Antragsbegründung: Sollte sie ausgefüllt werden oder nicht?
Das Wichtigste zur Antragsbegründung in Kürze
- Manche Jobcenter verlangen für die Auszahlung von Hartz 4 eine sogenannte Antragsbegründung, um einen Missbrauch von Sozialleistungen zu vermeiden.
- Bei einer solchen Antragsbegründung wird ein Muster ausgefüllt oder ein eigenes Schreiben aufgesetzt, in welchem Antragsteller sich zu ihren Beweggründen äußern sollen.
- Im Normalfall ist ein solches Schreiben nicht erforderlich, um einen Anspruch auf Hartz 4 geltend zu machen.
Sie müssen Ihre Gründe nicht zwangsläufig darlegen

Die Grundsicherung ist bekanntlich dafür da, um Bedürftige aufzufangen. Doch wie jede Leistung ist auch diese nicht vor einem Missbrauch gefeit. Um dem vorzubeugen und Gelder nur wirklich Hilfebedürftigen zukommen zu lassen, fordern Jobcenter mitunter eine Begründung, warum Arbeitslosengeld 2 bezogen werden soll. Dies ist keine allgemein verpflichtende Auflage, einige Stellen greifen jedoch auf diese Methode zurück.
Diese Antragsbegründung für Hartz 4 verunsichert und verärgert viele Betroffene. Denn nicht wenige empfinden es ohnehin als Belastung, Arbeitslosengeld 2 – wenn auch nur übergangsweise – zu beziehen. Muss dann noch die eigene Hilflosigkeit in Worte gefasst werden, dann ist das mitunter sehr bitter.
Deshalb ist die Antragsbegründung beim Ersuch um Grundsicherung auch so umstritten. Denn schließlich basiert das gesamte System der Grundsicherung darauf, dass laut Grundgesetz jeder Mensch ein Leben in Würde führen darf und auch soll. Dementsprechend sollte eine Hilfebedürftigkeit nicht weiter begründet werden müssen.
Fakt ist zudem, dass im bisherigen Procedere bei einem Antrag auf Hartz 4 eine Antragsbegründung nicht verpflichtend vorgesehen ist.
Ist eine Antragsbegründung für das ALG 2 notwendig?

Üblicherweise müssen dem Antrag auf ALG 2 verschiedene Belege und Nachweise über die eigene Situation erbracht werden – Kontoauszüge etwa. Aus diesen wird für die Sachbearbeiter normalerweise ersichtlich, dass eine Person finanziell unterstützt werden muss.
Dementsprechend sollten für Antragstellende keine Nachteile entstehen, wenn diese für eine Antragsbegründung vom Jobcenter kein entsprechendes Muster ausfüllen. Wer sich an der Antragsbegründung nicht stört oder diese sicherheitshalber dennoch mit abgeben möchte, der kann folgende Gründe nennen:
- Fehlen eines Einkommens und daraus resultierend keine Möglichkeit, die allernötigsten Ausgaben (Wohnung, Nahrung, Kleidung) abzudecken
- mangelnde oder nicht vorhandene Rücklagen
- keine Unterstützung durch Eltern oder andere, nahestehende Verwandte
- kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder anderweitige Zahlungen
Von patzigen oder verhöhnenden Antworten oder gar Hassbotschaften in einer Antragsbegründung soll an dieser Stelle abgeraten werden – auch wenn manch einer sich verleitet fühlen mag, seinem Ärger Luft zu machen. Dies kann im schlimmsten Fall zu Komplikationen führen, auf welche gut verzichtet werden kann. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Sachbearbeiter ab, ob eine Antragsbegründung wirklich notwendig ist.
Bildnachweise: fotolia.com/Täubel, fotolia.com/Zerbor