-Empfänger die Frage: Muss man, bevor man Bürgergeld bekommt, das Auto verkaufen?

Bei der Frage, ob ein Auto beim Bürgergeld-Antrag zum Vermögen zählt, verschafft ein Blick in das Gesetz Klarheit. Der § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II lautet wie folgt:

(1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind […]

2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt, […]

Für Empfänger von Bürgergeld zählt das Auto nicht zum Schonvermögen, wenn es angemessen ist. Würde Ihr Auto bei einem Verkauf nicht mehr als 15.000 Euro einbringen, hätte dies keinen Einfluss auf Ihren Vermögensfreibetrag. Zudem steht es Empfängern von Bürgergeld frei, ein Auto zu kaufen, wenn sie die nötigen Mittel durch den Vermögensfreibetrag aufbringen können.

Warum zählt das Auto nicht zum Vermögen? Bürgergeld-Bezieher sollen sich auf die Jobsuche konzentrieren können. Dazu muss die Möglichkeit gegeben sein, problemlos zur potenziellen Arbeitsstelle oder zum Vorstellungsgespräch zu gelangen. In aller Regel dürfen Empfänger von Bürgergeld ihr Auto deshalb behalten.

Ist mein Auto angemessen?

Bürgergeld und Auto: Kein Widerspruch, solange es nicht allzu wertvoll ist.
Bürgergeld und Auto: Kein Widerspruch, solange es nicht allzu wertvoll ist.

Wie im Gesetz festgelegt, vermutet das Jobcenter die Angemessenheit des Autos, wenn Sie im Antrag angeben, dass der Wert angemessen ist. Bestehen jedoch Zweifel seitens des Jobcenters an der Angemessenheit, muss es Ihre Angaben widerlegen. Dazu gibt es Pkw-Wertermittlungsprogramme.

Bei der Angemessenheit spielt nur der gegenwärtige Zeitwert Ihres Autos eine Rolle. Es ist unerheblich, wie hoch der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs war. Lediglich die Frage, ob Ihr Auto bei einem Verkauf einen Erlös von über 15.000 Euro erzielen würde, ist für die Angemessenheit entscheidend. Das gilt auch dann, wenn der Bürgergeld-Empfänger ein Auto geschenkt bekommen hat.

Doch keine Regel ohne Ausnahme. Unter Umständen kann auch ein höherer Wert für Ihren Wagen angemessen sein, etwa, wenn mehrere Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben oder eine Behinderung teure Spezialanfertigungen rechtfertigt.

Darf ich Bürgergeld beziehen und 2 Autos besitzen? Jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft darf ein Auto besitzen, unabhängig davon, ob er es für die Ausbildung oder die Ausübung des Berufs benötigt oder nicht. Wenn Sie als Einzelperson mehrere Autos besitzen, zählen alle zusätzlichen Autos zu Ihrem Vermögen.

Ist das Auto mehr als 15.000 Euro wert, kommt das Schonvermögen der restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ins Spiel. Ist dieses noch nicht voll ausgeschöpft, kann der übersteigende Wert diesem Schonvermögen hinzugerechnet werden.

Gibt das Jobcenter ein Darlehen für ein Auto?

Für Empfänger von Bürgergeld kann eine Auto-Finanzierung mit einem Darlehen vom Jobcenter möglich sein.
Für Empfänger von Bürgergeld kann eine Auto-Finanzierung mit einem Darlehen vom Jobcenter möglich sein.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter für den Erwerb eines Autos.  Dennoch können Empfänger von Bürgergeld für ein Auto einen Zuschuss beantragen. Das ist etwa dann möglich, wenn eine bestimmte berufliche Tätigkeit nur mit einem Auto ausgeübt werden kann oder die Arbeitsstelle ohne Auto kaum erreichbar ist. Doch auch bei einer Bürgergeld-Aufstockung kann eine solche Hilfe zur Finanzierung eines Autos in Frage kommen.

In diesem Fall kann im Ermessen des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger ein Darlehen für ein Auto vergeben werden. Die Notwendigkeit für ein Auto wird genau geprüft. Ein solches Darlehen wird vom Bürgergeld-Empfänger zurückgezahlt, indem monatlich 5% des Regelsatzes einbehalten werden. Die Höhe des Darlehens liegt ebenfalls im Ermessen des Jobcenters und wird im Einzelfall z.B. über eine Markterkundung mit Internet-Portalen ermittelt.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (31 votes, average: 4,10 out of 5)
Bürgergeld und Auto-Besitz: Geht das?
Loading...

Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert