Arbeiten in zwei Jobs: 2,7 Millionen Hauptverdiener üben Nebenjob aus

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Immer mehr Deutsche üben zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung eine Nebentätigkeit aus. Die finanzielle Not ist allerdings nicht mehr der einzige Grund für das Arbeiten in zwei Jobs. Für viele kommt der Minijob vor allem wegen der geringen Abgaben in Betracht.

Anzahl der Zweitjobs in Deutschland angestiegen

Arbeiten in zwei Jobs: Zusätzlich zum Hauptberuf wird oftmals ein Minijob ausgeübt.
Arbeiten in zwei Jobs: Zusätzlich zum Hauptberuf wird oftmals ein Minijob ausgeübt.

Laut Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gingen im Dezember 2016 fast 2,7 Millionen Deutsche zusätzlich zum Hauptjob einer Nebentätigkeit nach. Neben einer Vollzeitbeschäftigung üben viele Deutsche einen Minijob aus. Die meisten geringfügigen Beschäftigungen gibt es im Einzelhandel und Gastgewerbe.

In den vergangenen Jahren hat es einen deutlichen Anstieg gegeben. Immer mehr Deutsche bevorzugen das Arbeiten in zwei Jobs. Vor allem Beschäftigte mit einem unterdurchschnittlichen Lohn gehen regelmäßig einem Minijob nach. Nicht immer hat dies einen finanziellen Hintergrund.

Viele arbeiten in zwei Jobs, weil Sie den Steuervorteil des Minijobs nützlich finden. Außerdem ergibt sich seit den Hartz-4-Reformen ein weiterer Vorteil: Als Minijobber müssen keine Sozialabgaben getätigt werden. Ausgenommen ist dabei der Rentenversicherungsbeitrag, von dem sich die Beschäftigten allerdings befreien lassen können. Dies könnte allerdings negative Auswirkungen auf die zukünftige Rente haben.

Wird ein Minijob auf Hartz 4 angerechnet?

Trotz Hartz-4-Bezugs können Leistungsempfänger einen Minijob ausüben. Hierbei ist allerdings zu beachten, das der Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet wird. Dabei gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Zusätzlich dazu sind 20 % des restlichen Einkommens aus dem Minijob anrechnungsfrei.

Arbeiten Sie in zwei Jobs und stocken Ihren Verdienst mit Hartz 4 auf, gilt auch hier ein grundsätzlicher Freibetrag von 100 Euro. Weiterhin findet folgende Anrechnung auf den Regelsatz statt:

  • Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1000 Euro: 80 % Anrechnung
  • Bruttoeinkommen zwischen 1001 und 1200 Euro: 90 % Anrechnung

Ein Einkommen von mehr als 1200 Euro wird vollständig auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet, sodass Sie keinen Anspruch mehr auf die Leistung nach dem SGB II haben.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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